Carport mit Terrassendach gleich kombinieren - Rechtlich

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Otus11

Edit:

Das ist m.E. - als Grenzbebauung - ohne physische Trennung, nicht genehmigungsfähig.
Nur die in den jeweiligen Landesbauordnungen genannten Anlagen sind als Grenzbeauung abschließend privilegiert.

Wird da noch eine zusätzliche Nutzung "draufgesattelt", besteht dieses Privileg nicht (mehr).
Folge: Es wäre dann normaler Abstand zu halten.
Das gilt auch für getrennte Dach-/ Balkonkonstruktionen. Letzterer muss dann auch Abstand einhalten, auch wenn er 1cm über dem Carport / G-Dach schwebt.

Ohne Grenzbebauung geht das freilich.
 
P

Payday

Die Terrasse steht aber nicht an der Grenze. Das ist doch pure Spielerei ohne Sinn und Verstand. Mache ich 2 Dinge draus mit 1 cm abstand ist das erlaubt, so nicht?! Das muss sich wieder ein idiot ausgedacht haben.

Aber vielen Dank für deine Gut begründete Antwort.
 
MarcWen

MarcWen

Die Terrasse steht aber nicht an der Grenze.
Wir hatten ähnliche Diskussionen. Das Carport steht an der Grenze, also privilegiert und zwar nur als Carport für das gesamte Carport. Baust du darauf eine Terrasse, so verliert diese ihren Status und muss wieder die Abstandsflächen einhalten. So ist es zumindest in NRW. Lösung wäre etwa, man teilt das Carport in der Mitte, dann stehen 3 Meter an der Grenze als privilegiert und der zweite Teil mit Abstand 3 Metern, da kannst dann eine Terrasse drauf bauen. Oder eben, du packst diese an dein Haus, dann hat es mit dem Carport nix zu tun.
 
kbt09

kbt09

Ich glaube, die Thread-Überschrift ist falsch bzw. fehlerhaft zu interpretieren. Es ist keine Dachterrasse sondern eher ein Terrassendach angedacht, siehe auch Skizze:


;)
 
O

Otus11

das carport wird neben dem haus so aufgestellt, das es hinten richtung garten raus 3,5meter übersteht. (sichtschutz/windschutz usw) die Überlegung war, die letzten 3,5meter auch einfach breiter zu werden als die 6meter und somit die terrasse zum teil zu überdecken (siehe paint skizze).
Die gute Nachricht ist ggf., dass bei dir nach der Skizze (und einer Firsthöhe H von mutmaßlich unter 12 m ? - sind es in S-H auch 1/2 H Abstand?) die Abstände vom "Balkon" hier ja durchaus eingehalten werden, da der Balkon ja nach hinten rausragt (das Haus steht ja auch auf der selben Abstandslinie von 6 m, die sich wohl aus der Breite vom Doppelcarport ergibt).

DAS könnte beim Bauamt durchaus den Ausschlag für eine positive Genehmigung geben - muss es aber nicht, s.o.. Daher besser nachfragen und / oder ggf. den Balkon getrennt aufständern.
 
P

Payday

sorry leute ich glaube hier ist einiges durcheinander geraten.

wir wollen NICHT auf dem carport irgendwas DRAUFSTELLEN (zb dachterrasse) sondern das carport hintern haus dachtechnisch um die ecke ziehen (siehe skizze seite 1 beitrag 1). wir wollen nur die terrasse auf den boden überdachen.
nochmal: wir wollen KEINEN balkon!

beim bauamt habe ich schon angerufen. bis 3meter tiefe würde nichts dagegen sprechen (ohne antrag usw), darüber müßte man beantragen (wäre aber reine formsache). morgen rufe ich beim kreis nochmal an, da sitzt jemand der die regeln exakt kennt. wir wollten eigentlich 3,5meter rausziehen, denke wir werden dann bei 3metern bleiben.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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