KFW70 gesondert beantragen? 50.000 nicht in benötigtem Darlehen beachtet

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M

Marve2015

Hallo zusammen,

hier kurz meine Rahmenbedingungen:

Neubau vom Bauträger befindet sich im Bau

Objektherstellungswert 274.000 + grunderwerbsteuer und Notar 293.000
Eigenkapital: 63.000
Darlehensbetrag: 230.000

KFW70 Standard wird erreicht


Meine Frage:

Wenn der Baufinanzierer von Dr. Klein die Daten in den Rechner gibt sucht er den besten Sollzins (15 Jahre Laufzeit) für 230.000€.

Warum nicht mit 180.000€ wenn ich doch 50.000€ von der KFW bekomme?

Er meinte man müsse das so machen weil die finanzierende Bank den Kfw Antrag stellt. Trotzdem will ich von der Bank doch nur 180.000.
das würde natürlich einen wesentlich besseren Zins bringen.

Kann man das KFW-Darlehen nicht auch irgendwie gesondert beantragen?

Gruß Marko
 
Musketier

Musketier

Weil mit 180T€ das Ergebnis verfälscht würde.
Das KFW-Darlehen und das Annuitätendarlehen wird gleichrangig betrachtet und von der darlehensgebenden Bank ausgereicht, nicht von der KFW.
 
B

Bieber0815

In unserem Fall wurde immer nach einem Bankdarlehen in der dort tatsächlich benötigten Höhe gesucht. Da die Bank aber für den KfW-Kredit mit haftet, wird dieser in der Beleihung natürlich berücksichtigt. Insofern kommt es dann auf das gleiche raus. Berechnet Dr. Klein dann den richtigen Mischzins aus Bankdarlehen und KfW-Darlehen?
 
T

toxicmolotof

Berechnet Dr. Klein dann den richtigen Mischzins aus Bankdarlehen und KfW-Darlehen?
Vermutlich berechnet den wirklich niemand komplett richtig, weil immer nur der anfängliche Mischzins berechnet wird. Bei unterschiedlicher Tilgung in Kreditteilen verschiebt sich dieser (marginal).

Da aber der KFW Kredit in der Regel überall gleich konditioniert ist, ist das für die Vergleichsbetrachtung irrelevant. Und die Soko auf dem KFW-Teil ist Augenwischerei und Marketing und im Rest eingepreist. Sieht nur auf dem Papier total toll aus wenn man 0,25% spart.
 
B

Bieber0815

Vermutlich berechnet den wirklich niemand komplett richtig, weil immer nur der anfängliche Mischzins berechnet wird.
Das ist klar, geht ja nicht anders, man muss Annahmen treffen über den Zahlungsplan. Entscheidend ist, dass eine Rechnungsmethodik (Eff.-Zins nach Preisangabenverordnung) festgelegt ist, die einen Vergleich verschiedener Angebote ermöglicht. Ich wollte nur darauf hinweise, dass hier wirklich niemand Äpfel mit Birnen vergleicht.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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