ETW schlüsselfertig gekauft, Fertigstellung verzögert sich.

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T

tobia

Liebes Forum,

wir haben uns im Dezember eine große Eigentumswohnung gekauft, die zum 31.3.2015 fertiggestellt werden sollte. (Notarvertrag).
Nun ist der 1.4. und die Wohnung ist noch nicht fertiggestellt.
Laut Bauherr soll die Wohnung zum 1.5. bezugsfertig sein, laut Parkettleger kann dieser erst ab Ende April in die Wohnung um den Parkett zu legen (im Auftrag des Bauherren). Er sagte, vor dem 15.5. wird nix fertig sein.
Durch das derzeitige Wetter vermuten wir, dass sich die Arbeiten noch weiter verzögern werden und wir Anfang/ Mitte Juni in unsere neue Wohnung können. (Haus wird von außen und innen saniert und kann nur komplett fertiggestellt übernommen werden).

Nun haben wir unsere derzeitige ETW zum 1.6. verkauft. Sind Eltern von kleinen Kindern und ziemlich ratlos, wie es nun weitergehen soll.
Was kann man tun, wenn sich ein Bau verzögert?
Wir haben Sorge am Ende ohne Wohnung mit viel Möbel und Kram dazustehen.

Viele Grüße,

Tobia
 
V

Voki1

Ich würde zunächst mit den Erwerbern Eurer derzeitigen ETW reden. Macht es denen etwas aus, wenn Ihr später auszieht? Sofern diese nicht schon gekündigt haben, dann mag das was werden.
 
T

tobia

Im Notarvertrag steht, dass der Verkäufer sich zur Fertigstellung und Bezugsfertigkeit bis zum 31.03.2015 verpflichtet wobei allerdings vom Verkäufer nicht zu vertretende Sachverhalte den Termin nach hinten verschieben können (insbesondere höhere Gewalt etc).

Mit den Käufern unserer derzeitigen ETW werden wir leider nicht weiter kommen da diese ihre Wohnung schon gekündigt haben.
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

Im Notarvertrag steht, dass der Verkäufer sich zur Fertigstellung und Bezugsfertigkeit bis zum 31.03.2015 verpflichtet wobei allerdings vom Verkäufer nicht zu vertretende Sachverhalte den Termin nach hinten verschieben können (insbesondere höhere Gewalt etc).
Das habe ich vermutet; wenn Du keinen Hinweis - einen belegbaren Hinweis - vorbringen kannst, daß der Bauherr (ich nehme an, ein Bauträger) die Bauzeitüberschreitung "selbstverschuldet und außerhalb der notariellen Ausschlüsse" zu verantworten hast, hast Du - so leid es mir tut - die A-Karte gezogen.

Mit den Käufern unserer derzeitigen ETW werden wir leider nicht weiter kommen da diese ihre Wohnung schon gekündigt haben.
Das ist natürlich bitter.

Wenn nicht die Möglichkeit besteht, vorübergehend unter dem Dach von Familie oder Freunden unterzuschlüpfen, wirst Du auf den anfallenden Kosten für die temporäre Zwischenlösung sitzen bleiben. Gibt es bei euch in der Nähe vlt. Ferienwohnungen, welche Du für einen kurzfristigen Übergang mieten kannst?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
N

nordanney

Dumme Frage: Was passiert faktisch, wenn ihr nicht ausgezogen seid? Einer Familie mit kleinen Kindern eine Räumungsklage ans Bein zu hängen, dürfte schwierig sein. Die von mir genannte Variante wär aber auch echt fies Euren Käufern gegenüber - wenn auch sehr pragmatisch ;)
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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