Aufklärungspflicht hinsichtlich OPTIK? Gibt es sowas

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Payday

ist halt die frage, ob denn "A" auch schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. scheint ja irgendwie merkwürdig zu sein. wenn die handwerker von dir den offiziellen schriftlichen auftrag hatten, das nach "A" zu machen, brauchen die nicht den architekten anrufen und nachfragen.
 
Jochen104

Jochen104

ist halt die frage, ob denn "A" auch schriftlich vereinbart wurde oder nur mündlich. scheint ja irgendwie merkwürdig zu sein. wenn die handwerker von dir den offiziellen schriftlichen auftrag hatten, das nach "A" zu machen, brauchen die nicht den architekten anrufen und nachfragen.
Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.
 
P

Payday

Auch eine mündliche Vereinbarung ist wirksam, daher verstehe ich deinen Einwand nicht.
nur wenn die firma das beweisen kann. wo normal der endkunde ständig alles beweisen muss, muss hier die Baufirma nun die auftragsgemäße leistung nachweisen.

es gibt keine direkte optische aufklärungspflicht nach bgb. allerdings kannst du schon erwarten, das "profis" dir den gröbsten mist wenigstens erklären, bevor sie das so machen wie du unbedingt möchtest.

und nochmals: bilder sagen mehr als tausend worte!
 
J

jani83

Hallo zusammen,
leider kam ich am Wochenende nicht dazu zu antworten. Vielen Dank für Eure Rückmeldungen soweit.

Anbei ein Foto, leider ist die Sicht durch das Gerüst was verdeckt, aber denke man sieht, was ich meine, was mich stört.

Also eines vorweg:
Ich habe telefonisch mein OK für die Durchführung der Dachverkleidung in Waage gegeben. Daher wurde natürlich der Auftrag erteilt, darüber bin ich mit im Klaren.

Meine Frage zielte ja danach ab, dass ich das OK unter der Annahme gegeben hab, dass es einen optischen Mehrwert liefert bzw. bei dieser Art der Häuser Standard sei.

Nun ist das nicht der Fall und da der Zimmerer das Dach ja selber errichtet hat, hätte ich hier eigentlich die Erwartungshaltung, dass man 1. dem Bauherren solch eine Leistung gar nicht erst "schmackhaft" macht bzw. 2. evtl. nochmal wenn es soweit kommt und der Zimmerer evtl. DANN erst auffällt, dass es nicht ganz optimal ist nochmal Rücksprache mit uns hält.

Einen guten Start in die Woche,Andreas
aufklaerungspflicht-hinsichtlich-optik-gibt-es-sowas-140036-1.JPG
 
Jochen104

Jochen104

Hallo Andreas,
Ich habe telefonisch mein OK für die Durchführung der Dachverkleidung in Waage gegeben. Daher wurde natürlich der Auftrag erteilt, darüber bin ich mit im Klaren.
die Erkenntnis ist schon mal wichtig.
Nun ist das nicht der Fall und da der Zimmerer das Dach ja selber errichtet hat, hätte ich hier eigentlich die Erwartungshaltung, dass man 1. dem Bauherren solch eine Leistung gar nicht erst "schmackhaft" macht bzw. 2. evtl. nochmal wenn es soweit kommt und der Zimmerer evtl. DANN erst auffällt, dass es nicht ganz optimal ist nochmal Rücksprache mit uns hält.
Vielleicht gefällt es dem Zimmermann ja so gut?!? :rolleyes:
Geschmack ist etwas subjektives.

Insgesamt sieht es - nach meiner subjektiven Meinung - ja auch gut aus. Lediglich das die Verkleidung quasi mit OK Fenster abschließt ist nicht so dolle :confused:
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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