3-geschossig nach § 34 Baugesetzbuch gerechtfertigt?

4,30 Stern(e) 3 Votes
G

globetrotter

Hallo zusammen,

wir sind bei der Grundstückssuche bei der städtischen Wohnungsgesellschaft auf ein Grundstück (siehe Anhang) gestoßen, für das kein bebauungsplan existiert, und demnach nach $34 des Baugesetzbuch entsprechend der Umgebung gebaut werden soll. Die Wohnungsgesellschaft hat bereits gewarnt, dass die Stadt auf dem Grundstück sich ein "Turmhaus" als Grenzbebauung zu einem 3-geschossigen Mehrfamilienhaus wünscht. Sie war aber auch der Meinung, dass aufgrund der in der näheren Umgebung vorhandenen max. 2 geschossigen freistehenden Einfamilienhaus dies rechtlich sehr zweifelhaft wäre, und ich ein Bauvoranfrage für eine normales freistehendes Einfamilienhaus an die Stadt richten sollte, um bei einer Ablehnung diese anzufechten.
Ich war deshalb heute beim Stadtentwicklungsamt, um zu klären, ob diese Vorstellung Tatsache ist, wo es mir genau so bestätigt wurde. Ziel soll eine ähnliche Traufhöhe sein.
Nun die Fragen in die Runde. Sind derartige Anfechtungen erfolgsversprechend und wie verzögert dass den normalen Prozess?
Wir stehen noch am Anfang unser Planung, aber wollten eigentl. eine Einfamilienhaus mit rund 140 m². Uns stört die 3-Geschossigkeit generell noch nicht einmal, denken aber, dass diese den Preis in die Höhe schnellen lässt (zurecht?) und uns planerische flexibilität kostet.

Legende für den Anhang:
Rot:Gewünschtes Grundstück
Grün: 3-geschössiges Mehrfamilienhaus, an dem angebaut werden soll
Blau: Einfamilienhaus 1 1/2-2 geschossig
Gelb: Reihenhäuser 2 1/2-geschossig
3-geschossig-nach-34-baugb-gerechtfertigt-88833-1.jpg
 
W

Wastl

Ob du mit der Anfechtung durch kommst?
Städtebautechnisch schaut es wirklich so aus, wie wenn ein Riegel entlang der Grabenstraße geplant wäre. Wenn dies nun mit einem klassischen Einfamilienhaus bebaut wird, dann wird es komisch aussehen.
Eine Anfechtung kann schnell gehen, oder lange dauern - das kommt halt immer drauf an wie schnell die Aufsichtsbehörden reagieren.
 
D

DG

Städtebaulich ist nur die Südseite der Gabelstraße maßgeblich, was nördlich von Dir eingekreist wurde, ist irrelevant. Schon die gegenüberliegende Straßenseite weist eine völlig andere Struktur auf und ist damit raus, es sei denn, das Bauamt verlangt, dass man sich an dieser Bebauung zu orientieren hat.

Ich würde auch nicht im Traum drauf kommen auf das Grundstück ein Einfamilienhaus hinzustellen. Nebendran steht dann dieser dreigeschossige Klotz in geschlossener Bauweise ... das sieht aus wie hingehutzelt, sorry.

Ich würde auf jeden Fall die Höhe des westlichen Gebäudes aufnehmen und genau das bauen, was das Bauamt vorschlägt - ein Turm/Endhaus mit viel Licht von oben und von Osten/Süden. Vorher würde ich das Bauamt aber fragen, was auf dem restlichen östlichen Gelände passieren soll, das sollte Dich auch interessieren.

MfG
Dirk Grafe
 
G

globetrotter

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten. Wir haben uns mittlerweile auch damit angefreundet, dort einen 3-Geschosser hinzusetzen, insofern es finanzierbar bleibt. Wir hatten uns vor einigen Monaten bereits ein 2 1/2 geschossiges Reihenhaus (wahrscheinlich genau solche, wie die, die oben gelb eingekreist sind) angeschaut, dessen Grundstück uns allerdings nicht zugesagt hatte (und was etwas zu klein geraden war). Vielleicht lässt sich ja daraus ja was entwickeln. Hab natürlich auch schon nach Grundrissen recherchiert, wer aber noch schöne Quellen speziell für Reihenhäuser kennt kann mir gerne Links schicken.
Für das östliche Grundstück wurde uns schon gesagt, dass da noch eine Einfamilienhaus Siedlung kommen soll, aber bis das soweit ist vergehen noch ein paar Jahre, so dass wir darauf nicht warten wollen.

VG Rick
 
D

DG

Für Euch ist nur wichtig, dass der östliche Bereich nicht ebenfalls 3-geschossig und geschlossen bebaut wird bzw. dann genügend Abstand bleibt. Wenn ihr 2,5/3-geschossig baut und östlich entstehen Einfamilienhaus, wird Euch dadurch nicht das Licht verbaut.

Nord-östlich habe ich auch noch Platz gesehen, dort stehen so weit man das im Luftbild erkennen kann auch Einfamilienhaus - habt ihr die Möglichkeit, dort ein Grundstück zu bekommen? Dort würde ein Einfamilienhaus passen.

MfG
Dirk Grafe
 
G

globetrotter

Für die Grundstücke östlich hab ich nur die Info durch die Stadt erhalten, dass die Wohnungsgesellschaft da plant, eine Einfamilienhaus Baugebiet anzulegen. Allerdings ruht dieses Projekt aktuell. so dass ich sicher keine verbindlichen Informationen erhalten werde. Aber du hast Recht, nachfragen sollte ich zumindest.
Auf einem der Grundstücke nordöstlich wird mittlerweile bereits gebaut, wer Eigentümer der anderen ist konnte ich noch nicht in Erfahrung bringen.
Hab mir das obige Grundstück im Übrigen aber erstmal reserviert, und morgen werde ich mit dem ersten Bauunternehmer sprechen, was er so für möglich hält. Ich hab bisher nämlich noch keine Preisvorstellungen, wie sich so ein 3 Geschosser im Vergleich zu einem von der Wohnfläche und Qualitätsstandard her gleichem Einfamilienhaus verhält.

Aber vielen Dank schonmal für die Unterstützung, ich habe hier zwar schon eine Weile gelegentlich mitgelesen, aber bin immer noch absoluter Laie.

VG Rick
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben