Innenputz, Handwerker möchte plötzlich mehr Geld

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B

benni-co

Hallo,

gerade wird der Innenputz angebracht, nun ist es so das ich Mängel entdeckt habe und die Handwerker mehr Geld haben möchten.

zunächst hat die Firma mir ein Angebot gemacht hat wo ich nicht einverstanden war, Summe X pro qm pro cm, wir haben uns dann mündlich auf die Summe X pro qm mündlich geeinigt. Nun ist der Putz fast fertig und der Handwerker möchte doch jetzt auf einmal die Summe X pro qm und pro cm, ist das rechtens? So müsste ich mehr als das doppelte bezahlen. Des Weiteren stand im Angebot das die Wände glatt Verputz werden aber ohne Angaben Q3 oder Q4, der Putz ist leider an vielen Stellen nicht so glatt wie an andren Stellen, so das ich Nacharbeiten muss bevor ich streiche. Die Garageneinfahrt ist total mit Putz verdreckt weil unsauber gearbeitet wurde.
Hinzu kommt noch das der Verputzer mir an der Innenleibung mir einige Fenster zerkratzt hat.
Ich habe der Firma gesagt Sie soll aufhören und ich sagte, ich bezahle
erst wenn die Schäden beseitigt sind und alles gesäubert ist, ich bezahle nur das was wir bisher vereinbart haben und für die Schäden lasse ich einen Sachverständigen kommen. Oder wie sollte ich vorgehen,?

Die arbeiten sind zu 80% abgeschlossen und heute haben die Handwerker gebettelt weiter zu machen, haben die dann auch gemacht obwohl ich es nicht mehr möchte.

VG

Benni
 
B

Bauexperte

Hallo Benni,

zunächst hat die Firma mir ein Angebot gemacht hat wo ich nicht einverstanden war, Summe X pro qm pro cm, wir haben uns dann mündlich auf die Summe X pro qm mündlich geeinigt. Nun ist der Putz fast fertig und der Handwerker möchte doch jetzt auf einmal die Summe X pro qm und pro cm, ist das rechtens?
Moralisch wohl nicht. Rechtsanwälte werden aber nicht die Moral ihrer Auftraggeber prüfen, sondern, ob deren Handeln im Einklang mit den unterschriebenen Aufträgen steht. Insofern wird die Frage aller Fragen wohl lauten: kannst Du beweisen, daß mündlich ein, vom Angebot abweichender, Vertrag geschlossen wurde?

Ich habe der Firma gesagt Sie soll aufhören und ich sagte, ich bezahle erst wenn die Schäden beseitigt sind und alles gesäubert ist, ich bezahle nur das was wir bisher vereinbart haben und für die Schäden lasse ich einen Sachverständigen kommen. Oder wie sollte ich vorgehen,?
Was nutzt Dir ein SV, wenn die Vertragslage bisher noch nicht mal geklärt ist?

Die arbeiten sind zu 80% abgeschlossen und heute haben die Handwerker gebettelt weiter zu machen, haben die dann auch gemacht obwohl ich es nicht mehr möchte.
Dann hättest Du konsequenter sein und Dein Hausrecht ausüben müssen!

Es liest sich alles recht verwirrend und insbesondere naiv. Ich denke daher, daß es das vernünftigste wäre, auch um weitere Gelder zu sparen, daß Du Dich mit dem Firmeninhaber (oder hast Du mit einem seiner Mitarbeiter die farblosen Arbeiten verhandelt?) an einen Tisch setzt und zusiehst, wie die Angelegenheit zu regeln ist. Und wichtig: dieses Mal solltest Du nicht auf die Schriftform verzichten, so eine Einigung getroffen werden kann!

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

benni-co

Hallo,

danke für die schnelle AW,
der Handwerker im Haus ist auch der Firmeninhaber, Einzelunternehmer.

ich habe einen Zeugen der dabei war, der könnte das bestätigen. Ansonsten haben wir nichts schriftliches.

Bzgl. der Schäden, er war der einzige der im Haus zu dieser Zeit gearbeitet hat.

Ich war leider wirklich zu naiv, jetzt ist es zu spät.

Was soll ich den jetzt bei der Einigung Schriftl. festhalten ?

VG
Benni
 
B

Bauexperte

Hallo Benni,

Was soll ich den jetzt bei der Einigung Schriftl. festhalten ?
Auf welchen Betrag ihr euch final für welche Leistungen verständigt habt und wie mit eventuelle vorhandenen Mängeln umgegangen wird. Den Dreck auf der Auffahrt wirst Du wohl verschmerzen können, wenn der Rest der Verhandlung zu beiderseitiger Zufriedenheit ausgeht

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
B

benni-co

Danke für die Info,

wie sieht es aus, wenn wir uns nicht einigen können?
welche alternativen habe ich?

VG

Benni
 
B

Bauexperte

Bei eurer undurchsichtigen "Geschäftsbeziehung"? Wahrscheinlich nur die Beauftragung eines RAes.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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