Zwangsversteigerung - Grundstück-Forderungen von zwei Parteien

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Eva2015

Guten Tag,

vielleicht kennt sich hier jemand mit Zwangsversteigerungen aus. Wir wollen ein Baugrundstück aus einer Zwangsversteigerung erwerben. Auf dem Grundstück liegen Forderungen von zwei Parteien, zuerst die Bank (ca. 200TEUR) und dann noch eine Forderung von der Stadt (ca. 80TEUR). Der Verkehrswert des Grundstücks liegt bei ca. 100TEUR, also deutlich unter der Forderung der Bank und sowieso unter dem Gesamtbetrag beider Forderungen.

Frage: Wenn ich für das Grundstück für 100TEUR den Zuschlag erhalte, was passiert dann mit den Forderungen der beiden Parteien? Bekommt die Bank alles und die Stadt geht leer aus oder kann die Stadt auf jeden Fall auf ihrer Forderung bestehen?

Anderes Szenario: Könnte man versuchen, sich mit der Bank zu einigen und das Zwangsversteigerungsverfahren vorzeitig stoppen? Was passiert dann mit den 80TEUR der Stadt?

Es bedankt sich für eure Hilfe
Eva
 
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toxicmolotof

Woher weißt du, welche Restforderungen auf dem Grundstück liegen?

Du müsstest dich mit beiden Gläubigern einigen, das wird aber bei der beschriebenen Situation vermutlich schwierig.

Du zahlst den Zuschlag in der Regel an die Gerichtskasse. Diese verteilt dann die Quoten, sofern es welche gibt.

Erst wird derjenige bedient, der im ersten Rang steht. Erst danach kommt derjenige danach etc...

Mit Zahlung des Zuschlages werden alle anhängenden Rechte gelöscht und die jeweiligen Gläubiger müssen die Restforderung abschreiben oder anderweitig vom Schuldner eintreiben.
 
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Eva2015

Hallo toxicmolotow,

danke für deine Antwort. Die ca.-Beträge der Forderungen haben wir in "informellen" Gesprächen zugetragen bekommen.

Wenn ich das, was ich mir so angelesen habe, richtig verstehe, wird also das Mindestgebot bei 50% des Verkehrswertes, also 50TEUR liegen und wenn unser Gebot mindestens 70TEUR beträgt, müsste die Bank auch zustimmen (50/70-Prozent-Grenzen). Jetzt kommt aber noch die Forderung der Stadt dazu; kann/wird sie ihre Forderung noch auf das Mindestgebot aufschlagen oder fallen die 80TEUR hinten runter und es geht in jedem Fall bei 50% los? Und: falls es gar kein Gebot gibt (weil zu teuer für die Bieter), bei welchem Betrag würde dann das Mindestgebot in der zweiten Versteigerung liegen?

Danke
Eva
 
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toxicmolotof

Dazu gibt es doch ziemlich klare Regelungen was wann gilt. Die Höhe der tatsächlichen Forderung ist dabei unerheblich.

Diese informellen Gespräche dürfte es ohne Zustimmung des Schuldners mit diesem Inhalt nicht geben.
 
Musketier

Musketier

Auf dem Grundstück liegen Forderungen von zwei Parteien, zuerst die Bank (ca. 200TEUR) und dann noch eine Forderung von der Stadt (ca. 80TEUR)
Was mich etwas wundert
Eva schrieb, dass auf dem Grundstück Restforderungen von 280T€ liegen. Eine Bank wird aber das Grundstück kaum höher beleihen, als es Wert ist.

Das kann eigentlich nur sein, wenn vorher z.B. ein Haus darauf stand, was plötzlich nichts mehr Wert ist (abgebrannt und abgerissen) oder das Grundstück hat aus irgendwelchen Gründen massiv an Wert verloren (Autobahnbau am Grundstück/Bodenbelastung etc.).
Falls doch mehr als 280T€ Grundschuld auf dem Grundstück liegen sollten und einer der o.g. Fälle nicht eingetreten ist, kann der Verkehrswert eigentlich nicht passen.Sollte der Verkehrswert also weit unter dem ortsüblichen liegen, wäre ich etwas vorsichtig.



Das der Schuldner selber 280T€ Schulden haben kann, bestreite ich ja nicht. Dann wären aber mindestens 180T€ ungesichert und das wäre eine Hausnummer, die ich wiederum kaum glaube. Wäre also nur noch eine anderweitige Besicherung möglich.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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