Außenanlagen nicht fertig

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W

wrack

Da ich hier schon sehr gut unterstützt wurde, möchte ich den hoffentlich letzten großen Streitpunkt Schildern und hoffe auf eure Mithilfe:

Bezugsdatum laut Vertrag: 01.06.2016
Fertigstellung der Außenanlagen laut Vertrag 15.06.2016

Als wir am 01.06. Übergabe hatten, fragte ich, ob die Außenanlagen pünktlich fertig werden. Daraufhin kam es zur Aussage, das es vermutlich nicht schaffbar ist. Am nächsten Tag fragte ich dann noch mal nach, ob es einen neuen Stand gibt, ob es zum 19.06 klappen wird, da wir dort vor hatten, einen Geburtstag zu feiern. Die läppische Aussage des Bauleiters: "Eventuell liegt da schon eine Kiesschicht."

Wie es so sein sollte, klappte es nicht. Bis heute sind die kompletten Außenanlagen nicht fertiggestellt - Borden sind aber gesetzt worden, aber erst vor ein paar Tagen.
Kleine Randgeschichte hierzu: Am 14.06. hatte ich durch Zufall Kontakt mit jemand, der die selben Terrassenplatten hatte, wie wir auch bestellt hatten. Er hatte uns dringendst davon abgeraten, da er nur Probleme damit hat. Wir haben uns darauf hin für andere entschieden und das der Baufirma mitgeteilt. Wir hatten zu diesem Zeitpunkt nicht mal ein Schriftliches Angebot für die Terrassen Erweiterung sowie Kosten der Platten. Am 28.06. (!!) fragte mich der Bauleiter nochmals, welche Platten wir genau haben wollten, da er diese dann bestellt würden.
Am Mittwoch den 06.07. war der Bauleiter wieder bei uns vor Ort, zwecks einen anderen Mangels. Auf die Frage, warum bei der angrenzenden Doppelhaushälfte, die unbewohnt ist, die Terrasse gepflastert wird aber bei uns die Zuwegung kahl ist, kam die giftige Aussage: "Sie haben doch ihre Terrassenplatten geändert!". Auf die Aussage, das man doch wenigstens die Zuwegung machen könnte, sagte er gar nichts mehr. Die Terrasse des Nachbars haben die selben Pflaster wie unsere Zuwege..
Auf mein Drängen an die Bauarbeiter, wurde wenigstens der Eingang gepflastert, da wir dort fast einen halben Meter Höhenunterschied hatten. Am heutigen Tage wurde im übrigen die Garageneinfahrt gepflastert.

Am gestrigen Donnerstag hatten wir einen Termin bei der Hausbaufirma. Dort wurde uns erklärt, das zwischen der Baufirma und ihnen als Bezugsdatum der 01.07.2016 und für die Außenanlagen folglich 15.07.16 gesetzt wurde.
Wir haben höflich darauf hingewiesen, das dies nicht unser Problem sei, denn in unseren Notarvertrag steht 15.06 drin. Im Vertrag steht zudem drin, das wir bei verzögerter Zahlung 5% der Summe als Zinsen zahlen müssten, anders herum ist leider nichts geregelt.
Als Reaktion kam dann nur, das sowas nun mal passieren kann und sie auf der sicheren Seite sind etc..
Ein Angebot für die Terrasse haben wir dann gestern auch schon erhalten.

Der Chef wollte sich dies nun noch einmal in Ruhe anschauen bzw. den Fall aufarbeiten und sich dann noch mal melden. Sein Sohn lies aber schon anklingen, das er weiß, wie sein Vater hierbei entscheiden wird..

Jetzt die spannende Frage: Was gilt hierfür als gerechtfertigter Ausgleich? Ich habe pro Forma einen Termin beim Anwalt gemacht (nächsten Freitag), der möchte natürlich gleich Geld sehen. Dies versuch ich in gewisser Hinsicht erst mal zu vermeiden, wenn aber weiterhin auf Stur gestellt wird, muss ich halt in den sauren Apfel beißen.
Die Terrasse würde ich hierbei außen vor lassen.. Pünktlich wäre sie aber auch mit den anderen Platten nicht fertig geworden, da diese nicht einmal bestellt wurden

Vielen Dank und ein schönes Wochenende
 
Y

ypg

Ich glaube, Du hast ein falsches Verständnis dafür, was ein Baumangel ist.

Ich frage mich, wie Du durch den ganzen Bau geschlittert bist.
Solltest Du keine Magengeschwüre bekommen haben, weil Du auf liquiden Ausgleich hoffst?

Nun, zu Deiner Frage:
Bezugsdatum laut Vertrag: 01.06.2016
Fertigstellung der Außenanlagen laut Vertrag 15.06.2016
ich kann mir nicht vorstellen, dass vertraglich Euer Bezug geregelt wurde
War es eventuell nicht doch eher die Übergabe? Dann erschliesst sich der Passus mit der Außenanlage eher.

Insofern frage ich mich natürlich, was jetzt von Dir überzogen, falsch interpretiert oder aber richtig ist.

Als wir am 01.06. Übergabe hatten, fragte ich, ob die Außenanlagen pünktlich fertig werden. Daraufhin kam es zur Aussage, das es vermutlich nicht schaffbar ist. Am nächsten Tag fragte ich dann noch mal nach,
Ich will jetzt nicht den ganzen Post in Frage stellen. ...

Erst kommt die Verspätung der Außenanlage genau recht, da Ihr das Material ändern wollt, und jetzt wollt Ihr für den Verzug Geld haben.

Bei uns würde man jetzt sagen: "sag mal, hackts noch?"

Ich glaube nicht, dass Ihr einen Mangel erleidet, für den man einen Ausgleich erwarten kann.
Zudem wurde im Nachhinein noch das Material durch Euch geändert. Ab dem Zeitpunkt zählt der Verzug der Leistung eh nicht mehr, weil selbst verschuldet.

