Bebaubar nach §34 - was heißt es in Wirklichkeit?

4,60 Stern(e) 5 Votes
T

Tihiddi

Wir vergleichen derzeit sieben Hausbau Firmen bei uns in der Gegend.

Jede Firma bestätigte, mit ihren Erfahrungen, dass die Personen im Bau -und Ordnungsamt auf den ländlichen Gemeinden null Ahnung haben.

Wir müssen uns auch nach §34 richten.

Waren dreimal auf der Gemeinde. Jedes Mal eine neue Aussage .

Sind dann direkt aufs Landratsamt.

Schriftlich bekommt man nie was - bei mündlicher Anfrage.
 
D

Doc.Schnaggls

@sauerpeter :

Das kann ja so nicht wirklich wahr sein...

Dann würde ich Dir empfehlen über das Sekretariat des Bauamtes einen Beratungstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter bzw. am besten gleich mit dem Leiter des Bauamtes zu vereinbaren.

Im persönlichen Gespräch klappt so was meistens besser.

Grüße,

Dirk
 
B

Bauexperte

Hallo,

Wir vergleichen derzeit sieben Hausbau Firmen bei uns in der Gegend.
Vergleichbare Anbieter? Hätte ich keine Lust darauf; habe auch noch andere Hobbys

Jede Firma bestätigte, mit ihren Erfahrungen, dass die Personen im Bau -und Ordnungsamt auf den ländlichen Gemeinden null Ahnung haben.
Ich verstehe solcher Art Aussagen nicht?!

Ich kenne - gefühlt - jedes Bauamt zwischen Düsseldorf und Köln plus Umland von innen; also auch kleinere Ämter. Natürlich läuft auf dem Land alles etwas gemächlicher und nicht immer zieren die gesprochenen Worte das bekleidete Amt (wobei ich Letzteres auch schon häufig in Städten angetroffen habe). Unter dem Strich sind wir aber immer - bis auf eine Ausnahme (Kölner Vorort) - einen gemeinsamen Nenner gefunden, mit welchem Amt und Bauherr leben konnten.

Btw. - wer vom Kölschen Klüngel spricht, dem empfehle ich ein BV in Neuss zu begleiten. DA sind die Kölner Waisenkinder gegen

Waren dreimal auf der Gemeinde. Jedes Mal eine neue Aussage .
Und weshalb hast Du dann nicht Deinen Architekten hingeschickt oder zumindest einen Verkäufer Deines Vertrauens, welcher den Sachbearbeitern auf Augenhöhe begegnen kann?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo @sauerpeter,

@Bauexperte hat Recht. Das Gespräch mit dem Bauamt muss ein Architekt o.ä. führen, weil im §34er-Gebiet viele Dinge zu beachten sind, die ohne eine grundsätzliche Vorstellung des BV durch einen AR nicht zu klären sind. Grundsätzlich ist das auch nicht schlecht, wenn der Sachbearbeiter sagt, dass Du das selbst rausfinden sollst - das ist im Prinzip die Übersetzung dafür, dass Du Dir einen AR suchen sollst. Klingt für mich aber auch danach, dass der Sachbearbeiter resp. die Stadt keine konkreten Vorgaben/Vorstellungen bzgl. des Bauplatzes hat. Wenn der AR bzw. Du dann keine Mond-Idee vorstell(s)t, kommt man auch zu einer Lösung.

MfG
Dirk Grafe
 
Bolzen

Bolzen

Also hier im Thread stehen ja einige Halbwahrheiten.
Von wegen "eindeutig" und so.

1. ist noch nicht einmal geklärt, wie weit die "nähere Umgebung" reicht, die ist nämlich nicht definiert.
Das muss von Fall zu Fall entschieden werden, da kann man nicht sagen, die reicht 3-4 Häuser.
Es gibt Urteile, da gelten Baulücken bis 100 Meter so, dass die nähere Umgebung nicht unterbrochen wird und danach weitergeführt wird.

2. muss die Geschosszahl nicht gleich sein, wenn Gebäude der näheren Umgebung optisch andersgeschossig wirken.
Wenn du also 2-geschossig bauen willst und nebenan ein 1-geschossiges Haus mit sehr großem Volumen und bspw. höherem First steht, dann stehen deine Chancen gut.

Unser Bauamt hat sich da mega quergestellt und letztendlich ging es nicht ohne Fachanwalt für Baurecht.
Aber nach allen Querelen haben die alles genehmigt und wir haben nicht nachgegeben.

Gruß
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben