Kündigung Werkvertrag über einen Hausbau (bevor gebaut wird)

4,70 Stern(e) 3 Votes
H

hirngespenst

Hallo zusammen,

meine Partnerin und ich sind seit längerem auf der Suche nach einem passenden Baugrundstück in Berlin und Umgebung.

Während dieser langen Suche haben wir natürlich auch viel Kontakt mit verschiedenen Baufirmen gehabt, aus denen sich eine ganz besonders positiv immer wieder herauskristallisiert hat, vor allem auch durch persönliche Erfahrungen anderer Bauherren, so kamen wir in den Kontakt mit dieser Baufirma.

Diese bot uns nach einiger Zeit auch an, dass sie für uns ebenso auf Grundstücksuche gehen könnte, und auch Grundstücke anfragen könnte, zu denen wir Adressen liefern, aber die Eigentümer nicht ausfinden machen können, weil die Grundstücke brach liegen, also unbewohnt sind. Das klang gut für uns und die einzige Bedingung war, dass wir vorab einen entsprechenden Werkvertrag mit dieser Hausbaufirma abschließen, von dem wir auch kostenfrei zurücktreten könnten.

Im Werkvertrag selber heißt es, dass sich das Recht der Kündigung des Vertrags und die Kündigungsfristen nach dem BGB richten. Des weiteren heißt es "Kündigt die Bauherrschaft, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart."

Zusätzlich haben wir Anlagen zu diesem Vertrag, die beinhalten, dass der Vertrag kostenfrei gekündigt werden kann, wenn eines der folgenden Hindernisse vom Bauherren nicht ausgeräumt werden kann: kein Baugrundstück gefunden und Finanzierung nicht realisierbar.

Es gibt zudem noch eine Vereinbarung mit den Maklern der Hausbaufirma, dass sie für uns auf die Suche auf ein Baugrundstück gehen. Makler-Provision wäre hier auch deutlich geringer als üblich auf dem Markt, sofern wir im Anschluss auch mit dieser Firma bauen. Ansonsten fällt die reguläre Provision an.

Jetzt hat sich glücklicherweise ereignet, dass wir bereits selber ein Grundstück (direkt vom Eigentümer) angeboten bekommen haben, das wir sehr gerne kaufen möchten. Allerdings jedoch im Laufe der Zeit, eine andere Baufirma näher kennengelernt haben, die uns für diese Region (Thema Schallschutz weil Flughafennähe) ein deutlich besseres Angebot machen konnte.

Wir möchten nun also den einst geschlossenen Werkvertrag kündigen und das möglichst ohne Komplikationen.

Wie seht ihr das, wie sähe so etwas rechtlich aus?
Ich bin kein Jurist und meine Rechtsschutzversicherung will "noch" nicht einspringen, solange es keinen entsprechenden Fall gibt - ist wohl nur hypothetisch.

Ich verstehe das so, dass wenn wir jetzt kündigen, die Hausbaufirma von uns den vereinbarten Betrag verlangt, abzüglich seiner noch nicht geleisteten Leistungen. Was haben sie bis jetzt gemacht? Vertrieb und Maklerarbeit. Muss ich das jetzt bezahlen?

Weil mit der Begründung "kein Baugrundstück gefunden" wird das nichts, schließlich bezieht sich das nicht darauf, dass die Hausbaufirma kein Baugrundstück gefunden hat, sondern darauf, dass die Bauherren das Hindernis nicht ausräumen konnten. Das konnten wir ja nun mal kürzlich - wenn auch ohne Hilfe der Hausbaufirma.

Ich bin für jeden Tipp dankbar,

viele Grüße
 
V

Voki1

Ganz so einfach wirst Du aus der Nummer nicht herauskommen. "Pacta sunt servanda" gilt auch für Dich. Das bedeutet, dass Verträge einzuhalten sind.

