Ist ein Mehrfamilienhaus erst abgenommen, wenn alle Eigentümer dafür sind?

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F

fraubauer

Guten Tag.
Ich beziehe ja bald eine neue ETW in einem Mehrfamilienhaus (5 Einheiten), welche der BT uns Schlüsselfertig übergibt.
Nun interessiert mich, ob ich auch einziehen kann, sollte einer der Eigentümer bei der Abnahme diese
verweigert (weil er z.B. etwas am Gemeinschaftseigentum findet).
Müssen also alle Eigentümer das Gemeinschaftseigentum abnehmen (Protokoll), oder wie läuft sowas ab?
Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.

Dankeschön
erika
 
N

nordanney

Und wie ist das mit dem Sondereigentum? Hier kann doch sicher jeder Eigentümer einziehen, wenn er mit
seiner Wohnung zufrieden ist.
Teile Deiner Wohnung sind übrigens auch Gemeinschaftseigentum ;)

Lass Dich doch einfach mal vom Fachmann beraten. Auch mit neuen Threads wird es keine wirklich neuen Erkenntnisse geben.
 
O

Otus11

Lass Dich doch einfach mal vom Fachmann beraten. Auch mit neuen Threads wird es keine wirklich neuen Erkenntnisse geben.
+1

Diese Maßgabe gab es bereits in den alten Threads, auch mit deutlichen Hinweisen zum GE:

Unten Beitrag #19:
Darf Einzug durch Mängelbeseitung seitens BT verschoben werden?

Rechtlich ist die Gestaltung der "Abnahme des Gemeinschaftseigentums" (-> womit man auch einfach mal die Google-Maschinen füttern könnte...) ein richtig dickes Brett, was es zu bohren gilt...

Ohne Kenntnis von Vertrag und Teilungserklärung ist die Diskussion ohnehin müßig und sinnlos ... :rolleyes:
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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