Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung

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P

Prosecutor

Mal laut gedacht: Was passiert, wenn er die Versicherungsbeiträge zu LV 2 einfach nicht mehr zahlt bzw. diese beitragsfrei stellen lässt (weshalb sollte zu letzterem die Zustimmung der Bank erforderlich sein?). Berechtigt das die Bank zur Kündigung des Darlehens? Erscheint mir zweifelhaft, selbst wenn eine entsprechende Vertragsklausel existierte. Denn die Sicherheit für das Darlehen besteht nach wie vor in voller Höhe, sie wird nur nicht weiter übersichert. Und selbst wenn das Darlehen durch die Bank gekündigt und fällig gestellt würde, ließe es sich durch den aktuellen Rückkaufswert vollständig tilgen, oder?
 
Musketier

Musketier

Doch ein Jurist unter uns

Es steht bestimmt irgendwo im Kleingedruckten, dass die LV zu bedienen ist. Ansonsten würde doch die Bank ein viel zu hohes Risiko hinsichtlich der Sicherheiten eingehen.

Käme es durch die Nichtbedienung der LV zur Kündigung durch Bank dürfte dies die Fälligstellung des Darlehens inkl. Zinsen umfassen.
Gleichzeitig müßte der TE die LV kündigen, um dies abzufedern. Der Rückkaufswert der LV dürfte aber deutlich niedriger sein.
Somit entstehen dem TE doppelt Verluste.
Ich weiß nicht, warum man auf Konfrontationskurs gehen sollte, wenn man es im normalen Gespräch lösen könnte (wovon ich eigentlich ausgehe).

Den Konfrontationskurs könnte man doch später allemal noch fahren, wenn alles Reden nicht hilft.
 
V

Voki1

Mal laut gedacht: Was passiert, wenn er die Versicherungsbeiträge zu LV 2 einfach nicht mehr zahlt bzw. diese beitragsfrei stellen lässt (weshalb sollte zu letzterem die Zustimmung der Bank erforderlich sein?). Berechtigt das die Bank zur Kündigung des Darlehens? Erscheint mir zweifelhaft, selbst wenn eine entsprechende Vertragsklausel existierte. Denn die Sicherheit für das Darlehen besteht nach wie vor in voller Höhe, sie wird nur nicht weiter übersichert. Und selbst wenn das Darlehen durch die Bank gekündigt und fällig gestellt würde, ließe es sich durch den aktuellen Rückkaufswert vollständig tilgen, oder?
Die Beitragsfreistellung ist ein Recht aus der Versicherung. Gewöhnlich erhält der Zessionar im Rahmen üblicher Sicherungsverträge alle Rechte und Ansprüche aus der zedierten Lebensversicherung. Mithin also auch das Recht auf Beitragsfreistellung.

Fraglich bliebe allerdings, mit welcher Begründung die Bank den Antrag auf Beitragsfreistellung ablehnen sollte. Zumal ja die Kapitaldienstfähigkeit durch den (überflüssigen) Beitrag der Lebensversicherung eher noch reduziert wird. Auch besteht eine (auch teilweise) Freigabeverpflichtung bei Übersicherung. Übrigens auch dann, wenn es der Bank nicht gefällt.

Behielte die Bank nun beide Versicherungen und würde die Beitragsfreistellung als sekundäre Lösung final ablehnen, so verhielte diese sich m.E. treuwidrig.

Aber: Dazu muss es nicht kommen, wenn man vernünftig mit den zuständigen Personen in der Bank spricht und nicht durch ein Telefonat mit einem (irgendeinem) Sachbearbeiter spricht, der sich (offenbar) die Antwort etwas leicht machte.



Guter Beitrag übrigens (hier nun einer der wenigen :-P )
 
f-pNo

f-pNo

Es steht bestimmt irgendwo im Kleingedruckten, dass die LV zu bedienen ist. Ansonsten würde doch die Bank ein viel zu hohes Risiko hinsichtlich der Sicherheiten eingehen.
Die Beitragsfreistellung ist ein Recht aus der Versicherung. Gewöhnlich erhält der Zessionar im Rahmen üblicher Sicherungsverträge alle Rechte und Ansprüche aus der zedierten Lebensversicherung. Mithin also auch das Recht auf Beitragsfreistellung.

Fraglich bliebe allerdings, mit welcher Begründung die Bank den Antrag auf Beitragsfreistellung ablehnen sollte. Zumal ja die Kapitaldienstfähigkeit durch den (überflüssigen) Beitrag der Lebensversicherung eher noch reduziert wird. Auch besteht eine (auch teilweise) Freigabeverpflichtung bei Übersicherung. Übrigens auch dann, wenn es der Bank nicht gefällt.

Behielte die Bank nun beide Versicherungen und würde die Beitragsfreistellung als sekundäre Lösung final ablehnen, so verhielte diese sich m.E. treuwidrig.

Aber: Dazu muss es nicht kommen, wenn man vernünftig mit den zuständigen Personen in der Bank spricht und nicht durch ein Telefonat mit einem (irgendeinem) Sachbearbeiter spricht, der sich (offenbar) die Antwort etwas leicht machte.
Will jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.
Aus welchem Grund die Bank die vorzeitige Ablösung ablehnt, kann hier nur spekuliert werden. Wir kennen den Vertrag nicht im Detail.

Eine Beitragsfreistellung der Versicherungen sollte aber aus meiner Sicht möglich sein. Die Zustimmung der Bank hierfür wird mit Sicherheit benötigt (Bsp. die Versicherung ist noch nicht werthaltig genug - da würde eine Beitragsfreistellung die Sicherheit gefährden).
Hier (bei ausreichend hohen Sicherheiten) sehe ich aber keinen Grund, die Beitragsfreistellung zu verweigern.

Du solltest Dich hierzu - wie schon empfohlen - an Deinen "festen" Berater wenden. Dieser kennt Dich, kann Deine Verhältnisse einschätzen und sieht auch, dass Du agieren willst, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist. Am Telefon ist so etwas schwierig. Gesagtes geht im Gesprächsverlauf unter, andere Möglichkeiten werden nicht betrachtet und der MA am anderen Ende der Leitung hat möglicherweise noch nen ganzen Schwung Arbeit auf dem Tisch. Für ihn bist Du ggf. ein unbekannter Fall von vielen, der schnell erledigt werden will.
Allerdings: Kann es sein, dass der Kredit über eine Online-Bank abgeschlossen wurde? Oder weshalb versuchst Du solche Dinge auf dem unpersönlichen, telefonischen Weg zu klären?
 
M

Maskulinus

Wollte erst mal telefonisch abklopfen, wie es aussieht.
Zuständige DB-Bankfiliale ist 50 km entfernt.
Wenn nötig, mache ich aber einen Termin und fahre hin.
 
M

MartinN

Nicht nur der Kunde muss den Vertrag erfüllen. Das gilt auch für die Bank als auch für die Versicherung. Es sollte hier der Vertrag geprüft werden, ob ein Anspruch auf Entschädigung wegen zu geringer Zinsen bezieht.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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