Fragen zu Umbau, Bauamt,

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andi921

Guten Morgen allerseits,
ich hoffe mir kann hier jemand ein bisschen weiter helfen, ich hänge grade bisschen in den Seilen.. Folgende Problematik:
Meine Mutter und ihre Schwester haben nach dem Tod meiner Oma ein Haus geerbt, meine Tante wohnt im EG dieses Hauses,das OG steht bis dato leer. Jetzt kam die Idee auf, ich könnte das Obergeschoss umbauen zu einer Wohnung, es ist zwar ausgebaut, aber die Elektroinstallation hängt komplett am EG, Wasser und Abwasser fehlt komplett.. Also das OG muss komplett saniert werden. Meine Hauptfrage ist jetzt, wenn ich hier eine vollwertige 2. Wohnung in das Obergeschoss baue, muss ich da irgendetwas auf dem Bauamt melden, die Außenhaut bleibt unberührt also keine zusätzlichen Fenster/ Gauben etc. Nur der Innenausbau zur Wohnung.
Ich freue mich auf eure Antworten
Viele Grüße
Andi
 
W

Wastl

Melden musst du es nur, wenn im bebauungsplan Regelungen bezüglich der Anzahl von getrennten Wohnungen enthalten sind (WE als Stichwort im Bebauungsplan suchen = Wohneinheit). Sollte dort pro Baukörper nur eine WE zulässig sein, dürfen die beiden Wohnungen nicht komplett getrennt werden.
Des weiteren kann es Vorgaben bezüglich der maximal Anzahl von qm geben, die ein Gebäude haben kann.
Ich an deiner Stelle würde einfach im zuständigen Bauamt (der Gemeinde) anrufen und dort dein Anliegen schilder. Die Damen und Herren helfen meistens gut und gerne weiter.
 
A

andi921

Alles klar, vielen Dank für die schnelle Antwort, dann werde ich mich da am besten nochmal schlau machen :)
 
B

Bauexperte

Hallo Andi,

Also das OG muss komplett saniert werden. Meine Hauptfrage ist jetzt, wenn ich hier eine vollwertige 2. Wohnung in das Obergeschoss baue, muss ich da irgendetwas auf dem Bauamt melden, die Außenhaut bleibt unberührt also keine zusätzlichen Fenster/ Gauben etc. Nur der Innenausbau zur Wohnung.
Ich möchte Dir empfehlen, den Gang zu Deinem zuständigen Bauamt in Angriff zu nehmen. Du veränderst den Status quo des Einfamilienhaus, in welchem Du ein Zweifamilienhaus daraus machen möchtest. Dies ändert die bestehende Bebauung komplett, berührt auch ggfs. die Statik/den Brandschutz des Hauses; ganz davon abgesehen, daß ein Zweifamilienhaus anderen Anforderungen unterliegt, als ein schlichtes Einfamilienhaus.

Ich würde mich daher nicht wundern, wenn Du eine Genehmigung beantragen mußt ;)

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo Andi,

@Bauexperte hat Recht. Wenn man Deine Formulierung "vollwertige 2. Wohnung" so interpretiert, dass das OG mit einer Wohnungseingangstür vom UG getrennt sein soll, also später auch beide Teile separat vermietet oder evtl. gar verkauft werden könnten, läuft das auf die sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung raus. Abgesehen davon, dass das rein praktisch vermutlich gewollt/sinnvoll ist, bringt diese Trennung auch andere Vorteilte mit sich; man kann, wenn man das will, im Grundbuch Teileigentum für die einzelnen Wohnungen bilden, die Wohnungen dann einzeln belasten und/oder Kosten (steuerlich) den einzelnen Wohnungen zuordnen.

Wenn man das in der Konsequenz will und die Vorteile mitnehmen will, sollte man sich dafür auch gleich wie Bauexperte vorgeschlagen hat, mit Bauamt und AR zusammensetzen, damit gleich alle Belange wie zb Schallschutz, Abgeschlossenheit, Brandschutz, Rettungswege, Parkplätze etc. berücksichtigt werden.

Unabhängig davon, was im Bebauungsplan bzgl. der Anzahl der WE steht - es ist grundsätzlich legitim und keineswegs aussichtslos, einen Bauantrag zu stellen, der von den grundsätzlichen Bestimmungen des B-Plans abweicht.

MfG
Drik Grafe
 
A

andi921

vielen dank für die infos!! Jetzt bin ich doch schon etwas schlauer ;) dann werde ich mich mal auf das Bauamt begeben ^^
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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