Wie wird bei einem Neubau die Höhe der Grundschuld festgelegt?

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H

hg6806

Guten Morgen allerseits,

unser Neubau ist vor ca. 3 Monaten fertiggestellt worden. Hat soweit alles geklappt, auch finanziell.
Jetzt würde ich für eine Bank wegen einer anderen Sache noch einmal eine Sicherheit benötigen.

Kann mir jemand sagen wie bei einem Neubau generell die Höhe der Max. zu belastenden Grundschuld festgelegt wird? Wie wirkt Grundstückspreis, Neubaupreis und, wenn überhaupt, Nebenkosten mit ein?

Herzlichen Dank und Grüße
Tobi
 
N

nordanney

Die Grundschuld kann prinzipiell in beliebiger Höhe eingetragen werden.
Als bewertbare Sicherheit werden i.d.R. allerdings nur 60% des von der Bank ermittelten Beleihungswertes angerechnet (Beleihungswert = langfristig zu erzielender Preis für die Immobilie / entspricht nicht dem Kaufpreis Grundstück + Haus, sondern liegt normalerweise deutlich darunter).
Mehr kann ich Dir bei Deiner vagen Frage leider nicht beantworten. Um was geht es denn genau?
 
K1300S

K1300S

Wenn wir von einer bewertbaren Sicherheit i. H. v. 60 Prozent des Beleihungswertes ausgehen, dann sollte aber erwähnt werden, dass die Grundschuld dennoch und durchaus in Höhe der Kreditsumme eingetragen wird - zumindest kenne ich das aus zwei Finanzierungen so.

VG

K1300S
 
H

hg6806

Nun, ich habe für ca. 200.000,- (ohne Nebenkosten) ein Grundstück gekauft und darauf für 243.000,- (Preis des Bauträgers) ein Haus gebaut. 100.000,- habe ich noch mal in Etwa bis jetzt als Nebenkosten und Innenausbau/-Einrichtung reingesteckt. Belastet ist es momentan mit 304.000,-
Jetzt habe ich durch eine unglückliche Situation, auf die ich nicht näher eingehen möchte, bei der eine andere Bank eine Sicherheit von 30.000,- benötigt. Momentan liegt das Geld auf einem Konto und ist verpfändet. Und bei dem derzeitigen Zinssatz ist das halt nicht so der Knaller.
 
K1300S

K1300S

Gemäß meiner Aussage sollte es machbar sein, die Grundschuld zu erhöhen - aber das kostet natürlich wieder Bearbeitungsgebühren etc. Außerdem muss die bereits im Grundbuch stehende Bank natürlich erhöhen (und nicht irgendeine andere eine zweite Grundschuld eintragen), da sonst ja nur nachrangig gesichert würde.
 
H

hg6806

Ja, Gebühren dafür würden so bei etwa 500,- liegen, was sich aber wieder rechnen würde, da die Bank mir derzeit 0,5% für die verpfändeten 30.000,- bietet.

Wie kann die derzeitig im Grundbuch stehende Bank die Grundschuld erhöhen, wenn eine andere Bank die Sicherheit braucht? Kann sie den Grundschuldbetrag dann an die andere Bank übertragen?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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