Ausschluss Gewährleistung Außenputz

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D

DaMutz

Guten Morgen,

wir stecken derzeit in dem Bau unseres Einfamilienhauses und sind in den letzten Zügen des Ausbaus.

Wir haben nun folgende Frage:
unter welchen Umständen können wir denn den Vertrag mit der Firma kündigen, die den Außenputz erstellt? Diese Firma möchte nämlich, dass wir sie der Gewährleistung frei sprechen, da wenige Tage nach dem Anbringen des Deckputzes der Estrich gegossen wird (es soll dann wohl zu farblichen Einfärbungen und Abplatzern am Außenputz kommen wegen der erhöhten Feuchtigkeitsdiffusion).

Da diese Forderung kein Vertragsbestandteil ist/war, sehen wir hier einen Vertragsbruch von Seiten der Firma. Eine alternative Firma steht schon bereit, um die Restarbeiten kurzfristig durchzuführen. Wir möchten die derzeitige Firma daher so schnell wie möglich aus dem Vertrag raus schmeißen, da auch in der Ausführung teilweise erhebliche Mängel vorliegen.

Wir lassen diesen Fall derzeit noch von unseren Anwalt prüfen. Ich würde aber dennoch gerne mehrere Meinungen/Erfahrungen einholen. Der ersten Aussage nach unserem Anwalt ist das in jedem Fall ein Grund für die Kündigung des Vertrages. Für eine endgültige Aussage möchte er aber vorab noch andere Präzedenzfälle recherchieren...

Hat jemand so etwas in der Art schon erlebt bzw. kann uns hier einen Rat geben?

Grüße

DaMutz
 
N

nordanney

Nun ja, die Forderung der Firma kann ich nachvollziehen!
Wenn Ihr Arbeiten ausführen lasst, die zu Schäden beim Außenputz führen können, würde ich als Firma a) die Arbeiten auf Euer eigenes Risiko machen oder b) mich für diesen Fall (aber auch nur diesen - alle anderen Gewährleistungsthemen müssen natürlich unangetastet bleiben) freistellen lassen.
Warum soll die Firma für farbliche Veränderungen aufkommen, die Ihr verursacht?
Wenn Ihr schon mit einem Anwalt sprecht, hat es doch auch schon bereits mehrere Probleme gegeben und Ihr seid sehr unzufrieden. Normalerweise rate ich dazu, mit Menschen zu sprechen - dafür scheint es bei Euch aber schon zu spät zu sein, oder?
 
B

Bieber0815

Diese Firma möchte nämlich, dass wir sie der Gewährleistung frei sprechen, da wenige Tage nach dem Anbringen des Deckputzes der Estrich gegossen wird (es soll dann wohl zu farblichen Einfärbungen und Abplatzern am Außenputz kommen wegen der erhöhten Feuchtigkeitsdiffusion).
Weil innen Estrich eingebracht wird, soll außen der Putz abplatzen? Derselbe Putz, der später über viele Jahre ganzjährig halten soll? Kann das jemand erklären?
 
A

alexm86

Bei uns war die Aussage des Putzers: erst den Innenputz und dann nach ca. 8 Tagen den Außenputz incl. WDVS, weil angeblich, würde die Feuchtigkeit des Innenputzes nach außen entweichen und dabei kann die den WDVS incl. Außenputz "wegdrücken", vom Estrich hat er nichts erzählt.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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