Kündigung Lebensversicherung - Bank verweigert Zustimmung

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M

Maskulinus

Hallo zusammen.


Ich interessiere mich für die fachliche Einschätzung folgenden Sachverhalts:


Ein Darlehensnehmer hat bei der Bank eine Immobilienfinanzierung laufen.

Restlaufzeit = 3 Jahre. Er zahlt nur die anfallenden Zinsen.

Die Tilgung findet durch 2 Lebensversicherungen – ebenfalls fällig in 3 Jahren – statt.

Offene Forderung = 45.000 €

Bereits angesparte Versicherungssumme, bzw. aktueller Rückkaufswert bei Kündigung der LV:


Versicherung 1 = 55.000 €

Versicherung 2 = 30.000 €


Der Darlehensnehmer muss für beide Versicherungen 500 € im Monat aufwenden.

Die Rendite der Versicherungen sinkt aufgrund der Lage am Kapitalmarkt ständig.

Nun möchte der Darlehensnehmer die Versicherung 1 kündigen, um die monatliche Belastung zu reduzieren und das Darlehen vorzeitig abzulösen.

Alternativ, falls eine vorzeitige Ablösung inkl. Vorfälligkeitsentschädigung nicht möglich ist ( Zinsbindung bis 02/2018 ) wäre es möglich die Summe auf ein Sperrkonto / Tagesgeldkonto der Bank zu hinterlegen, damit diese bei Fälligkeit des Darlehens Zugriff darauf hat.

Die Bank hat diese Vorschläge abgelehnt und pocht auf Erfüllung des Vertrages.

Somit müsste der Darlehensnehmer weiterhin die monatliche Belastung von 500 € aufbringen, um beide Versicherungen zu bedienen.


Frage: Muss der Darlehensnehmer es wirklich hinnehmen, das die Bank keine Versicherung freigibt, obwohl mit beiden Versicherungen das Darlehen bereits mit 188 % abgesichert ist ?

Und da wäre ja auch noch der Gegenwert der Immobilie.


Müssten 100 % Absicherung nicht ausreichen ?


Danke für Eure Antworten.
 
V

Voki1

Warum sollte die Bank so etwas ablehnen? Hier gibt es Sachverhaltsbestandteile, die in Deiner Beschreibung fehlen. Auch gibt es bei solchen Anfragen auch keine Antwort die da lautet: "Wir pochen auf die Vertragseinhaltung", sondern es folgt in fast allen Fällen eine Begründung der Ablehnung (welche auch nicht böswillig versagt werden darf). Am Ende handelt es sich immer um fiduziarische Sicherheiten, also Treuhandbereitstellungen.

Also wäre der vollständige Sachverhalt hier schon angemessen.
 
M

Maskulinus

Das ist der vollständige Sachverhalt nach telefonischer Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Bank. Schriftlich ist noch nichts erfolgt, weil die Bank erst mal den generellen Ablauf schildern sollte. Nach der Aussage, die ich so auch nicht erwartet hatte, weil die Bank ja eigentlich kein Risiko hat, wollte ich mir ja hier einen Rat holen, wie ich weiter vorgehen soll.
Ich kann erst mal einen lieben Brief schreiben. Ich würde nur gerne wissen, ob ich dann bei erneuter, diesmal schriftlicher Ablehnung, irgendeine Rechtsgrundlage habe, um die Bank in meine gewünschte Richtung zu bewegen ?

Und ich hätte nicht wirklich was davon irgendwelche Sachverhalte zu unterschlagen. Ich möchte ja schließlich einen Rat, oder ? Deshalb bitte ich um Entschuldigung für meine unpräzise Schilderung / Formulierung. Genau deshalb bin ich hier. Weil ich eben nicht der Profi bin.
 
N

nordanney

Ich verstehe die Bank nicht! Allerdings gibt es kein Kündigungsrecht des Darlehensnehmers, somit ist der Vertrag vollständig zu erfüllen.
Ich denke allerdings auch, dass es einen Grund gibt, warum die Bank so entscheidet. Den Grund kennen wir allerdings nicht.
 
M

Maskulinus

Ich leider auch nicht.
Der Sachbearbeiter hat nur gesagt, das wir vor Jahren einen Vertrag geschlossen haben und dieser auch erfüllt werden müsse.
Das war mir auch so schon klar.
Aber wenn die Bank keinen finanziellen Schaden hat und auch kein Risiko, da die Lebensversicherung ja direkt an die Bank auszahlt und bereits eine Versicherung zur vollständigen Begleichung der Restschuld reicht ? Ich verstehe es nicht.
Ich werde es wohl alles mal schön formulieren und schreiben.
Vielleicht begründen sie ja schriftlich irgendwie, warum sie das nicht wollen.
 
M

Maskulinus

Die Frage für mich ist : Darf die Bank mir beide Versicherungen weiter blockieren, wenn doch eine bereits mehr als 100 % abdeckt. Habe ich nicht irgendwie auch ein Verwertungsrecht für mein angespartes Kapital ? Zumindest den Teil, der über die offene Forderung hinausgeht ? Das ist doch Schikane.
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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