Das ist zumindest meine Laienmeinung!
Immer schön locker bleiben - schönes Wochenende

P.s. Ansonsten verweise ich noch mal auf den Vertrag, der geschlossen wurde. Eventuell steht etwas zu den Außenanlagen oder dem Verzug. Wir kennen den Vertrag nicht!
 
W

wrack

Ich glaube, Du hast ein falsches Verständnis dafür, was ein Baumangel ist.

Ich frage mich, wie Du durch den ganzen Bau geschlittert bist.
Solltest Du keine Magengeschwüre bekommen haben, weil Du auf liquiden Ausgleich hoffst?

Nun, zu Deiner Frage:


ich kann mir nicht vorstellen, dass vertraglich Euer Bezug geregelt wurde
War es eventuell nicht doch eher die Übergabe? Dann erschliesst sich der Passus mit der Außenanlage eher.

Insofern frage ich mich natürlich, was jetzt von Dir überzogen, falsch interpretiert oder aber richtig ist.



Ich will jetzt nicht den ganzen Post in Frage stellen. ...

Erst kommt die Verspätung der Außenanlage genau recht, da Ihr das Material ändern wollt, und jetzt wollt Ihr für den Verzug Geld haben.

Bei uns würde man jetzt sagen: "sag mal, hackts noch?"

Ich glaube nicht, dass Ihr einen Mangel erleidet, für den man einen Ausgleich erwarten kann.
Zudem wurde im Nachhinein noch das Material durch Euch geändert. Ab dem Zeitpunkt zählt der Verzug der Leistung eh nicht mehr, weil selbst verschuldet.

Das ist zumindest meine Laienmeinung!
Immer schön locker bleiben - schönes Wochenende

P.s. Ansonsten verweise ich noch mal auf den Vertrag, der geschlossen wurde. Eventuell steht etwas zu den Außenanlagen oder dem Verzug. Wir kennen den Vertrag nicht!
Für mich ist das ein Rechtsmangel - eine Vertraglich festgehaltene Sache, die nicht so ausgeführt wurde oder wo eine Zeitliche Diskrepanz vorhanden ist
Wie möchtest du denn einen Mangel abgelten? Kriegst du dann immer von der Firma eine Person ausgeliehen, die dir dann den Garten macht? Anders als Finanziell lässt sich meines Erachtens sowas nicht ausgleichen - hm vielleicht sollte es doch die Vorzimmerdame werden

Doch, es steht "bis zum 01.06.2016 entsprechend der Baubeschreibung bezugsfertig und bis zum 15.06.2016 vollständig fertig zu sein."

Nein, kommt sie nicht. Ich hätte auch schon ganz gerne mal mein Auto in die Garage gestellt, mein Motorrad mal aus der gemieteten Garage abgeholt um diese dann abzumieten..
Anscheinend hast du nicht ganz bis zum ende gelesen. Die Terrasse sollte ausser Betracht gezogen werden, da wir dort selber die Platten nochmals geändert haben. Die ganze Zuwegung (40qm² mit Bepflasterung der Garagenfläche) aber hätte erledigt werden können. Du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Das Pflaster hat doch absolut nichts mit den Terrassenplatten zu tun..

Wie schon geschrieben (ich frag mich grad, hast du überhaupt gelesen oder wolltest du nur einen Kommentar Punkt haben?), steht nichts zum Thema Verzug drin - nur wenn wir im Zahlungsverzug gewesen wären..

Der/Die nächste bitte
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Wie schon geschrieben (ich frag mich grad, hast du überhaupt gelesen oder wolltest du nur einen Kommentar Punkt haben?), steht nichts zum Thema Verzug drin - nur wenn wir im Zahlungsverzug gewesen wären..
Bleib mal schön geschmeidig.
Ich bin mit Sicherheit nicht angewiesen auf Antwortpunkte (siehe mein Profil)!

Ich lese aber - genau wie auf Deine Antwort zu meinem Post - sehr viel Emotionalität, gepaart mit unsachlichen Formulierungen.

Mit einem Hausbau lernt man Gelassenheit - aber es scheint tatsächlich, dass Ihr mit einem Bauträger gebaut habt, insofern seid Ihr mit dem "kleinen Ärger" gar nicht konfrontiert und regt Euch schon mal über den Mangel, eine geplante Gartenparty nicht so feiern zu können wie gewollt, oder über nicht gepflasterte Wege zu gehen, auf.
Natürlich ist es Euer gutes Recht, den Vertrag einzufordern.
Insofern - wir geben hier allerdings keine Rechtsberatung - gehe zum Anwalt und schreibe ihm eine verhältnismässige Fristsetzung, die er für die Anlage einzuhalten hat. Ich denke, dass werden so 2 Wochen bis 1 Monat sein.
 
Mycraft

Mycraft

Moderator
Gerade die Garten-Landschaftsbauer kommen nicht raus wegen einer Terrasse, oder einer Einfahrt...wenn noch mehr vereinbart wurde. Denn auch die müssen kalkulieren und für die bedeutet eine Baustelle die man fünf mal anfahren muss Kosten, Kosten, Kosten...also wird in der Regel gewartet bis alles passt und dann eben innerhalb einer Woche oder so rangeklotzt...

Wenn der Bauherr dagegen immer wieder dies und das haben möchte, dann kommt es zu weiteren Verzögerungen....

Also ich kann dich verstehen, du willst alles so schnell wie möglich fertig haben, aber es läuft oft eben anders...
 
Neige

Neige

Möglicherweise haben auch die vergangenen Wetterverhältnisse dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht, zumindest hier in der Gegend lagen einige Baustellen brach.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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