Grenzbebauung Garage an einer anderen Grundstücksecke

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partyarti

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

bezüglich der Garagen Grenzbebauung in Niedersachsen habe ich mir nun einiges durchgelesen, 9mx6m x3m etc. ist mir nun glaube ich klar geworden. Wie sieht es aber mit der Position der Garage auf dem Grundstück aus? darf ich mir eine beliebe Ecke auswählen? Im Bebauungsplan ist nichts davon erwähnt, dass die Garage auf einer bestimmten Position (zB der Einfahrt) stehen muss.
Ich habe mal ein Bild mit hochgeladen. Es handelt sich um das Grundstück 43. Laut Plan ist die Garage südlich des Grundstücks direkt neben der Garage des südlichen Nachbars eingezeichnet. Mir würde es besser passen, wenn die Garage in der Nord-West Ecke (rotes Rechteck eingezeichnet) stehen würde. Kann mir einer sagen, ob das erlaubt ist?

Gruß
Arthur
grenzbebauung-garage-an-einer-anderen-grundstuecksecke-126045-1.png
 
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Escroda

Hallo Arthur,

verbindlich kann dir das nur deine Baugenehmigungsbehörde beantworten, zumal dein angehängtes Bild offenbar nur ein Bebauungsvorschlag und kein Ausschnitt aus dem Bebauungsplan ist. Wenn es einen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, gilt die Baunutzungsverordnung.

§23 Baunutzungsverordnung
(5) Wenn im Bebauungsplan nichts anderes festgesetzt ist, können auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14 zugelassen werden. Das gleiche gilt für bauliche Anlagen,
soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.


Wenn der Bebauungsplan also keine Angaben zu Stellplätzen und Garagen macht, kannst du die Garage theoretisch nach Nord-Westen setzen. Sofern der Bebauungsplan aber eine Grundflächenzahl festsetzt und jünger als 26 Jahre ist, könnte es mit einer geschätzt 50m langen Zufahrt eng werden.
 
MarcWen

MarcWen

Ich würde als erstes beim Bauamt nachfragen, wie hier die Empfindlichkeiten sind.
Es gibt u.a. auch die Vorgabe, den Ruhebereich des Nachbarn nicht unnötig zu stören, sprich, Garagen, Stellplätze oder Carports müssen so nah wie möglich an öffentliche Verkehrswege gebaut werden.
 
F

Fenix2k

Mich würde mal interessieren wie dann die Zufahrt zur Garage aussieht. Der Straßenanschluss ist doch auf dem Bild rechts unten. Deine Garagenposition links oben. Willst du das halbe Grundstück pflastern?
 
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partyarti

Mich würde mal interessieren wie dann die Zufahrt zur Garage aussieht. Der Straßenanschluss ist doch auf dem Bild rechts unten. Deine Garagenposition links oben. Willst du das halbe Grundstück pflastern?
Da es dich so sehr interessiert, im Anhang einmal ein erster Entwurf.
Wenn ich die Garage im Süden neben der Einfahrt bauen würde, wäre mir leider der halbe Garten (der nach Süden ausgerichtet wird) verbaut. Wenn ihr Ideen habt was man bei so einem Grundstück am besten machen könnte, immer her damit.
PS: das Grundstück ist ca 31m x 25m
grenzbebauung-garage-an-einer-anderen-grundstuecksecke-126138-1.png
 
D

DG

Die Garage wirst Du 50 Jahre lang verfluchen oder spätestens am dritten Tag nicht mehr benutzen. Oder ist Dir nicht klar, dass Du dann jeden morgen rückwärts um die Ecke musst oder aber abends rückwärts rein und dann um die Ecke in die Garage. Oder jedesmal Wenden in 18 Zügen in der Nord-Ost-Ecke!?

Stell die Garage an die östliche Grenze, alles andere ist Wahnsinn, es sei denn, Du kaufst noch 5-10m Grundstück östlich dazu.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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