Kompetenter, kreativer Architekt im Ruhrgebiet gesucht

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B

Bauen2016

Hallo,
ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen. Bisher haben wir 4 Architekten abgeklappert und sind nicht wirklich glücklich. Wir haben ein Grundstück, auf dem wir trotz 1-Geschossigkeit und Satteldach im Bebauungsplan möglichst schrägenfrei oder wenigstens mit sehr hohem Drempel bauen möchten. Staffelgeschoss wäre auch möglich, aber gefällt uns nicht so gut.
Zum einen variiert die angegebene Drempelhöhe bei den Architekten von 75 cm (aaaaah!) -140 cm (akzeptabel) problemlos möglich, zum anderen mangelt es uns da irgendwie an der Optik vom Haus sowie den Grundrissen.
Wir haben eine Firma, mit der wir durchaus gerne bauen würden, aber die Planung überzeugt nicht wirklich, so dass wir einen Architekten suchen, der sich für Geld unseres Problems annimmt und dabei über den Standard 0/8/15 Grundriss hinausdenken kann.

Schon mal vielen Dank!
 
B

Bauexperte

In Ermangelung eines aussagefähigen Profils: wo liegt euer Grundstück?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

Bauen2016

Entschuldige, das wurde bei mir irgendwie nie abgefragt oder ich habe das übersehen. Wir bauen in Bochum, daher die Suche im Ruhrgebiet.
Vielleicht reicht ja auch ein Bauzeichner oder was es sonst noch an Berufen in dieser Richtung gibt, die wir noch nicht kennengelernt haben.
 
wpic

wpic

Was auf Eurem Grundstück möglich ist, lässt sich vom Architekten erst dann gestalterisch verarbeiten, wenn die bau- und planungsrechtliche Situation im Detail bekannt ist: Bebauungsplan, Satzungen oder § 34 Baugesetzbuch, dazu die genaue Grundstückssituation inkl. der Geländehöhen (Vermesser-Lageplan), Baugrundgutachten, dazu Angaben zu Eurem Budget, Eurem Raumprogramm etc.

Ob ein Drempel in welcher Höhe auch immer möglich ist, ergibt sich aus den Vorgaben z.B. der Traufhöhe. Zu Anfang solltet Ihr Euch auch nicht an einem Detail festbeißen, sondern Alternativen im Vorentwurf zulassen, die zu ganz anderen, aber vielleicht vorteilhafteren Ergebnissen kommen. Dazu dient der Vorentwurf. Da heißt es auch manchmal auf allen Seiten, von bereits liebgewonnenen Vorstellungen wieder Abstand zu nehmen.

Wie heißt es doch so trefflich "Geben Sie Gedankenfreiheit ... !"
 
B

Bauen2016

Ja, das stimmt wohl, aber da der Bebauungsplan klar ist, das Grundstück vermessen, der Baugrund begutachtet und Budget und gewünschte Räume samt Größen klar sind, war meine bescheidene Erwartung, dass man daran dann konkreter werden kann...

Aber vielleicht kann ich von euch ja so noch ein paar Antworten bekommen:

1) Staffelgeschosse sind nachträglich erlaubt worden. Von dem letzten Architekten wurde dann gesagt, dass darauf Flach- oder Pultdach gesetzt werden, die wir nicht wirklich ansprechend finden. Ist diese "mediterrane" Dachform da auch freigegeben?
Beispiel:

Beispiel mediterrane Stadtvilla mit Walmdach
Das könnten wir uns durchaus vorstellen. Aber der normale Bebauungsplan sagt SD, die Ergänzung / Erweiterung kennen wir im Wortlaut nicht.
2) Das Staffelgeschoss muss allseitig mind. 1 m zurückgebaut werden. Soweit okay. Jetzt habe ich gerade in der Bauordnung NRW von 2005 unter §2 (5) folgendes gelesen:

"Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Ein gegenüber den Außenwänden des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat."

Heißt das, dass wenn man nur 2/3 mit 2,30 m bebaut und darüber hinausgehende Flächen mit weniger als 2,30 m bebaut, das immer noch in Ordnung wäre? Beispielsweise ein Drempel von 2,00 m, wenn die 2/3-Regelung beachtet wird? Natürlich immer inklusive des umlaufenden Meters.

3) Auf der Seite der Stadt Bochum finden sich verschiedene pdf Informationen zum Bauantrag
Verstehe einen Absatz nicht so richtig, dass bei keinerlei Abweichungen vom Bebauungsplan GAR KEIN genehmigungsverfahren (sprich nicht einmal der vereinfachte Antrag) erforderlich ist, man also die aktuell drei Monate Bearbeitungszeit umgehen könnte?

Zusammenfassend würde ich unseren aktuellen Stand so beschreiben, dass wenn das "mediterrane" Staffelgeschoss nicht möglich ist und uns keiner eine weitere schrägenfreie / -arme Variante nennen kann (worauf wir ja immer noch hoffen, wenn Mediterran auch nicht möglich ist), wir wohl bei dem "normalen" Satteldach enden werden. Da gibt es dann ja nicht mehr wirklich viel zu diskutieren, außer die Gestaltung der Grundrisse.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Guten Abend,

ich habe den ersten link entfernt, da links hier nicht erlaubt sind; den 2. ausnahmsweise stehen lassen, da er gängige Infos zu Baugenehmigungen enthält und damit zu einer Kommune führt.

Bitte beachte die Forenregeln; vielen Dank!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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