Photovoltaik-Dachanlage: komplette Einspeisung, rechtliche Fragen....

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Fortuna86

Hallo,

wir sind eigentlich gerade dabei eine Baufirma zu suchen.
Zufällig wurde uns ein Haus angeboten, welches interessant sein könnte.
Das Haus besitzt eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Sie ist von 2010 und wird komplett ins Stromnetz eingespeist. Dafür erhält man einen Betrag XXX,XX €.

Nun frage ich mich wie das ganze von der rechtlichen Seite her aussieht?
Muss das Ganze versteuert werden?
Muss dafür ein Kleingewerbe angemeldet werden?
 
Musketier

Musketier

Generell eigentlich ja.

Fraglich ist wie die Anschaffung zu behandeln ist, denn diese kann mit Umsatzsteuer oder ohne stattfinden
Googeln unter: "Geschäftsveräußerung im Ganzen" photovoltaik

Davon abhängig machen würde ich das Thema umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer oder nicht, sofern das nicht irgendwo in den Einspeisebedingungen festgeschrieben ist, dass du kein Kleinunternehmer sein darfst.
 
Elina

Elina

Kleingewerbe nein. Versteuern ja. Volleinspeisung: es werden nicht mehr 100% vergütet, aber je nach Alter der Anlage fällt diese wahrscheinlich gar nicht unter die neuen ungünstigen Regelungen. Ich empfehle mal einen tieferen Blick hier ins Forum. 2010 gabs glaub ich noch 40 ct die kwh fürs Einspeisen, das ist super, ich bekomme gerade mal 14 ct :(.
Für mich lohnt Eigenverbrauch, bei 40 ct die kwh ist Eigenverbrauch kein Thema. Aber wer weiß, wie lang es noch dauert, bis die Stromkosten drüber liegen ;)
 
Musketier

Musketier

Kleingewerbe nein.
Diese Aussage ist zu pauschal. Es hängt von der Größe der Photovoltaik-Anlage ab und der Gewinnerzielungsabsicht ab. Da der TE hier weder schreibt, wie groß die Anlage ist, noch wieviel Geld er erhält, kann das keiner beurteilen.
Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, eine Gewerbeanmeldung abzugeben, auch wenn man nicht verpflichtet ist. Das birgt aber das Risiko, dass man IHK Pflichtig wird.

Auch diese Aussage ist viel zu pauschal. Was muß er denn versteuern? Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer....?

Einkommensteuer bei Gewinnerzielungsabsicht.(siehe oben).
Umsatzsteuer ja, es sei denn er optiert zum Kleinunternehmer (Umsatz im Erstjahr unter 17500€).Beim Kleinunternehmer darf gegenüber dem Abnehmer keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Der Kleinunternehmer hat aber trotzdem eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, in dem er seine Umsätze angibt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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