Grundstück Grenzen Vermessung vornehmen

4,80 Stern(e) 4 Votes
hb-julia

hb-julia

Eine Doppelhaus-Bebauung ist geplant. Und dafür soll ein Grundstück geteilt werden. Die Überlegung ist, dies bereits jetzt vornehmen zu lassen, um unterschiedliche Grundbücher für die bevorstehende Finanzierung zu haben. (Die baurechtlichen Vorgaben, etwa der Grundstücksgröße, würden dabei berücksichtigt werden).

Die Frage ist nun: wäre es bei späterer Bebauung für einen Architekten (der noch nicht ausgewählt ist) ohne weiteres möglich, die für die beiden Doppelhaushälften vermessenen Grenzen zu beachten?
Oder ist es aus architektonischer Sicht ratsam, die Vermessung erst vornehmen zu lassen, wenn das Bauvorhaben feststeht und die entsprechende Bauzeichnung vorliegt?

Vielen Dank im Voraus für alle Experten-Antworten!
 
N

nordanney

Die Frage verstehe ich jetzt nicht wirklich :(

Wenn das Grundstück bereits jetzt geteilt werden soll, wird es auch bereits jetzt vermessen. Der Architekt kommt damit schon klar.

Allerdings müsst Ihr Euch an den dann bestehenden Grundstücksgrenzen orientieren - wenn das/die beiden Häuser dann nicht mehr mit den Grenzen zurecht kommen, habt Ihr Pech und müsst die Planung in die Tonne kloppen oder erneut Geld in die Hand nehmen und die beiden Grundstücke mit Ihren Grenzen neu anpacken.
 
hb-julia

hb-julia

Die Frage verstehe ich jetzt nicht wirklich :(

Wenn das Grundstück bereits jetzt geteilt werden soll, wird es auch bereits jetzt vermessen. Der Architekt kommt damit schon klar.

Allerdings müsst Ihr Euch an den dann bestehenden Grundstücksgrenzen orientieren - wenn das/die beiden Häuser dann nicht mehr mit den Grenzen zurecht kommen, habt Ihr Pech und müsst die Planung in die Tonne kloppen oder erneut Geld in die Hand nehmen und die beiden Grundstücke mit Ihren Grenzen neu anpacken.

Ja Danke, damit wird es klar: also besser warten mit der Teilung.

Wie ist es aber mit der Grenzfestsetzung, also der Vermessung des gesamten Grundstücks. Die ist nötig, weil die alten Grenzsteine nicht mehr aufzufinden sind.
Wie ich hörte, wäre sie besonders zeitaufwendig.

Macht es also Sinn, diese zunächst vornehmen zu lassen und später, wenn es konkrete Pläne zur Bebauung gibt, die eigentliche Teilung vornehmen zu lassen?
Oder würde das nicht wirklich etwas bringen?
Entstünden dafür doppelte oder nur anteilige Kosten?
 
B

Bauexperte

Hallo Julia,

Ich würde - nicht ohne Not - eventuell zusätzliche Kosten in Kauf nehmen wollen. Wenn es feststeht, daß das Grundstück teilbar ist, würde ich die Planung der Doppelhaushälfte abwarten und in diesem Zug die Vermessung, Teilung und Baulast vornehmen/eintragen lassen. In NRW braucht es für den Bauantrag einen Vorabzug Lageplan; in Niedersachen imho auch. Die Banken können eh damit umgehen und wissen, was sie benötigen, das jeweilige BV finanzieren zu können.

Edit (nachdem ich Deinen Beitrag gelesen habe): der Vorabzug Lageplan spiegelt die Grenzen des gesamten oder anteiligen Grundstückes wider ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben