braune Flecken über dem Kamin

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H

HilfeHilfe

Hallo,

nach 1,5 Jahren merken wir das in der Ecke des Kamins sich gelbliche/graue Rußflecken an den Wänden / Ecken absetzen.

Wir haben versäumt beim Einzug mit einer weißen Farbe inkl. eines Nikotinblockers zu streichen. Müssen wir jetzt nachholen. Grundsätzliches, der Wärmeausgang/Sitz ist auf dem Kamin, gibts evtl lösung wie einen Rußfilter oder ähnliches ?

Danke
 
wrobel

wrobel

Moin Moin

Ja Partikelfilter für Holzfeuerungen sind erhältlich.

Mir ist aber nicht klar worum es hier genau geht.
Hast Du mal Bilder von der Wand?



Olli
 
B

Bauexperte

Die an der Entstehung der schwarzen Beläge beteiligten Stoffe gelangen aus unterschiedlichen Produkten in die Wohnräume. Diese Produkte wurden meistens von verschiedenen Personen (Wohnraumnutzer, Gebäudebetreiber, Handwerker) in die Räume gebracht. In aller Regel kann man diesen Personen gar kein schuldhaftes Verhalten unterstellen, da diese nicht wissen, dass die Produkte an der Entstehung der schwarzen Beläge beteiligt sein können. Auf Herstellerseite gibt es bis heute wenige Anbieter, die auf ihren Produkten Problemstoffe - wie z.B. Weichmacher - kennzeichnen. Da vermutlich nicht jedes weichmacherhaltige Produkt die Entstehung schwarzer Beläge begünstigt, sehen die meisten Hersteller jedoch keine Notwendigkeit, den Inhalt ihrer Produkte - z.B. auf den Weichmachergehalt hin – zu kennzeichnen.

Aber es gibt auch positive Beispiele: Einige namhafte Wandfarbenhersteller haben seit einiger Zeit Farben im Angebot, die eindeutig als „lösemittel- und weichmacherfrei“ gekennzeichnet sind. Auch das Umweltzeichen „Blauer Engel“ ist ein wichtiger Hinweis für den Verbraucher zur gezielten Produktauswahl. Insbesondere dann, wenn man schon einmal ein Problem mit Schwarzstaubablagerungen in der Wohnung hatte, sollte man beim erneuten renovieren darauf achten, nur problemstoffarme Produkte zu verwenden. Obwohl dies allein noch keine Gewähr dafür bietet, dass die schwarzen Ablagerungen nicht erneut auftreten können (wegen des komplexen Entstehungshergangs), so zeigt doch die Erfahrung, dass das Problem mit einer gezielten Produktauswahl beim Renovieren und intensiver Lüftung über mehrere Wochen nach Abschluss der Renovierungsarbeiten meistens nicht noch einmal auftritt.

Besteht eine Gesundheitsgefahr?

Von Schwarzstaubablagerungen geht nach gegenwärtigem Kenntnisstand keine unmittelbare Gesundheitsgefahr aus. Die Konzentrationen an Problemstoffen – schwerflüchtige organische Verbindungen, wie Weichmacher - sind in den betroffenen Wohnungen nur geringfügig gegenüber nicht betroffenen Wohnungen erhöht. Die Konzentrationen liegen nach bisherigem Kenntnisstand deutlich unterhalb der Schwelle einer möglichen akuten Gesundheitsgefahr. Trotzdem empfiehlt sich aus Vorsorgegründen – ganz zu Schweigen vom „ästhetischen“ Problem der unansehnlichen Wohnung – die Ursachen zu klären und die Ablagerungen zu beseitigen. Weisen die Ablagerungen jedoch erhöhte Konzentrationen an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen („PAK“) oder von Ruß auf (beides entsteht bei Verbrennungsvorgängen), kann ein Gesundheitsrisiko gegeben sein.

Beseitigung der Schäden

Bevor man damit beginnt, die Ablagerungen durch Reinigen zu entfernen oder durch erneutes Renovieren zu „beseitigen“, sollte man den Ursachen der Verschmutzung auf den Grund gehen. Dabei muss man nicht unbedingt alle Einflussfaktoren, die im Einzelfall zum Entstehen beigetragen haben, eliminieren. In der Regel genügt es, einzelne Faktoren „abzustellen“. Beispielsweise kann man beim erneuten Renovieren eine Wandfarbe wählen, die lösemittel und weichmacherfrei ist. In Einzelfällen kann auch eine Änderung des Heizverhaltens helfen.


Die Beseitigung baulicher Mängel (Wärmebrücken) trägt dazu bei, dass sich die Beläge nicht mehr an solchen Stellen bevorzugt absetzen können. Auch der sparsame Gebrauch von Kerzen und Öllämpchen kann das Problem entschärfen. Zur Beseitigung der Ablagerungen ist oftmals eine intensive nasse Reinigung mit Spülmittelzusätzen, Kunststoffreinigern und ähnlichem erforderlich. Bloßes Überstreichen hilft gegen die schmierigen Beläge meist nicht. Bei den Reinigungs-vorgängen können zum Beispiel betroffene Tapeten derart in Mitleidenschaft gezogen werden, dass diese vollständig entfernt werden müssen. In Einzelfällen müssen auch Bodenbeläge entfernt oder größere bauliche Eingriffe (Reduzierung von Wärmebrücken) vorgenommen werden. Allerdings sollten solche umfangreichen Maßnahmen erst erwogen werden, wenn die „einfachen“ Renovierungsschritte (Einsatz lösemittel- und weichmacherfreier Farben, intensive Lüftung nach dem Renovieren, Vermeidung von rußenden Kerzen etc.) keinen Erfolg hatten. Zur Klärung im Einzelfall werden neben der Ortsbegehung durch sachkundige Personen und der Fragebogenauswertung auch chemische Analysen in den betroffenen Wohnungen in Betracht gezogen. Solche Analysen sind aber nur dann sinnvoll, wenn sich bereits durch die Ortsbesichtigung der Verdacht auf ein „Fogging“- Phänomen erhärtet hat und das Entstehen der Ablagerungen noch nicht sehr lange zurückliegt. Eine Analyse empfiehlt sich immer auch dann, wenn nicht klar ist, ob es sich um Schwarzstaubablagerungen oder um Rußrückstände aus Verbrennungsprozessen (oder um beides) handelt.

Nie mehr Schwarze Ablagerungen?

Das Problem der „Schwarzen Wohnungen“ ist noch nicht endgültig gelöst, solange wir nicht wissen, welchen konkreten Entstehungsbeitrag

• das Verhalten der Bewohner (Lüften, Heizen, Gebrauch von Kerzen u.a.)
• die Beschaffenheit des Gebäudes und
• die Zusammensetzung der verwendeten Produkte letztlich haben.

Solange die dort ablaufenden Ursache-Wirkungs-Prozesse noch nicht eindeutig entschlüsselt wurden, können wir nur vorbeugend tätig werden. Dieses bedeutet zum Beispiel:

• Verwendung schadstoffarmer Produkte,
• Beseitigung von Baumängeln und
• richtiges Heizen und Lüften.

Erste Schritte wurden produktseitig bereits unternommen, um in der Raumluft das Auftreten von Stoffen, die das Phänomen begünstigen können, zu verringern: Verschiedene Farbenhersteller bieten seit einiger Zeit „lösemittel- und weichmacherfreie“ Produkte an. Dieses sollte künftig auch auf andere Produkte, die für Innenräume bestimmt sind und aus denen die genannten Problemstoffe ausgasen können, ausgeweitet werden.


HTH
Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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