Rat: Hausausrichtung/Grundstücksgestaltung

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D

DiBu83

Hallo zusammen,

da ich hier schon eine Weile im Forum mitlese und die Hinweise/Ratschläge immer als sehr hilfreich empfand, komme ich mal mit unserem Anliegen um die Ecke.

Wir stehen kurz vor einem Grundstückskauf, sind aufgrund der Ausrichtung nun am überlegen wie wir das Haus am besten darauf platzieren könnten.

Als Orientierungshilfe noch mal ein paar Informationen zum Haus:
Geplant ist ein ein "normales" 1-geschössiges Satteldachhaus (Außenmaße: 9x11m).
Im Erdgeschoss haben wir einen offenen Küchen-, Ess- und Wohnbereich in L-Form geplant.

Aufgrund des eingeschränkten Baufensters, haben wir uns mal 4-Varianten für die Anordnung Haus/Carport überlegt.
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77640-2.jpg


Schön wäre natürlich eine Ausrichtung der Wohnräume gen Süd/West, was aufgrund des Wendekreises in Richtung Süd/West noch etwas schwer fällt.

Für Hinweise welche Variante ihr bevorzugen (Vor-/Nachteile) würdet, wären wir sehr dankbar.


rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77640-3.jpg
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77640-1.jpg
 
Y

ypg

V2 oder V3 oder der Vorschlag der Zeichnung oder...
Ihr wollt doch Südgarten und kurze Zuwegung?
Macht die Endposition davon abhängig, welche Möglichkeiten der Grundriss hergibt und welche Bedürfnisse ihr habt.
Bei V3 habt ihr kurzen Weg von Garage zur Eingangstor, weil über Eck, bei V2 wäre der Eingang an der langen Seite.
Bedenkt: im Sommer geht die Sonne auf ca. 22 Uhr unter, im Winter auf ca. 20 Uhr. Wenn man das einplant, wären wir bei dem Vorschlag des Zeichners, da dieser Entwurf euch die Möglichkeit gibt, auch hinten noch eine Terrasse anzulegen.
Aber ganz konkret könnte sich diese Ausrichtung auch wieder ändern, wenn es ans Lage-Skizzieren der Räume geht.

Gruß Yvonne
 
D

DiBu83

Für mich galt bisher immer das im Bebauungsplan eingezeichnete Baufenster (gestrichelte Linie bei der Variantenzeichnung). Daran haben wir versucht die Varianten auszurichten und einzuhalten.
Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob dieses auch für Garage/Carport eingehalten werden muss. Vielleicht kann das jemand Anderes beantworten?
 
P

Panama17

Das steht in der Regel im Bebauungsplan. Den hast du nicht vorliegen? Sonst mal beim Verkäufer nachfragen.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Für mich galt bisher immer das im Bebauungsplan eingezeichnete Baufenster (gestrichelte Linie bei der Variantenzeichnung). Daran haben wir versucht die Varianten auszurichten und einzuhalten.
Ich gehe eher davon aus, daß die Schaffruren im Exposé sich am Bebauungsplan orientieren, daß heißt für Dich, daß keine Deiner Varianten umsetzbar ist.

Wo ich mir nicht sicher bin ist, ob dieses auch für Garage/Carport eingehalten werden muss. Vielleicht kann das jemand Anderes beantworten?
Üblicherweise werden Garagen - sofern in den Textl. Festsetzungen nichts anderes beschrieben wird - nur im dafür vorgesehen Abschnitt genehmigt.

Du wirst sicher genau so bauen müssen, wie in der Anlage eingezeichnet; traufständig zum Wendehammer. Sollte ich mich irren, gibt der Verkäufer/das Bauplanungsamt sicher gerne Auskunft.

Liebe Grüsse, Bauexperte
rat-hausausrichtunggrundstuecksgestaltung-77704-1.jpg
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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