Wie lange soll ich die Zinsen festschreiben ?

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L

Lily

Guest
Hallo,
das mit der Sondertilgung würde ich nur machen wenn ich sicher wäre dass ausser der Reihe Geld reinkommt. Denn das lassen sich die Banken extra zahlen. Wenn du lieber auf fallende Zinsen setzten willst dann nimm eine kurze Laufzeit von 5 Jahren, aber das kann auch nach hinten losgehen wenn du Pech hast.
 
L

Lily

Guest
Hi,
ich kann mir nicht vorstellen dass die Zinsen in den nächsten Jahren noch mal runtergehen werden. Da würde ich dir raten die Zinsbindung von 10 Jahren zu wählen. Denn stell dir nur mal vor wenn der Zins nur um 1% steigt was das für deine Belastung jeden Monat bedeutet.
 
L

Lily

Guest
für mich wäre es nichts wenn ich Zinsen so lange festschreiben würde, denn ich zahle gern mal mein Urlaubs oder Weihnachtsgeld um den Kredit so schnell es geht weg zu bekommen. Ich habe meine Finanzierung über einen Bausparer laufen, da kann ich tilgen so viel ich will.
 
W

wabe

Ich würde zwei Kredite nehmen, einen hohen mit langer Zinsbindung, denn in 5 Jahren kann der Zins deutlich höher liegen. Den 2. Kredit (kleine Summe) entweder ohne Bindung oder max. 5 Jahre, wenn ich Sondertilgungen ins Auge fassen will oder kann
 
H

Honigkuchen

8+5-Kredit

Hallo,
derzeit sind die Zinsen ja sehr günstig, daher überlege ich wie lange ich die Zinsen für mein Haus festschreiben sollte. Wenn ich mich jetzt festlege dann bin ich da ja über Jahre daran gebunden. Was wenn es noch billiger wird, oder wenn ich was erbe oder im Lotto gewinne ?

Hallo Hase,

Du solltest darauf achten, daß Dir die Bank solche Dinge wie Sondertilgungsrecht nicht auf den Effektivzinssatz aufschlägt..

Lass' Dir GENAU aufdröseln, wie der Zinssatz zustande kommt, den Dir die da anbieten!

Für Leute, die SICHER sind, daß sie Geld reinbekommen, gibt es gerade für zinsgünstige Zeiten wie jetzt einen sogenannten "8+5-Kredit".

Das bedeutet:
Die Zinsen werden auf 8 Jahre festgeschrieben.
In 8 Jahren kannst Du den Kredit mit dem Geld, das Du in der Zwischenzeit bekommen hast, teilweise oder ganz abbezahlen, und/oder zu einer anderen Bank geben zum Weiterverlängern, die dann vielleicht günstigere Zinsen hat als die Bank, bei der Du den Kredit abgeschlossen hast, ODER

Du kannst den Kredit für weitere 5 Jahre weiterverlängern (falls das Geld ausbleibt, oder die Zinsen zu dem Zeitpunkt superhoch sind.

8+5-Kredit bedeutet, Du hast Zinsbindung für 8 Jahre, aber die Option auf 5 weitere Jahre, also insgesamt 13 Jahre.

Mußt freilich schauen, daß der 8+5er Dich dann effektiv nicht mehr kostet als ein "normaler" Kredit mit 5, 8, oder 10 Jahren Zinsbindung.

Übrigens zwingt Dich NIEMAND, Zinsbindungen in 5er-Schritten einzugehen!
Das sind nur die Standardmodelle.

Du könntest auch für 6, 7, 8 oder 9 Jahre, oder 11 oder so Zinsbindung eingehen.

Zur Vereinfachung bieten die Banken nur immer 5, 10, 15 usw. an.

Den 8+5er-Kredit kriegst Du übrigens bei den meisten Banken nur auf Nachfrage, oder gar nicht; wenn Du etwas zockst und sagst, Du könntest aber einen 8+5er woanders haben, und die Bank unbedingt Deinen Kredit geben will (gute Schufa, guter Kunde, gutes sicheres Nettoeinkommen, gute Sicherheiten etc.), ließe sich ggf. mit ihr handeln.

Es gibt Kreditbroker, die 20 und mehr Banken an Angeboten vergleichen können; und diese Kreditbroker können auch meistens den 8+5er-Kredit anbieten. Aber VORSICHT: Da gibt's freilich auch schwarze Schafe!

