Partnerin ausbezahlen und 2. Mal Grunderwerbsteuer

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H

HorstTappert

Hallo,

ich habe vor 3 Jahren zusammen mit meiner Expartnerin (nicht verheiratet) ein älteres günstiges Haus gekauft und wir haben es zu gleichen Teilen abbezahlt und stehen gleichberechtigt im Grundbuch. Vor kurzem haben wir uns getrennt und uns darauf geeinigt das ich sie ausbezahle.
Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das ich ein zweites Mal die grunderwerbsteuer zahlen muss und falls nein inwieweit ist es möglich den Kaufpreis notariell möglichst niedrig zu halten damit weniger Steuern anfallen (mit meiner Expartnerin ist alles unter uns geregelt). Bitte keine Ratschläge das man das vorher hätte klären sollen, die Frage ist was ich jetzt tun kann und welche Möglichkeiten es gibt,

Vielen Dank, Horst
 
H

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Hallo,

ich habe vor 3 Jahren zusammen mit meiner Expartnerin (nicht verheiratet) ein älteres günstiges Haus gekauft und wir haben es zu gleichen Teilen abbezahlt und stehen gleichberechtigt im Grundbuch. Vor kurzem haben wir uns getrennt und uns darauf geeinigt das ich sie ausbezahle.
Gibt es eine Möglichkeit zu verhindern das ich ein zweites Mal die grunderwerbsteuer zahlen muss und falls nein inwieweit ist es möglich den Kaufpreis notariell möglichst niedrig zu halten damit weniger Steuern anfallen (mit meiner Expartnerin ist alles unter uns geregelt). Bitte keine Ratschläge das man das vorher hätte klären sollen, die Frage ist was ich jetzt tun kann und welche Möglichkeiten es gibt,

Vielen Dank, Horst
naja ihr habt euch ja auch die Steuer damals geteilt.. aber ja unfair ist das system schon. KP gering halten, am besten nahe des alten und evtl nebenabrede ( müsste der notar wissen) über evtl abfindung der renovierung.
 
S

SirSydom

Du zahlst die Grunderwerbsteuer nicht doppelt, denn du hast ja bisher nur 50% bezahlt.
Deine Expartnerin hingegen zahlt drauf..

Ich kann von sogenannten "Nebenabreden", wenn sie auch vor allem im ländlichen Bereich gängig sind, nur abraten.
Da wird z.B. ein Grundstück für 50% des realen Preises beurkundet (damit spart man Notarkosten, Grunderwerbsteuer etc..) der Rest fliest "schwarz".

Man setzt sich damit aber einen nicht unerheblichen Risiko aus, denn damit ist der Kaufvertrag über das Grundstück NICHTIG!
D.h. er kann jederzeit, sofern die Nebenabrede bewiesen werden kann, rückabgewickelt werden (!).
Ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung käme natürlich noch oben drauf.
Bei den Summe in denen es hier in der Regel geht, hinterlässt man immer Spuren.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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