Fensterscheibe) nie wieder austauschbar

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P

Peanuts74

Eine Frage an eventuelle Juristen oder Leute, die ähnliche Erfahrungen hatten.
Wir haben vom Keller (auf der Straßenseite auf Straßenniveau) ins EG eine U-förmige Stahlbetontreppe (doppelt gewendelt ohne Zwischenpodest).
"Hinter" der Treppe ist ein Fenster, damit es im Treppenaufgang etwas heller ist und man nicht auch tagsüber immer das Licht anmachen muss.
Das Fenster ist geschlossen, also nicht zum öffnen vorgesehen (ohne Hebel etc.)
Soweit so gut. Jetzt hatten wir letztens aber überlegt, evtl. eine (teil)satinierte Scheibe einzusetzen, damit man von außen die Treppe nicht so sieht und dabei ist aufgefallen, dass man die Scheibe wohl nie wieder aus dem Fenster bekommt, da die Treppe bis an die Wand reicht.

Die Frage ist jetzt, ist das ein (versteckter) Mangel, wenn man an einem Fenster die Scheibe nicht tauschen kann, ohne entweder die Treppe massiv zu beschädigen oder innen den Putz und teilweise das Mauerwerk etwas aufstemmen zu müssen?
Es geht jetzt erst mal nicht um das andere Glas, da könnte man sich, gerade im Keller, auch mit einer Folie behelfen. Jedoch frage ich mich, wer sonst die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn die Scheibe z.B. mal kaputt geht. Dann müsste wie gesagt über dem Fenster die Wand etwas aufgestemmt werden, damit man die Scheibe nach oben raus ziehen kann.

Vielen Dank für Antworten, Meinungen und evtl. vergleichbaren Urteilen oder Gesetzestexten...
 
S

Sebastian79

Ihr habt doch die Ausführungsplanung freigegeben...von daher

Wir haben da auch ein 3,5m Festelement, aber man kommt halt immer noch dran. Alles andere wäre ein no go gewesen...
 
P

Peanuts74

Sowas in der Art vermuten wir auch. Nur kann man von einem Architekten ja durchaus erwarten, dass er einem solche Kleinigkeiten mitteilt und idealerweise Änderungsvorschläge unterbreitet.
Als Laie sieht man eben auf einem Plan nicht unbedingt jede Tücke.
In der Realität geht eine Scheibe vermutlich auch nicht einfach kaputt sondern wird z.B. von den Nachbarskindern mit dem Fußball eingeschossen o.ä.
Zudem hat man ja auch eine Glasversicherung, die vermutlich für den kompletten Austausch aufkommt, nur stellt sich für mich dennoch die Frage, wie das tatsächlich rechtlich ausschaut.
 
D

Doc.Schnaggls

Hallo,

ich hab jetzt gerade ein Problem damit, mir das ganze optisch vorzustellen.

Kannst Du mal ein Bild des betreffenden Fensters einstellen?

Irgendwie muss doch die Scheibe im Rahmen befestigt worden sein und auch wieder daraus gelöst werden können.

Die Treppe geht bis unmittelbar ans Fenster oder ist da noch etwas "Luft" dazwischen?

Grüße,

Dirk
 
P

Peanuts74

Also, die Treppe, da Stahlbeton, geht bis an die Wand, in der das Fenster ist, natürlich nicht bis an die Scheibe direkt. Zwischen Treppe und Scheibe ist natürlich noch etwas Platz.
Beim Einsetzen war das Haus ja noch im Rohbauzustand.
Der Sturz über dem Fenster war damals noch höher als das Fenster selbst, es hieß damals der Fensterausschnitt wäre zu groß, da hat wohl jemand gemeint, es käme da auch ein Rollladen dran.
So konnte man das Fenster von oben hinter die Treppe schieben.
Anschließend ist dann jedoch in die ca. 15cm hohe Lücke ein Styrodurklotz eingeklebt worden.
Meine Vermutung jetzt ist, dass sie das dann damals gemerkt haben und mitnichten versehentlich einen Rollladen eingeplant hatten, sondern gemerkt haben, dass man sonst die Scheibe nicht tauschen bzw. damals einsetzen kann.
 
B

Bauexperte

So konnte man das Fenster von oben hinter die Treppe schieben.
So, in etwa, geht das auch mit dem Fensterglastausch. Dieser dauert normalerweise etwa 30 Minuten; bei Deinem TH-Fenster wohl länger, weil die Scheibe nicht frontal von vorne gelöst werden kann. Es muß vom EG und DG (oder OG, je nachdem, welchen Haustyp Du hast bauen lassen) gearbeitet werden.

Also kein Mangel - Du hast die Ausführungspläne abgenickt und Dein Architekt durfte davon ausgehen, daß Du des Denkens kundig bist

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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