Grundstück vorbereiten

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J

jfkgerd

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl der Vorabreiten auf dem Grundstück.
Wir haben ein Grundstück gekauft welches an einen Bauern verpachtet war.
Mit dem Kauf wurde die Pacht beendet, nun ist es allerdings so dass er schon Weizen darauf ausgesät hat.
Sollte man diesen noch abmähen damit man nicht die nächsten Jahre lauter Weizen im Garten hat oder ist das eher unproblematisch, da der Mutterboden sowieso bald zur Seite geschoben wird und damit der größte Teil des Weizens dabei kaputt geht?
Weiterhin bauen wir in eine Baulücke, links und rechts sind Häuser, vorne Straße und hinten Felder.
Nun sind die Hecken der Nachbarn auf unserem Grundstück natürlich noch nie zurückgeschnitten worden.
Dürfen wir einfach das überstehende Gestrüpp abschneiden oder muss das der Nachbar machen?
Wir wollen uns ja nicht gleich unbeliebt machen und sagen Ihr müsst dies und jenes, von daher würden wir das auch selber machen wenn es okay ist.

Und dann gleich noch eine Frage zur Geländemodellierung wobei das vermutlich nicht in diese Rubrik gehört.
Weiß jemand inwieweit man ein Grundstück aufschütten darf, ohne dass es zu Probleme kommt?
Ich denke das ist immer etwas schwammig formuliert oder gibt es dazu ein klare gesetzliche Richtlinie?
Das Gelände fällt an der Straße auf ca. 27 Meter 1,5 Meter ab.
Hier würden wir gerne entweder mit einer steilen Böschung oder einer Stützmauer einen Bereich schaffen der vor dem Haus nahezu eben ist. Deshalb meine Frage zuvor. Aufschütten müssen wir aber sowieso, da wir das Haus über Straßenniveau haben wollen wegen Wasser.
Vielen Dank schon mal.

P.S.:
Sollte jemand im Raum Hof/Oberfranken Erdaushub übrig haben wir benötigen ca. 200 cbm
 
D

DG

Hallo, Gerd!

Hallo zusammen,

Und dann gleich noch eine Frage zur Geländemodellierung wobei das vermutlich nicht in diese Rubrik gehört.
Weiß jemand inwieweit man ein Grundstück aufschütten darf, ohne dass es zu Probleme kommt?
Ich denke das ist immer etwas schwammig formuliert oder gibt es dazu ein klare gesetzliche Richtlinie?
Die entscheidende Frage ist, welche Planungsgrundlage vorliegt. Wenn es einen Bebauungsplan gibt, sind dort uU Festsetzungen bzw. ein Rahmen vorgegeben, in dem ohne explizite Beantragung verändert werden darf. Mehr geht dann auch, muss aber explizit beantragt/genehmigt werden. Vor allem muss man mit lokalen Anschüttungen aufpassen, weil diese als eigenständige Bauteile betrachtet werden und uU Baulasten auslösen.

Die Fragen kann Dein Architekt aber alle beantworten und die verschiedenen Möglichkeiten erläutern.

MfG
Dirk Grafe
 
f-pNo

f-pNo

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl der Vorabreiten auf dem Grundstück.
Wir haben ein Grundstück gekauft welches an einen Bauern verpachtet war.
Mit dem Kauf wurde die Pacht beendet, nun ist es allerdings so dass er schon Weizen darauf ausgesät hat.
Sollte man diesen noch abmähen damit man nicht die nächsten Jahre lauter Weizen im Garten hat oder ist das eher unproblematisch, da der Mutterboden sowieso bald zur Seite geschoben wird und damit der größte Teil des Weizens dabei kaputt geht?
Weiterhin bauen wir in eine Baulücke, links und rechts sind Häuser, vorne Straße und hinten Felder.
Nun sind die Hecken der Nachbarn auf unserem Grundstück natürlich noch nie zurückgeschnitten worden.
Dürfen wir einfach das überstehende Gestrüpp abschneiden oder muss das der Nachbar machen?
Wir wollen uns ja nicht gleich unbeliebt machen und sagen Ihr müsst dies und jenes, von daher würden wir das auch selber machen wenn es okay ist.
Die rein rechtliche Seite kann ich hier nicht beleuchten. Daher meine Antwort nur anhand des gesunden Menschenverstandes:

Gestrüpp/Hecke schneiden: Sprich mit Deinen Nachbarn. Du kannst dabei ja fragen, ob diese es selber schneiden wollen, oder Du es übernehmen sollst. Wenn sie es Dir erlauben, dürfen sie sich nicht aufregen, wenn es nicht 100% so erledigt wird, wie sie es wünschen (z.B. wenn Du versehentlich etwas mehr wegschneidest, als der Eigentümer es selber gemacht hätte).
Weizen: Kommt darauf an, wie lange es noch bis zum Baubeginn dauert. Ist da noch etwas Zeit - sprich mit dem Bauern, ob er den Weizen noch einbringen will (evtl. springt ja noch ein kleines Handgeld raus). Unabhängig davon wirst Du wohl (soweit schon Getreidekörner gebildet sind) auf jeden Fall eine Aussaat haben - außer, Du schickst nen Schwarm Vögel drüber, die sich nach der Ernte/dem Schnitt dran gütlich tun. (Bin allerdings auch nicht vom Land.)
 
Y

ypg

Zum Bewuchs hat Dir @f-pNo schon das richtige geraten.
Dennoch solltest Du wissen: Eigentümer der Hecken und Pflanzen, auch wenn sie auf Deinem Grundstück hängen/wachsen, sind die Nachbarn. Wenn Du das Gestrüpp, wie Du es nennst (hm, seit wann ist Hecke Gestrüpp?), selbst beschneidest, wäre es nach §303 StGB eine Sachbeschädigung.

Gruss Yvonne
 
J

jfkgerd

Okay, danke erst mal soweit.
Bei Gelegenheit mache ich ein Bild vom Bewuchs und werde es reinstellen. Gestrüpp ist sicherlich nicht die richtige fachliche Bezeichnung wohl aber die ideale Beschreibung des Zustandes.
Bzgl aufschütten: in Bayern in gibt es soweit ich weiß keine Baulast sondern nur grunddingbarkeiten. Was aufschütten allerdings damit zu tun hat verstehe ich nicht. Es gibt auch einen Bebauungsplan allerdings ist das darin nicht geregelt. Unser Architekt hat ja einen Vorschlag gemacht wie man das Gelände modellieren könnte allerdings ist uns dass zu einheitlich wir hätten gerne härtere klarere Kanten im Gelände. aber da frag ich einfach direkt bei ihm an. Vielen Dank erst mal,
 
D

DG

Zum Bewuchs hat Dir @f-pNo schon das richtige geraten.
Dennoch solltest Du wissen: Eigentümer der Hecken und Pflanzen, auch wenn sie auf Deinem Grundstück hängen/wachsen, sind die Nachbarn. Wenn Du das Gestrüpp, wie Du es nennst (hm, seit wann ist Hecke Gestrüpp?), selbst beschneidest, wäre es nach §303 StGB eine Sachbeschädigung.

Gruss Yvonne
Nicht zwingend. Man muss in den entsprechenden Regelungen des Nachbarrechts bzw. in etwaig vorhandenen örtlichen Satzungen schauen, wie und was geregelt ist. Hecken/Bäume müssen zB idR eigene Grenzabstände einhalten, damit das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt wird. Zu überhängenden Ästen und Hecken findet man im Netz auch einiges, Knackpunkt ist halt immer, wie und ob man nachweisen kann, dass das eigene Grundstück beeinträchtigt ist. Dann muss man dem Nachbarn einen angemessenen Zeitraum belassen, den Mangel selbst zu beheben; wenn er dem nicht nachkommt, darf man auch irgendwann im Beisein eines RA und Garten-Landschaftsbau-Gutachters die Schere in die Hand nehmen und einem Ästchen die Spitze kürzen.

Mit 'ner Einladung zum kalten Getränk und 'ner heißen Wurst geht's natürlich meistens schneller.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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