Zunächst wird man klären müssen, wie der Vertrag überhaupt kündbar ist, wenn die schon aufgezählten Bedingungen nicht bejaht werden können. Was sieht der Vertrag da vor, falls es überhaupt eine Regelung hierzu gibt?

Ob hier bereits "sichtbare" Aufwendungen getätigt wurden lässt sich sicherlich nicht einschätzen. Hier gibt es viel Spielraum für den Unternehmer. Auch den erwarteten Gewinn wird er sicherlich haben wollen, denn hierauf durfte er ja auch vertrauen.

Aber auch für Deine Sicht dürfte es eine ganze Reihe von Argumenten geben.

Streit ist ziemlich sicher vorprogrammiert, deswegen VOR jedweder Handlung einen Anwalt aufsuchen und die Situation besprechen. Im Ergebnis kommt eine brauchbare Lösung heraus und die Vorgehensweise passt dann vermutlich zu den erwarteten Reaktionen des Unternehmers.

Ich werde vermutlich nie verstehen, wie man sich vertraglich derart binden kann, ohne dass man ein Grundstück wenigstens angesehen hat. Die allermeisten Unternehmer werden auch ohne einen solchen Auftrag zur Erlangung desselben auf Grundstücksjagd gehen. Wozu vorher die Baubindung?
 
H

hirngespenst

Wozu vorher die Baubindung habe ich ja geschrieben. Wir waren zuvor länger auf der Suche nach einem Grundstück und die Hausbaufirma hat angeboten, uns darin zu unterstützen.
Wir haben immer wieder verlassene Grundstücke entdeckt, die uns interessiert haben, dort aber keinen Eigentümer ausfindig machen können. Und wenn man nicht vom Fach ist, weiß man vorher auch nicht, dass es Mittel und Wege gibt, die rechtmäßigen Eigentümer zu erfahren.

Das ist dumm gelaufen, das haben wir auch bereits realisiert. Nun will ich aber auch nicht hören, dass ich was falsch gemacht habe, das habe ich bereits selber zugegeben, sondern, wie wir da am schlankesten heraus kommen.

Wie gesagt, zum Thema Anwalt: Meine Rechtsschutzversicherung greift erst, wenn es einen Fall gibt. Vorher also zum Anwalt gehen wird nicht abgedeckt.
 
L

Lumpi_LE

Wie schon angemerkt wurde ist das nicht so einfach. Der Passus mit den gesparten Aufwendungen bezieht sich nicht nur auf das, was er schon gemacht hat, sondern auf alles was er noch gemacht hätte. Er muss/wird dir also nachweisen, dass er durch die Vertragskündigung keine Baustoffe kaufen muss und seine Arbeiter/Angestellten ggf. anders einsetzen kann, was am Ende übrig bleibt musst du rein rechtlich bezahlen. Das sind bei einem Einfamilienhaus sowas um die 10-20k würde ich schätzen. Das Rücktrittsrecht ist in der VOB geregelt, was du zu zahlen hast im BGB.
 
B

Bauexperte

Ich werde vermutlich nie verstehen, wie man sich vertraglich derart binden kann, ohne dass man ein Grundstück wenigstens angesehen hat. Die allermeisten Unternehmer werden auch ohne einen solchen Auftrag zur Erlangung desselben auf Grundstücksjagd gehen. Wozu vorher die Baubindung?
Ich auch nicht! Aber schau in den Nachbarthread, da wurde seitens des TE ähnlich argumentiert. Ob er meine Argumente wirklich verstanden oder nur ob meiner Antworten aufgegeben hat, steht in den Sternen

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
V

Voki1

Aber schau in den Nachbarthread, da wurde seitens des TE ähnlich argumentiert.
Ist tatsächlich so. Die Verkäufer legen aber auch wirklich eine offenbar gut wirkende Verkaufsstrategie an den Tag. Viele Interessenten lassen sich da blenden, auch wenn sie keine Idee haben, wohin die Kosten des Hausbaus gehen werden. Ich stelle fest, dass solche Konstellationen häufig zu einem ganz frühen Stadium entstehen. Die Interessenten besuchen Musterhäuser und die dort herumschlurfenden Verkäufer machen das, wofür sie bezahlt werden: sie wecken den Wunsch nach dem Hausbau .... jetzt .... sofort. Es wird ja immer teurer werden und die Zinsen sind derzeit historisch niedrig.

