Erst Grundstück oder BV

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E

Evolith

Hallo!

Wir haben folgende Situation:

Die Finanzierung steht fast komplett. Wir müssen nur noch auswählen, bei welcher Bank wir finanzieren wollen.

Das Grundstück ist reserviert und ein (Vor-)Vertrag liegt uns vor.

Das Haus ist bei der Hausbaufirma fast komplett durchgeplant und wartet auch nur noch auf Vertragsabschluss.

So, nun läuft bei der Hausbaufirma bis Ende November noch eine Rabattaktion. Die würden wir natürlich noch gerne abgreifen. Das würde aber bedeuten, dass wir vor dem Grundstückskauf, den Bauvertrag schließen.
Nun wurde uns geflüstert, das das einen ganz blöden Nebeneffekt beim Notar bei irgendeine Zahlung hat, da dort dann auch der zukünftige Hauswert mitbetrachtet wird und nicht nur das Grundstück.

Ist das wirklich so oder kann ich ohne Bedenken den Bauvertrag abschließen, bevor ich das Grundstück kaufe (die beiden haben nichts miteinander zu tun, also kein Bauträger), da es sich um 2 voneinander getrennte Rechtsgeschäfte handelt?
 
matthias84

matthias84

Hallo Evolith,

ich würde nach meinen eigenen Erfahrungen das auf gar keinen Fall machen. Mögliche Probleme die auf Dich zukommen könnten (Abhängig von den Verträgen):

- Ihr unterschreibt, nehmt den Kredit auf und der Grundstückskauf verzögert sich oder findet nicht statt. Dann kann es sein wie bei uns, dass ihr Bereitstellungszinsen zahlt obwohl der Bau noch nicht mal begonnen hat

- Hier war jemand im Forum, der das so gemacht hatte, dann aber wohl aus irgendeinen Grund die Grunderwerbsteuer auch auf den Hausbaupreis zahlen musste... such am besten mal

- Die Hausbaufirmen haben immer irgendwelche Rabattaktionen.... lasst euch dadurch nicht unter Druck setzen. Wenn der Druck von der Firma zu stark wird, würde ich mir mal Gedanken machen, ob man solchen Leuten wirklich den Bau seines Eigenheimes anvertrauen will...
 
E

Evolith

Hallo matthias84!
Die Firma macht keinen Druck. Wir wurden nur einmal darauf hingewiesen, dass wir den 30.11 nicht aus den Augen verlieren sollten. Also sehr dezent. Notfalls lass ich es auch ruhig angehen. Hetzen lasse ich mich nicht.

Ich hatte schon gesucht gehabt, nur fehlten mir scheinbar die passenden Stichworte. Muss noch mal die Maschine anschmeißen.


Tante Edit: Ich habe noch mal gesucht. Das waren alles Fälle, wo über die Baufirma das Grundstück bezogen oder zumindest gesucht wurde. So ein Zusammenhang besteht zwischen unseren ja nicht.
Aber werde zur Sicherheit beim Finanzamt anfragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Musketier

Musketier

Ich versuchs mal für den Laien etwas vereinfacht dazustellen:

Es gibt beim Grunderwerbsteuergesetz den Unterschied, ob die Grunderwerbsteuer nur aufs Grundstück oder aufs Grundstück und Haus gezahlt werden muß. Zeitpunkt der Betrachtung ist der Kauf des Grundstücks.
Wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr frei in der Entscheidung ist, mit wem man baut, fällt die Grunderwerbsteuer auf beides an. Das wäre bei euch dann der Fall. Das Risiko wäre also bei 6,5% (für NW) auf den Hauspreis.

Wenn nicht sowieso klar ist, dass es ein Bauträgergeschäft (Grundstück und Haus aus einer Hand) ist, versucht man solche Fälle zu vermeiden, indem das Datum auf dem Werkvertrag nach dem Notartermin liegt oder es noch irgendwelche Rücktrittsklauseln gibt, deren Entscheidung erst nach Notartermin ausstehen.
Genaueres kann sicher ein Anwalt oder Steuerberater sagen.
 
E

Evolith

Ah danke. Das ist ja dann richtig fies. Dann werden wir wohl zur Sicherheit den BV erst nach dem Grundstückskauf unterschreiben. 6,5% auf die Hausbausumme ist nicht gerade wenig.
 
E

Evolith

So habe gerade noch mal mit dem für die Region zuständigen Finanzamt gesprochen.

Grundsteuer fällt auf beides an, wenn ein klarer Zusammenhang besteht, also der Bauträger das Grundstück vermittelt oder verkauft.
In unserem Fall besteht kein Zusammenhang, da wir als Privatperson das Grundstück gefunden haben und erwerben und quasi vom Grundstück unabhängig den Bauvertrag haben.

Er hat aber noch darauf hingewiesen, dass man, wenn man das unbedingt so will, dringend Klauseln in den BV einbinden sollte, der einen Rücktritt erlaubt, sollte Finanzierung oder Grundstückskauf nicht möglich sein.

Nichtsdestotrotz werden wir es wohl lieber ruhig angehen lassen und alles schön nacheinander machen. Im dümmsten Fall ist dann eben der Rabatt weg.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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