Bauen im Außenbereich / Wie geht man vor?

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H

Haus-Starter

Hallo H-F-Gemeinde.

Ich bin sehr neu hier im Forum und stelle deshalb vermutlich einige Fragen, die bereits an anderer Stelle diskutiert wurden. Sollten die nachfolgenden Fragen dazugehören, bin ich für einen kurzen Link zu der jeweiligen Antwort dankbar.
Ansonsten hoffe ich , dass ihr mir da ein Stück weit weiterhelfen könnt.

Folgende Problematik:

Wir möchten in einem Gewerbegebiet / Mischgebiet, welches außerhalb zweier Ortschaften liegt ein bestehendes Wohnhaus ( aus den 50er Jahren ( ca. 130m² Grundfläche ) sowie ein weiteres Gebäude, was als Garage und 2-stökiges Lagergebäude genutzt wurde ( ebenfalls 50er Jahre und ca. 70m² Grundfläche) ganz bzw. teilweise wegschieben und ein (komplett) neues Gebäude mit deutlich veränderter Optik errichten.
Konkret haben die alten Gebäude ca. 40 Grad- Sattel Dächer und sind in Massivbauweise erstellt.
Dämmung etc. alles im wesentlichen aus den 50ern.
Uns schwebt nun ein Walmdach (2-stöckig) und ein Walm-Anbau ( einstöckig mit Kniestock ) vor. Grundfläche ca. 200m² ohne Garage ( mit Garage ca. 250m² - die Garage würde dann Teil des Kniestockanbaus sein und wäre im Dachgeschoss mit Kniestock als Wohnraum nutzbar )
Das ganze würde in Bayern stattfinden. Einen Bebauungsplan gibt es nicht, Flächennutzungsplan schon!
Das Areal hat eine Größe von ca. 6000m² , alle angrenzenden Grundstücke bis auf die Straße und ein Grundstück mit einer Fläche von ca. 700m² gehören uns, bzw. der direkten Verwandtschaft ( Eltern ), die auch in der Nähe wohnen.
Des Weiteren ist auf der Gewerbefläche dann nur noch eine Firma ansässig, die mit diversen Hallen und Produktionsgebäuden ausgestattet ist.

Nun meine Fragen:

1. Welche Vorschriften gelten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt ?
2. Wer ist zuständig? Gemeinde oder Landratsamt?
3. Brauche ich überhaupt eine Unterschrift der Nachtbarschaft, wenn ich die Abstandsflächen einhalte?
4. Wie ist die chronologische Vorgehensweise, wenn ich ein Baugenehmigung erwirken will?
 
N

nordanney

Neubau im Außenbereich? Lies mal §35 Baugesetzbuch, vielleicht hat sich Deine Frage dann schon schnell beantwortet (da steht nämlich "geht wohnwirtschaftlich nicht" drin).
 
S

SirSydom

Einfachste Möglichkeit:
Geh zu einem Architekten um gib ihm Geld dafür dass er das für dich macht.

Alternative:
Finde heraus, was wirklich Sache ist. Ist es wirklich Außenbereich? Dann wohl Splittersiedlung. Da kann es durchaus aber auch noch drin sein, auch wenn mein Vorredner mit Bezug auf den richtigen Paragraphen aber falsch interpretiert dies anmerkt.
§35 Abs. 2 Baugesetzbuch:
Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Da man hier ja nichts verlinken darf zitiere ich nur:
Zulässige Verfestigung einer Splittersiedlung

Da hier eine Baulücke aufgefüllt werde, werde die Splittersiedlung zulässig aufgefüllt. Zu missbilligen sei eine solche Verfestigung nur, wenn sowohl eine negative Vorbildwirkung zu befürchten sei als auch mit der Begründung dieser Gefahr zugleich ein Vorgang der Zersiedlung eingeleitet werde oder schon vollzogen sei. Hier liege aber eine einheitlich geschlossene Splittersiedlung mit 24 Wohneinheiten vor, die durch das betroffene Grundstück weder unterbrochen noch abgeschlossen werde. Da nur drei unbebaute Grundstücke in vergleichbarer Situation mit dem klägerischen Grundstück vorhanden seien, bestehe auch keine zu berücksichtigende Nachahmungsgefahr.
Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit - wenn es keinen Bebauungsplan gibt - dass es doch als unbeplanter Innenbereich gilt, also nach §34 gebaut werden darf.
Aus deinen Schilderungen kann man das nicht genau sagen.

Oder du kannst ggf. sogar auf eine landwirtschaftliche Nutzung - haben du oder deine Eltern eine?

Du könntest auch einfach eine günstige Bauvoranfrage stellen - oder erst mal so bei der Gemeinde oder Bürgermeister vorfühlen.
 
K

kubus

Nun meine Fragen:

1. Welche Vorschriften gelten, wenn es keinen Bebauungsplan gibt ?
2. Wer ist zuständig? Gemeinde oder Landratsamt?
3. Brauche ich überhaupt eine Unterschrift der Nachtbarschaft, wenn ich die Abstandsflächen einhalte?
4. Wie ist die chronologische Vorgehensweise, wenn ich ein Baugenehmigung erwirken will?
1. Wurde schon genannt.

2. Beide.

3. Ist ein formaler Akt, ich behaupte mal ja.

4. Ich würde mit einer Bauvoranfrage anfangen. Wenn diese abgelehnt wird, sind auch Gründe angegeben, warum sie abgelehnt wurde. Hier hat man dann evtl. Ansatzpunkte doch noch eine Lösung zu finden.

Aus eigener Erfahrung:
Wir haben im Außenbereich gebaut, aber es hat viel Zeit und Nerven gekostet.
Unser Vorteil war, dass genau wie bei euch, schon ein Gebäude auf dem Grundstück stand. Das war dann letztendlich der ausschlaggebende Punkt, dass wir eine Baugenehmigung erhalten haben.

Macht euch aber bitte keine allzu großen Hoffnungen. In erster Linie zählt §35 Baugesetzbuch und da stehen eure Chancen erst mal schlecht. Man muss die Schlupflöcher finden und hierfür würde ich mir professionelle Unterstützung holen.
 
C

Christina

Hallo Kubus,

Du hast geschrieben, dass Du im Außenbereich gebaut hast. Ich würde gerne mehr darüber erfahren, wie genau man vorgehen kann.

In welchem Bundesland hast Du gebaut? Wurde ein Bauantrag mithilfe eines Architekten oder Anwalts gestellt? Welche Gründe wurden für die Bebauung angegeben? Wie lange hat es vom Antrag bis zur Genehmigung gedauert?

Vielen Dank im Voraus für die Infos!

Viele Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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