Wandbeläge aus Platten

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K

kaster

Decke ist schon o.k. , ist ein Raumabschluß nach oben.
Im Spritzwasserbereich sollte der BT aber trotzdem Fliesen setzen.
 
U

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Guest
Liebe bausepp,

auch wenn es hier eigentlich nicht hingehört und ich mich eigentlich zu solchen Themen nicht mehr äußern wollte - das stinkt doch zum Himmel. Mit solchen Methoden werden unwissende Bauherren doch verschaukelt. Raumhoch bedeutet doch für den Laien normalerweise ( auch im DG ) ---> bis zur waagerechten Decke.

so long
 
U

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Guest
ich denke Bausepp hat recht, wenn man sich einen Maler bestellt und ihm das DG zeigt und dann ein Angebot abfragt "Decken Tapezieren und streichen" wäre man wohl erstaunt, wenn der Maler die Schrägen den Wänden zuordnen würde..... oder????
 
U

Unregistriert

Guest
das sehe ich auch so!
das sind genau die punkte, warum ich nie mit einem BT bauen würde. wenn du da den "falschen" erwischt, gibt es an einem Haus massen solcher punkte, über die man diskutieren kann.
wenn mein Architekt das an den plattenleger so vergibt, oder gar schon ausschreibt, ohne mit mir abzustimmen, was decke und was Wand ist, bekommt er von mir ärger,denn dafür hab ich ihn.
wenn er jetzt die fliesen an der dachschrägen haben möchte, kosten die wahrscheinlich gleich das doppelte als die anderen.
 
K

kaster

Es ist niemandem geholfen, wenn wir schreiben, was die Leute gerne hören würden! ;-)
Wenn es erst der Richter klärt, verdient wenigstens der Anwalt? :-?
Was stand in der Baubeschreibung?
Was ist Vertragsbestandteil?
Wer nicht alles genau hinterfragt, kann durchaus einen Trugschluss erleben.
Schade aber wahr!
 
U

Unregistriert

Guest
Danke für die Beiträge. Habe mich mit BT geeinigt, gab ja sonst Null-Ärger.
Fliesenleger berechnet nicht mehr als für die Wandfliesen, die Kosten für Schräge verfliesen teilen wir uns.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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