Daher am besten solche Internetbroker nehmen, die auch Filialen/persönliche Berater haben; also nicht nur Mail / Internet und Telefon, sondern auch persönlich mit denen reden können (sagt mir zumindest mein Sicherheitsgefühl; aber Andere sehen das ggf. anders :))

Ich würde das mit der Erbschaft also mit als Zinsbindungs-Zeitrahmen sehen.
Wenn Du sicher wärst, innerhalb von 5 Jahren ein dickes Erbe zu bekommen, dann nimm' ggf. eine Zinsbindung für 5 Jahre, oder, noch besser, einen 8+5-Kredit, oder eine "krumme" Zinsbindung bei einem "normalen" Kredit für 6, 7, 8 Jahre oder so, oder nimm' 10 Jahre Zinsbindung mit (z.B. jährlichem) Sondertilgungsrecht, für die die Bank KEINEN Aufschlag nimmt.

- Wie gesagt:
Lass' Dir dezidiert aufdröseln, wie sich Dein individueller Effektivzinssatz zusammensetzt, und bevor Du was unterschreibst, gib das zu einem Menschen, der sich damit auskennt und das "Kleingedruckte" durchackert und beleuchtet.

- Du wirst in aller Regel NIEMALS 100% von dem benötigten Kapital überhaupt als Kredit erhalten.

Die Banken machen oft einen Abschlag (google mal nach Beleihungswert und Beleihungsgrenze und Verkehrswert), so daß das bedeutet, daß Du vielleicht nur 80% oder gar nur 60% mit einem guten günstigen Effektivzinssatz bekommst.

Den Rest mußt Du mit einem mieseren, höheren Zinssatz abschließen.

Vielleicht empfiehlt es sich dann, den "miesen" so auszustatten, daß der dennoch möglichst günstig wird; das wäre er mit einer möglichst geringen Zinsbindung (z.B. 5 Jahre), und einem z.B. nur einmaligen Sondertilgungsrecht (aber ohne Vorfälligkeitsentschädigung!) oder so; und den "miesen" bezahlst Du dann mit Deinem Erbe dann fett ab, wenn's soweit ist.

Wenn Du ein Niedrigenergiehaus baust, oder ein altes Haus CO²-sanierst, oder regenerative Energien einbaust und sowas, dann kannst Du von der KFW-Bank zinsvergünstigte Kredite bekommen.
Deine Bank, bei der Du den großen Kreditbatzen abschließt, macht die Abwicklung mit der KfW.

- Beispiel:
Du kriegst von Deiner Bank 60 oder 80% von den Kosten zu 4,3% Effektivzins.
Sie bieten Dir an, die restlichen 20-40% über 5,0% Effektivzins oder noch schlechter auch bei ihnen abzuschließen.

Dann guckst Du mal, welches KfW-Programm für Dich in Frage käme, guckst Dir die aktuellen Zinssätze dort an, und kannst dann ggf. den zweiten "schlechteren" Kredit nicht bei der Hausbank abschließen, sondern lieber bei der KfW, weil die ggf. noch bissel bessere Konditionen hat.

Einfach mal alles dort bei der Kfw durchlesen.

Soweit ich weiß, ist man als Neu-Häuslebauer seit 01.01.2009 eh verpflichtet, regenerative Energien einzuschließen, und mindestens Kfw60 wird, glaube ich, auch direkt Mindest-Standard sein.

Denn die Energieeinsparverordnung 2009 wurde weiter verschärft; ungefähr Sommer 2009 sollen die Richtlinien rauskommen (ggf. früher).

Was vorher Kfw40 war, muß dann vielleicht KfW30 sein oder so.. keine Ahnung, hab' noch keine Infos darüber gelesen.

Wollte es nur mal sicherheitshalber erwähnt haben.
Aber Dein Bauträger/Architekt sollte darüber eigentlich Bescheid wissen.

Viel Erfolg!
Honigkuchen
 
I

innovision

länger ist besser

Info 1:
nach 10 Jahren kann man laut Baugesetzbuch (Gesetzbuch) jeden Vertrag als Endkunde also auch den Darlehensvertrag kostenfrei kündigen.
Info 2:
Beispiel für eine einfache Überlegung : wenn man für 5 % Baugeld leiht und gleichzeitig 5 % Zinsertragertrag für Sparzins bekommt - kann man sein Geld doch auch selber zur Seite legen und kommt jederzeit ran - wenns mal knapp wird.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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