Grundstückskauf von Marktgemeinde - Internet-Garantie, Grundflächezahl, Finanzierung....

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lalala21

Google doch mal Versickerungsfähiges Pflaster. Das wird anderes gerechnet mit versiegelter Fläche. So haben wir uns beholfen.
 
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lalala21

Google doch mal begeisterungsfähiges Pflaster. Das wird anderes gerechnet mit versiegelter Fläche. So haben wir uns beholfen.
 
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ypg

Bei uns ist gar kein Gewerbe zugelassen!
Dennoch betreiben einige hier als Unternehmer ihre PHotovoltaik-Anlage, und die Selbstständigen nutzen natürlich ihr Büro, oft auch ständig am Tag. Auch ich nutze mein Büroraum, um Rechnungen zu schreiben und für EBV.
Da sich diese Nutzung aber der Wohnraumnutzung unterordnet, keine Kunden erwartet werden, interessiert es auch keinen.

Wenn man natürlich im Telefonat mehrmals wiederholt, dass man dieses und das für seine Selbständigkeit braucht, ohne diese Zusagen diese Selbstständigkeit nicht durchführen kann und so weiter, kommt natürlich dann die Aussage der gewerblichen Nutzung bezüglich des dritten Stellplatzes.

Man muss nicht jedem alles auf die Nase binden, was sonst auch als solches nicht bemerkt werden würde!
 
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lalala21

:oops::rolleyes: oh...
Es gibt auf jeden Fall genügend Möglichkeiten trotzdem klar zu kommen.
Btw bei uns ist auch Gewerbe untersagt. Hatten aber auch eine Zeit lang ein versicherungsbüro im Haus. Hatten das aber bei den Entwürfen nie angegeben. Warum auch? Kein Publikumsverkehr und kein Lärm und somit kein Thema. Aber ein guter Planer der sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt ist oft besser als schlafende Hunde beim Amt wecken.
 
DReffects

DReffects

Also ich muss @nordanney recht geben.

Wenn hier jemand eine andere Meinung oder einen Lösungsansatz schreibt, kommt von dir "mir wurde aber erzählt...". Was hast du den erwartet? Das wir Laien hier im Forum deine Geschossflächenzahl erhöhen oder dein Grundstück vergrößern? :confused:
Sorry, tut mir leid wenn das so rüber kam. Sollte es nicht - ich hab ja schließlich um Infos gebeten. Ich finde nur, dass man sowas nicht "auf die leichte Schulter" nehmen kann/darf, wenn es um die Lebensersparnisse geht. Daher tat ich mir mit "sei mal flexibel" etwas schwer ;-)

1.
Falls es eng wird:
DIE Deadline ist die Unterschrift beim Notar...
Je nach Reservierungsvertrag (kennen wir nicht) kostet eine Absage ab MORGEN ggf. was (Gemeinde, Notar). Aber wirklich ernst wird es erst beim Notar.
Ok, so gesehen hast du natürlich recht ;-)

Davon habe ich nichts gesagt - lies doch einfach mal zwischen den Zeilen...
Man muss nicht jedem alles auf die Nase binden, was sonst auch als solches nicht bemerkt werden würde!
So etwas passt vom Typ her nicht zu mir, kann aber durchaus verstehen, dass das eine Herangehensweise wäre...

Warum auch? Kein Publikumsverkehr und kein Lärm und somit kein Thema. Aber ein guter Planer der sich mit den örtlichen Gegebenheiten auskennt ist oft besser als schlafende Hunde beim Amt wecken.
Wir haben einen Termin mit einer örtlichen Baufirma am 15.01. - bin sehr gespannt ob der dahingehend den einen oder andereen "Trick" auf lager hat. Tricksen im rechtlich grauen Bereich möchte ich auf jeden Fall vermeiden.

Ich hoffe/denke sehr, dass die Info bezüglich der Nebenflächen auf einem Irrtum beruht. Wäre folgender Rechnungsweg korrekt wenn man die Bauverordnung mit der 0,5fachen Überschreitung anwendet?

457qm Grundfläche * 0,35 Geschossflächenzahl + 457qm * (0,35*0,35) == 239qm bebaubare Gesamtfläche?
Falls ja kämen wir ja echt prima hin! :-)
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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