Eingebaute Fenster gleichen nicht dem Fensterplan. Beanstandung?

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T

taeps1984

Hallo zusammen,

im Anhang sieht man unser Problem. Wir haben im Wohnzimmer (EG) eine Eckverglasung mit einer Eckstützenverkleidung Stütze. Auf der vorderen Gartenseite im Wohnzimmer (EG) haben wir zwei größere festverglaste bodentiefe Fensterelemente. Darüber befindet sich das Kinderzimmer mit zwei kleineren Fensterelementen mit Dreh-Kippfunktion. Die Fenster im EG und OG bzw. deren mittlerer Fensterrahmen liegen mittig zueinander. Zumindest laut Fensterplan.

Jetzt ist es so, dass die Rohbauöffnungen in der Realität dem Grundriss entsprechen. Jedoch sind die Fenster nicht mittig zueinander. Das äußere Erscheinungsbild gefällt mir nicht, da die mittleren Rahmen nicht mittig zueinander sind und nicht der Ansichten bzw. dem Fensterplan entsprechen. Es wirkt von außen wie fehlgeplant und einfach nicht schön. Im Grundriss steht bei der Eckverglasung im Wohnzimmer (EG), "Eckstützenverkleidung Stütze je nach Statik". Ist aufgrund dieser Bezeichnung der Bauträger fein raus? Müssen also die oberen sowie unteren Fensterelemente nicht dem Fensterplan bzw. den Ansichten entsprechen, weil die Eckstützenverkleidung Stütze das Maß aller Dinge ist oder sind die Ansichten bzw. der Fensterplan entscheidend?

Hätte der Fensterbauer bzw. der Bauträger nicht während der Vermessung der Rohbauöffnungen (für die Fensterproduktion) Rücksicht auf die Ansichten nehmen müssen und die Fenster entsprechend anfertigen lassen müssen, damit die Optik des Fensterplans/Ansichten eingehalten wird? Zu diesem Zeitpunkt stand ja die Statik der Eckstützenverkleidung Stütze bereits fest?

Anders gefragt: Würde ihr auf die Stimmigkeit der beiden Fenster bestehen oder bin ich da chancenlos?

Vielen Dank vorab!!!

VG
Manuel
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Anhänge

Jochen104

Jochen104

Hallo Manuel,
habt ihr Fensterbauer und GÜ/BT mal darauf angesprochen? Was meinen die dazu?
 
W

Wastl

Anders gefragt: Würde ihr auf die Stimmigkeit der beiden Fenster bestehen oder bin ich da chancenlos?
keine Ahnung - ich persönlich hätte es nicht mal gemerkt, wenn du es nicht beschrieben hättest.
Für Außenstehende (zumindest für mich) ist das kein "Schönheitsfehler" Ich finde es nicht schlimm - würde dein Haus deswegen nicht als hässlich bezeichnen.
 
B

Bauexperte

Hallo Manuel,

Im Grundriss steht bei der Eckverglasung im Wohnzimmer (EG), "Eckstützenverkleidung Stütze je nach Statik". Ist aufgrund dieser Bezeichnung der Bauträger fein raus?
Das ist ein Hinweis, daß die Statik an dieser Stelle das Maß der Dinge ist; nicht mehr und nicht weniger.

Hätte der Fensterbauer bzw. der Bauträger nicht während der Vermessung der Rohbauöffnungen (für die Fensterproduktion) Rücksicht auf die Ansichten nehmen müssen und die Fenster entsprechend anfertigen lassen müssen, damit die Optik des Fensterplans/Ansichten eingehalten wird? Zu diesem Zeitpunkt stand ja die Statik der Eckstützenverkleidung Stütze bereits fest?
So, wie ich das sehe, stimmen die Fenstermaße mit den Vorgaben der Werkpläne überein; die Fensterbauer trifft also keine Schuld. Für mich sieht es so aus, daß sich die Rohbauer um Deine 8 cm vertan haben, als sie den Fensterausschnitt oberhalb der Eckverglasung EG angelegt haben.

Anders gefragt: Würde ihr auf die Stimmigkeit der beiden Fenster bestehen oder bin ich da chancenlos?
Es ist zunächst ein optischer Fehler; diesen zu beheben ist recht aufwendig und ich weiß nicht - ich kenne ja die Einstellung des Vertragspartners nicht, ob er diesen Aufwand wird betreiben wollen. Fenster samt Träger müssen dafür um 8 cm versetzt werden; gleichermaßen an einer Seite um 8 cm angestückelt werden. Da ist es aus meiner Sicht wirtschaftlich sinnvoller - natürlich nur, wenn der Rohbauer (Dein Vertragspartner?) mitspielt, ein um 12,5 cm breiteres Fenster einbauen zu lassen. Die spannende Frage - was macht er dann mit dem überfälligen Fenster?

Wie Du an Wastl´s Antwort erkennst, ist es für ihn kein optischer Fehlgriff; es dürfte ergo interessant werden, welche Meinung Dein Vertragspartner vertritt. Aufwand + Nutzen sollten sich immer die Waage halten.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

SirSydom

Aufwand + Nutzen sollten sich immer die Waage halten.
Da muss ich widersprechen.
Eine Mangelbehebung darf auch mal so richtig wehtun, vielleicht wird das dann mal besser mit dem elendigen Pfusch am Bau und es wird vorher mal das Hirn eingeschaltet um es gleich richtig zu machen und nicht erst danach, um es gesund zu beten..
 
B

Bauexperte

Da muss ich widersprechen.
Dachte ich mir schon ....

Eine Mangelbehebung darf auch mal so richtig wehtun, vielleicht wird das dann mal besser mit dem elendigen Pfusch am Bau und es wird vorher mal das Hirn eingeschaltet um es gleich richtig zu machen und nicht erst danach, um es gesund zu beten..
Wie oft noch? Ein Mangel wäre es erst _nach_ Bauabnahme; bisher ist es ein schlichter Fehler, den es zu beseitigen gilt. Entweder über Austausch in aller Konsequenz oder Gutschrift. Vor Gericht - da bin ich sicher, würde es auf Letzteres hinauslaufen, weil ein Gericht gerade die Verhältnismäßigkeit im Auge behält. Auf einer Baustelle arbeiten Menschen und Menschen machen Fehler oder meinst Du, sie bauen mit Absicht Fehler ein? Kannst Du über Wasser laufen?

Das Du so viel Probleme bei Deinem BV hast, bedeutet nicht zwangsläufig, daß sämtlich nur gepfuscht wird. Also Piano mit Pauschalurteilen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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