Versetzung Innenwand nach Baugenehmigung

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K

kunzella

Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus von einem Bauträger gekauft. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, wurde mir zugesichert, dass die Versetzung einer Innenwand um ca. 60cm kein Problem wäre (leider habe ich das nicht schriftlich, nur eine Skizze und Gesprächsnotizen von dem Termin). Nun habe ich festgestellt, dass die Wand nicht versetzt wurde. Als ich den Bauleiter darauf ansprach, konnte er sich erst nicht an den Termin erinnern (später dann schon) und meinte dann aber, dass er mir davon abraten würde, da das Baurechtsamt dies beanstanden könnte und es gut sein kann, dass wir dann alles rückgängig machen müssten (was natürlich sehr aufwendig und teuer wäre, wenn Parkett und alles noch mal gemacht werden muss). Der Nachbar hat übrigens die gleiche Änderung vorgenommen und dies wurde wohl offensichtlich nicht beanstandet. Hier meine Frage:
1. Inwiefern verstößt diese Änderung überhaupt gegen das Baurecht?
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass so etwas überhaupt beanstandet wird?

Irgendwie bin ich sehr verunsichert, da ich auch ein bisschen das Gefühl habe, dass der Bauleiter mir das Ganze ausreden möchte, da er den Schlamassel selbst verbockt hat und nun durch Ihn eine größere Aufwand und Kosten entstanden sind. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand möglichst schnell helfen kann.
 
T

Tom1607

ich denke dem Bauamt ist es ziemlich egal wie du deine Innenwände machst. Solange die Außenansicht nicht verändert wird stört das die nicht. Anders sieht das mit der Statik aus. Sollte die Wand last abtragend sein dann hätte man das vorher berücksichtigen müssen (gegebenenfalls mehr und andere Position der Eisen in der Decke ....)

da ich kein 'Fachmann' bin sondern nur auf eigene Erfahrungen zurück greife (habe in den vergangen Jahren diverse Bauten gemacht und da kam das öfters vor) ist dies nur meine persönlich Meinung (Erfahrung) ...
 
tekci.mustafa

tekci.mustafa

Solange du keine wesentlichen Änderungen von außen machst z.B. Zusätzlich einen Erker oder Außenmaße vergrößern oder verkleinern oder das Haus versetzt gibt es keine Probleme. Du kannst ja dein Haus von innen gestalten wie du willst. Außerdem bist du nicht der einzige der was verändert. Bis der Bau beginnt vergeht viel Zeit, da wirst du noch oft über den Grundriss schauen und überlegen ob das wirklich so gemacht werden soll also mach dir kein Stress.
 
Y

ypg

Es verstößt gegen kein Recht und wird auch nicht beanstandet.
Individualität ist für einen Bauträger mit Mühe und Arbeit verbunden - der versucht sich jetzt, herauszureden.
 
M

merlin83

Hallo,
wir haben vor kurzem ein Haus von einem Bauträger gekauft. Vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, wurde mir zugesichert, dass die Versetzung einer Innenwand um ca. 60cm kein Problem wäre (leider habe ich das nicht schriftlich, nur eine Skizze und Gesprächsnotizen von dem Termin). Nun habe ich festgestellt, dass die Wand nicht versetzt wurde. Als ich den Bauleiter darauf ansprach, konnte er sich erst nicht an den Termin erinnern (später dann schon) und meinte dann aber, dass er mir davon abraten würde, da das Baurechtsamt dies beanstanden könnte und es gut sein kann, dass wir dann alles rückgängig machen müssten (was natürlich sehr aufwendig und teuer wäre, wenn Parkett und alles noch mal gemacht werden muss). Der Nachbar hat übrigens die gleiche Änderung vorgenommen und dies wurde wohl offensichtlich nicht beanstandet. Hier meine Frage:
1. Inwiefern verstößt diese Änderung überhaupt gegen das Baurecht?
2. Wie wahrscheinlich ist es, dass so etwas überhaupt beanstandet wird?

Irgendwie bin ich sehr verunsichert, da ich auch ein bisschen das Gefühl habe, dass der Bauleiter mir das Ganze ausreden möchte, da er den Schlamassel selbst verbockt hat und nun durch Ihn eine größere Aufwand und Kosten entstanden sind. Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand möglichst schnell helfen kann.

Ist mE Blödsinn. Wer ist der Bauträger.

Bei uns waren manche Wände beim Bauantrag auch noch nicht abschließend bestimmt. Zudem sitzen viele Fenster bei uns nun anders.
 
B

Bauexperte

Solange die Innenwand keine tragende Funktion hat => Statik, kann sie problemlos versetzt werden; interessiert das BA nicht.


Bauexperte von unterwegs
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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