Durchbruch für Abluftdunstabzug eines Hauses (Energieeinsparverordnung 2014)?

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Neulich haben wir ein Doppelhaushälfte gekauft mit Energienstardart Energieeinsparverordnung 2014. Die Küche ist offen und wir kochen jeden Tag warm und öliges Essen. Deswegen möchten wir Abluftdunstabzug haben, obwohl das Haus mit Lüftungsanlage geplant hat. Offiziell dürfen wir keinen Durchbruch an der Wand bohren. Ich würde nur fragen, was wird passieren, wenn wir doch später so machen werden? Welche Konsequenz könnte es sein? Vielen Dank.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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