Mindestraumhöhe im Neubau

4,50 Stern(e) 4 Votes
S

scooter

Hallo Experten,

ich habe in der Thüringer Bauordnung §47 nur eine lichte Raumhöhe von 2,40m für Aufenthaltsräume gefunden. Dies gilt aber nicht für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2.

Die Frage ist nun, ob wir von unserem Bauträger eine Raumhöhe im Wohnzimmererker (Einfamilienhaus mit 1,5 Geschossen) von fertig 2,44m akzeptieren müssen, wenn im Vertrag und der Bauleistungsbeschreibung keine explizite Raumhöhe festgeschrieben, diese in den Vertrags- und Bauantragszeichnungen aber mit 2,508m vermaßt ist.

Wir empfinden die 6cm unter den sicher normalerweise üblichen 2,50m schon als drückend und als Mangel. Nur ist es auch ein solcher? Und was könnten wir ggf. tun?

Danke schon mal im Voraus für Eure fachliche Einschätzung!
 
T

toxicmolotof

Kannst du die Zeichnung aus den Plänen mal einstellen und mitteilen ob diese Bestandteil des Vertrages sind?
 
N

nordanney

Gesetzlich passt es - die Frage ist, was wurde genau vereinbart?
2,40m findet man heute noch immer überall, auch in Neubauten.
 
S

scooter

Beiliegend mal ein Bilddetail vom Schnitt.

Wir hatten die Erkerdecke vorher immer mdl. und dann auch schriftlich in der techn. Bemusterung als „deckengleich“ zur Wohnzimmerdecke vereinbart. Weshalb die Trennung mittels T-Träger ausgeführt wurde.

Es handelt sich im ges. EG um eine offene Holzbalkendecke die im Erker zwischen den Balken mit Zellulose geflockt ist, darunter eine Dampfsperrfolie, dann 3cm Konterlattung und dann eine 3 Schichtplatte als sichtbare, lasierte Deckenuntersicht. Die Frage, da es ja nun schon so gebaut ist, wäre dazu auch: Kann die Konterlattung hier entfallen?
mindestraumhoehe-im-neubau-107629-1.jpg
 
S

scooter

PS: Die Raumhöhe im ges. EG ist bis UK sichtbarer Balken 2,50 dann offenes Gefach, nur unter dem Erker wurden Konterlattung + Dreischichtplatte angebracht.
 
B

Bauexperte

Mit der Dämmung zw. den Balken im Erker wegen dem "Balkon" darüber hatten wir uns ja schon abgefunden. (Wobei dieser vermutl. auch etwas höher gebaut hätte werden können?
Kann sein, kann ich aber nicht verläßlich beantworten. Wenn, mit Sicherheit gegen höhere Kosten.

Was uns aber stört ist der zus. 6cm Versatz der Decke nach unten im Innenraum bei (besprochener) & vereinbarter "Deckengleichheit"!

Daher auch die Frage könnten bautechnisch hier die Konterlatten entfallen? Und können wir das verlangen?
Verlangen .... woher sollen wir das denn wissen? Niemand war bei Deinen Gesprächen dabei. Manchmal ändern sich auch nachrangig Vertragsbestandteile infolge erforderlicher Maßnahmen und müssen schlicht so hingenommen werden.

Ob Du es so ohne Weiteres kannst ... Hierzu solltest Du den Menschen fragen, welcher Deine Wärmebedarfsberechnung erstellt hat; häufig wird eine Ausführung oberhalb Erker (wenn darüber gerade kein Wohnraum entsteht) im Duett zwischen Statiker und Energieberater entschieden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4841 Themen mit insgesamt 97108 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben