Hallo,
Wir werden den Bauträgerwerkvertrag bei einem Fachanwalt prüfen lassen.
Ich möchte "voki" ein kleines bißchen widersprechen, auch wenn ich sein Plädoyer pro Rechtsanwältin grundsätzlich verstehe und begrüße!
Meiner Erfahrung nach, sind RA nicht sonderlich gut darin BB zu lesen und zu bewerten; dafür kann ihnen in rechtlicher Hinsicht keiner das Wasser reichen. Insofern müßte imho Geld sowohl für eine(n) Rechtsanwältin, als auch ein(e) Sachverständige(r) in die Hand genommen werden, wollen potenzielle Bauherren auf der halbwegs sicheren Seite sein
In weiterer Hinsicht muß ich eine Lanze für all die seriösen Anbieter in diesem Land brechen:
Die Unternehmer mögen nicht so gerne, dass man in ihren Verträgen herum arbeitet. Das trifft umso mehr zu, als dass der Unternehmer unseriös ist.
Es hat gute Gründe, daß in Verträgen gerade nicht herum geschrieben werden kann! Das ist bei unseren Verträgen auch nicht möglich; allerdings füge ich hin & wieder auf Bauherrenwunsch Anlagen hinzu, welche als Ergänzung zum Werkvertrag rechtlich verbindlich für uns sind. Interessanterweise immer dann, wenn ein gewisser Verein mit der Wahrung der Bauherreninteressen betraut ist; von RA habe ich derartige Ansinnen noch nicht auf dem Tisch gehabt
Weil ich ja schon den ein oder anderen Vertrag nebst Anlagen bewerten durfte, selbst bei der Anbieterwahl nicht selten schon hinzugezogen werde, weiß ich, daß die seriösen Wettbewerber (und davon gibt es weit mehr, als die Foren glauben machen) es vergleichbar halten. Mit allen, mit welchen ich in schriftlichem oder telefonischem Kontakt stand, haben wir am Ende des Tages zu einer - beidseitig - zufriedenstellenden Lösung gefunden. Es gab bisher nur einen Fall, wo ich dringend die Konsultation eines RA empfohlen habe.
Es hat natürlich auch eine Menge damit zu tun, wie es in den Wald hinein schalt. Außerdem sollte nicht vergessen werden, daß es ja durchaus nachvollziehbare Gründe hat, weshalb Verträge - bevor sie überhaupt den Weg in die Geschäftspolitik eines Anbieters finden - seitens RAn geprüft werden; auch BU/GU/GÜ/BT haben so ihre Erfahrungen mit Kunde König sammeln müssen .... nicht immer sind Auftragnehmer vorauseilend die bösen Buben
... und Sendungen ala Bauretter u.ä..
Wer es als Vorlage in diese Formate schafft, ist imho mehr als "nur" lernresistent - Ausnahmen bestätigen natürlich auch hier die Regel.
Liebe Grüsse, Bauexperte