Die knappen Bauressourcen werden aber nur für "echte" Kunden reserviert. Und nur für diese werden auch Grundstücke gekauft. Man kann sich seine Kunden aussuchen, die Geschäfte laufen super und die Grundstücke sind sehr, sehr knapp. Privat faktisch nicht erhältlich, aber wir verfügen über entsprechende Kontakte.

Der Wunsch nach etwas Eigenem kann dann zur fixen Idee werden und schwups ... hat man so etwas wie Überrumpelung am eigenen Leib erfahren. Dabei wird gleich nach der Unterschrift oft das Gefühl so flau.

Immer wieder das gleiche Spiel.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3121 Themen mit insgesamt 42263 Beiträgen

Ähnliche Themen
30.12.2016Grenzabstand Baugrundstück / Wald Beiträge: 31
07.05.2022Werkvertrag mit Ausschluss §14/15 Beiträge: 22
08.08.2018Rücktritt vom Werkvertrag innerhalb Rücktrittsfrist Beiträge: 23
28.04.2014Kostenschätzung - Werkvertrag Beiträge: 16
03.07.2015Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht Beiträge: 10
29.01.2016Sparkasse vermarktet Grundstücke für Gemeinde Beiträge: 40
08.09.2019Baugrundstück zu Freizeitgrundstück umdeklarieren Beiträge: 25
11.02.2020Rücktritt vom Werkvertrag (Rohbauer beginnt einfach nicht) Beiträge: 33
27.01.2020Wie komme ich aus einem Werkvertrag wieder raus? Beiträge: 11
27.12.2014Allkauf Haus Fertighaus-Werkvertrag nicht änderbar - Rechtlich ok? Beiträge: 11
05.09.2023Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke Beiträge: 41
06.06.2017Lokale Bank vermarktet Grundstücke - Koppelgeschäft Beiträge: 26
16.05.2022Welche Grundstücke sind in diesem Baugebiet am besten (mit Plan)? Beiträge: 17
05.08.2021Grundstücke selbst teilen und erschließen Beiträge: 24
06.12.2016Werkvertrag vor Grundstückskauf - Grunderwerbsteuer? Beiträge: 10
02.12.2015Provision verhandeln? Beiträge: 23
10.04.2021Verzögerungen bei GU, kein Termin gemäss § 650 BGB festgelegt Beiträge: 65
28.01.2022Wohnungsverkauf- Makler Suchauftrag, trotzdem Provision für Verkäufer? Beiträge: 11
21.07.2020Anwalt zum Verklagen des Bauunternehmens gesucht Beiträge: 52
02.12.2016Grundstücke in Köln nur über Bauträger? Beiträge: 55
12.01.2022Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? Beiträge: 20
29.12.2022Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB - Rücküberweisungen Beiträge: 15
12.11.2017Rechtsschutzversicherung für Hausbau? Beiträge: 13
19.07.2016Wann habt ihr den Werkvertrag unterzeichnet? Vorherige Planung? Beiträge: 12
04.07.2016Grunderwerbsteuer Grundstück nach Werkvertrag kaufen Beiträge: 12
22.02.2016Unterschrift Werkvertrag bevor Finanzierung steht? Beiträge: 15
14.04.2020Sicherheitsleistung nach §650 BGB f Beiträge: 20
22.09.2015BGB-Bauträgervertrag - Verschiebung vertraglichen Übergabetermins Beiträge: 14
11.04.2020Baurecht - Anwalt einschalten oder noch nicht Beiträge: 16

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben