Müllablagerungen auf Grundstück

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S

sauerpeter

Hallo Zusammen,

wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf. Einige Leute haben dort wohl ihren Müll entsorgt, was uns aber vorher bekannt war. Ist jetzt nicht so übermäßig, deswegen hat es uns nicht weiter gestört.
Nun haben wir aber noch teerhaltige Dachpappe und ein altes zerbrochenes Ölfass gefunden. Dazu noch einen Behälter mit weißem Pulver.
Bevor wir nun fest kaufen, wollen wir natürlich sicher gehen, das der Boden sauber ist und keine Altlasten vorhanden sind. Der Eigentümer will die Kosten für ein Altlastengutachten tragen.

Wenn der Gutachter einen sauberen Boden feststellt, kann ich dann wirklich davon ausgehen, das der Boden auch wirklich sauber ist? Oder wie macht der sowas? Habt ihr da ne Ahnung? Er meinte, er prüft das ganze Grundstück. Verdächtige Proben will er im Labor genauer untersuchen lassen, um heraus zu finden, was isch dann für den Fall der Fälle dahinter versteckt.

Was meint ihr? Was sit, wenn der sagt das alles ok ist, aber in bspw. 3 Jahren ist doch was zu finden?
Kann ich mich dann auf das Gutachten beziehen und somit alle Forderungen von mir weisen?

Klar, eine 1000% Sicherheit liefert KEIN Grundstück.

Sauerpeter
 
N

nordanney

Gekauft wie gesehen bzw. im Kaufvertrag beschrieben.
Wenn dann später etwas gefunden wird, sollte es wohl Dein Problem sein - kein Verkäufer wird dafür die Haftung übernehmen.
Mehr als ein echtes Altlastengutachten kannst Du auch nicht erwarten, egal wo Du kaufst - passt schon.
 
S

sauerpeter

Ich meinte das nicht in Bezug auf die Eigentümer derzeit, sondern auf den Menschen, der das Gutachten durchgeführt hat.
Klar können Eigentümer dann nicht mehr rangezogen werden.

Aber ich weiß nicht, wie so ein Altlastengutachten abläuft. Ich möchte ja wirklich sicher gehen, das der Boden sauber ist. Sagt der Gutachter "Boden ist sauber", kann ich ihn dann später zu Rechenschaft ziehen, wenn doch was im Boden ist? Ich fürchte nicht oder? Weil dann kann er ja kommen mit "Damals war alles ok". Obwohl man ja heutzutage sicher die Zeit des Vorhandenseins im Boden rekonstruieren kann.
 
P

Payday

du sagst es doch. wenn du lückenlos nachweisen kannst (zb 4jahre pausenlose videoüberwachung), das du oder jemand anderes keine neuen belastungen auf das Grundstück platziert hast, könnte man mit viel glück den gutachter dranbekommen (dafür bekommen die übrigens auch soviel geld...). da man diese lückenlose beweissicherung nicht bringen kann haste dann halt pech gehabt.
 
B

Bauexperte

Guten Tag,

Wenn der Gutachter einen sauberen Boden feststellt, kann ich dann wirklich davon ausgehen, das der Boden auch wirklich sauber ist?
Welchen Sinn sollte es sonst haben, wenn nicht eine kompetente Aussage zu erhalten?

Was sit, wenn der sagt das alles ok ist, aber in bspw. 3 Jahren ist doch was zu finden?
Kann ich mich dann auf das Gutachten beziehen und somit alle Forderungen von mir weisen?
Was soll dann sein?

Wenn der Gutachter in seinem Gutachten - nachprüfbar - falsche Aussagen hinsichtlich möglicher Altlasten im Grundstück getroffen hat, steht er auch dafür gerade.

Sorge dafür, daß das Gutachten in den Notarvertrag einbezogen wird und gut ist.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

sauerpeter

Also dann nochmal neu erklärt:

Der Gutachter macht jetzt ein Gutachten. In dem Gutachten bestätigt er bspw. Altlastenfreiheit und sauberen Boden. Da ich nicht weiß, wie man sowas überprüft, ist meine Frage, ob man dann, nach dem Gutachten, auch wirklich davon ausgehen kann, das der Boden sauber ist oder bleibt immer ein Restrisiko, weil sowas nicht 100% überprüft werden kann?

So gehen wir mal davon aus - Altlastenfrei und sauberer Boden. Findet man dann vielleicht aber doch nach ein paar Jahren Spuren von bspw. Benzin oder Öl, kann ich den Gutachter dann zur Rechenschaft ziehen, weil er mir Altlastenfreiheit und sauberen Boden damals bestätigt und begutachtet hatte?

Ich hoffe jetzt ist mein Anliegen etwas deutlicher geworden.
Aber guter Hinweis, das Ergebnis des Gutachten, sofern ok, in den Notarvertrag mit aufnehmen zu lassen.
Danke dafür!
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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