Bauen mit GU - Angebot vom GU inkl. Entwurf

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T

Tichu78

Hallo,
wir haben ein Angebot vom GU bekommen incl. Entwurf.
Angenommen der Entwurf ist fehlerhaft zB Dachneigung 38° statt 45° oder andere "teure" Fehler und man würde jetzt einen Vertrag mit Festpreis unterschreiben mit dem Entwurf als Grundlage. Jetzt fällt bei der Planung auf, daß die 38° laut Bebauungsplan nicht zulässig sind. Eine erneute Kalkulation erhöht den kalkulierten Preis um mehrere tausende Euro.
Wie würde das laufen? Muss der Bauherr nachzahlen?
WIe ist das generell mit solchen Abweichungen vom Entwurf die auf Grund eines Fehlers vom Architekten/Berater zurückzuführen sind?
 
T

Tichu78

Nein, würde ich nicht. Aber meiner Frau wäre das niemals aufgefallen. Und ich weiß nicht wie viel Fachkenntnis man einem Bauherren zumutet.
 
Jochen104

Jochen104

Denk auch immer daran, dass DU den Vertrag / Auftrag unterzeichnest. Du kannst also nachher nicht sagen, dass nur der GU Fehler gemacht hat.
Das ist etwas anderes wenn 45 Grad Dachneigung vereinbart wurden und der GU nur 38 Grad macht.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Nein, würde ich nicht. Aber meiner Frau wäre das niemals aufgefallen. Und ich weiß nicht wie viel Fachkenntnis man einem Bauherren zumutet.
Nicht viel, aber doch, daß ihm auffällt, wenn das Dach mit 38° oder 45° angeboten wird.

Im Übrigen finde ich diese Frage müßig. Wenn der Anbieter ein falsches Angebot erstellt hat - was durchaus im Eifer des Gefechtes passieren kann, so muß er nachbessern. Würdest Du den Vertrag jetzt unterschreiben, hättest Du genau das gekauft, was mit Deiner Unterschrift bestätigt wurde; nicht mehr und nicht weniger. Beide Vertragspartnern unterstellt man vor Gericht, daß sie in der Lage sind, die Inhalte eines Vertrages zu kontrollieren oder jemanden beauftragen, der das kann

Unterschreibst Du das fehlerhafte Angebot und kommst später mit Deinen Argumenten aus Deinem Eingangspost, dann unterstellt der Richter ganz schlicht arglistige Täuschung. Deshalb, da Du wissentlich etwas anderes unterschrieben hast, als Du gewünscht hast und im Nachgang versuchen würdest, dieses "vergessene" Mehr zu unrealistischen Preisen zu bekommen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

Tichu78

ok, danke.
Noch eine kurze Frage ... sollte man nicht die OK Bodenplatte mind. auf Höhe Strassen OK setzen (wenn nicht sogar höher), damit kein Wasser von der Strasse auf das Grundstück laufen kann. Umgekehrt muss man dann sicherstellen, daß kein Wasser auf die Strasse laufen kann?

Leider sieht man hier nicht ob OK Gelände = OK Gehweg ist:

bauen-mit-gu-78359-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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