Schlüsselübergabe vor Endabnahme?

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R

rayman

Unser BT möchte am Freitag eine Schlüsselübergabe machen
konnte uns aber noch keinen Termin für die Endabnahme nennen

ist das normal, dass erst die Schlüssel übergeben werden?
und dann irgendwann Endabnahme im Beisein eines Bausachverständigen durchgeführt wird?

können wir die Schlüssel entgegen nehmen
und unser Recht auf Mängel Beseitigung bleibt bestehen?
(Selbstverständlich sollen wir nicht einziehen)

oder ist das irgendwie ein Trick vom BT, dass wir einen Fehler machen und einziehen
und somit die Gewährleistung bei den Mängel verlieren?
 
Musketier

Musketier

Die mit dem GU zusammenarbeitenden Handwerker bei uns hatten alle einen Schlüssel für die Bauschlösser.
Ich könnte mir vorstellen, das damit einfach verhindert werden soll, dass noch mal irgendein Handwerker oder andere Personen rein können.

Irgendwann hab ich bei uns mal kapiert, das man theoretisch mit dem Bauschlüssel in jedes andere im Bau befindliche Objekt des GUs rein kann, weil alle Bauschlösser gleich waren. Bei uns im Baugebiet waren über 20 Häuser vom GU gleichzeitig in Erstellung. Es wäre somit nicht nur als Handwerker sondern auch als Bauherr ein Leichtes gewesen mal in die anderen Häuser zu schauen.
 
Y

ypg

Die mit dem GU zusammenarbeitenden Handwerker bei uns hatten alle einen Schlüssel für die Bauschlösser.
...weil in den Haustüren vom Bauunternehmen überall die gleichen Schlösser verbaut werden. Deshalb ist die Schließanlage bzw der Schlüssel auch sehr kostspielig: wenn einer in falsche Hände gerät bzw verloren, dann müssen alle Schlösser aller Baustellen ausgetauscht werden.

Erst bei Beendigung der Innengewerke wird die richtige Schließanlage eingebaut, wofür es dann nur zB 3 Schlüssel für den Eigentümer gibt.

Sollte er Euch den offiziellen Schlüssel zur einmaligen Schließanlage schon vor der Bauübergabe überreichen, könnte es sein, dass er von einer stillschweigenden Übernahme gebraucht macht. Gewährleistungsansprüche gehen natürlich nicht verloren, aber es würde dann kein Übergabeprotokoll mit den Mängeln geben. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass ein seriöser Unternehmer das Angebot macht und später die offizielle Endabnahme inkl. Mängelliste verweigert.

Allerdings muss ich sagen, dass wir auch diesen Bauschlüssel wie die Handwerker bekommen haben. Den haben wir durch den Richtigen bei der Endabnahme getauscht.
Von einer stillschweigenden Übernahme spricht man normalerweise, wenn man sich schon im Haus einrichtet, indem man ein paar Möbel, Werkzeug etc reinstellt. Wir haben unseren Abstellraum in Beschlag genommen, damit wir dort die Geräte und Farben der Eigenleistungen lagern können. Als unser Bauleiter das gesehen hat, hat er geschmunzelt und sinngemaäss gemeint: Huch, sie haben ja schon das Haus entgegengenommen. Auch Nachfrage hat er es uns dann erklärt.

Ich würde das also vom allgemeinen Vertrauensverhältnis entscheiden - und auch, was Ihr dann für Vorteile haben solltet.

Das wäre meine Laienmeinung dazu, Gruss Yvonne

P.s. Für eine Endübergabe gehören übrigens auch Unterschriften, separat dazu die Unterschrift der Schlüsselübergabe
 
Musketier

Musketier

Es gibt aber meines Wissens ein Urteil, dass ein paar Regale und die Einlagerung von Werkzeug keine Übernahme darstellen.



@rayman
Ich habe gerade im Internet einen Beitrag von einem Rechtsanwalt Jörg Klepsch auf frag-einen-Anwalt.de gefunden.
Persönliche Meinung: Vielleicht doch irgendwo schriftlich festhalten, dass die Übergabe keine Abnahme darstellt und unterschreiben lassen. Alternativ mal den Baubetreuer/Rechtsanwalt fragen.



Alleine dadurch, dass Sie die Küche in die ansonsten noch nicht vollständig fertige Wohnung einbauen erfolgt keine Abnahme, auch keine Teilabnahme. Es gibt zwar die so genannte konkludente Abnahme durch die Ingebrauchnahme oder den Bezug des Hauses oder der Wohnung, die Abnahme kann auch durch die Übergabe des Hausschlüssels konkludent erfolgen oder dadurch, dass man das entsprechende Werk, also die Wohnung, rügelos benutzt. Dies betrifft aber dann nicht eine teilweise Benutzung dadurch, dass eine Küche eingebaut wird, sondern betrifft die Nutzung des Objektes insgesamt für den dafür vorgesehenen Zweck, also bei einer Wohnung durch das bewohnen. Alleine dadurch, dass eine Küche darin steht wird die Wohnung noch nicht benutzt. Es kommt jetzt ein wenig darauf an, was alles noch an Leistungen durch den Bauträger zu erbringen ist. Eine stillschweigende Abnahme kommt jedenfalls nach der Rechtsprechung dann nicht in Betracht, wenn die Leistung des Unternehmers noch nicht vollständig erbracht ist. (Vergleiche z.B. OLG Düsseldorf OLGR 2007,206 oder BGH 18.02.2003 X ZR 245/00)
 
O

Otus11

Die "Übergabe" (mittels Schlüssel) ist ein tatsächlicher Vorgang (nämlich der früher oder später) geschuldeten Besitzverschaffung am erstellten Werk.

Die ist streng zu trennen von der rechtlichen "Abnahme" (= Billigung des Werkes als vertragsgemäß) im Sinne des § 640 Baugesetzbuch, die bestimmte Rechtsfolgen auslöst.

Kurzum:
Bei Übergabe klarstellen, dass damit keine Abnahme erklärt wird (auch wegen § 640 II Baugesetzbuch).
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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