Rechtswidrige Bankgebühren zurückerstatten

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K

klblb

Guest
Hi,

es gab zwei Urteile des BGH zu Bankgebühren, die widerrechtlich erhoben wurden und deren Rückerstattung man nun fordern kann.

Ich zitiere aus w w w . spiegel . de/wirtschaft/service/kreditbearbeitung-gebuehren-sind-unzulaessig-a-1001688.html :

Der Bundesgerichtshof hat den Banken in Urteilen im Mai (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12) und Oktober 2014 (Az. XI ZR 348/13 und Az. XI ZR 17/14) attestiert, dass sie für die Vergabe von Krediten unzulässige Gebühren von ihren Kunden eingestrichen haben.


Bei finanztip gibt es sogar einen Musterbrief.


Für einen Kredit mit variablen Zinssatz, den ich zur Zwischenfinanzierung meines Grundstückskaufes bei der DSL-Bank bekommen hatte, wurden mir 450,-- Euro Bearbeitungskosten berechnet.
Angesichts der o. g. Urteile und mit Hilfe des Musterbriefes würde ich die Bearbeitungskosten nun zurückfordern.

Hat das jemand schonmal gemacht und Erfahrungen damit?


Grüße
klblb
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
projekthausbau

projekthausbau

Ja haben wir gemacht und wurde sogar zzgl 5 % Zinsen zurückgezahlt. Falls du Fragen hast kannst du mich gern per PN kontaktieren.
 
Elina

Elina

Ja, hab es gemacht, als das entsprechende Urteil rauskam. Ist aber schon was 2 Jahre her. Die Bank hat sich etwas angestellt, ich hab die Schlichtungsstelle angeschrieben und schon kam das Geld. Daß man die Gebühren zurückfordern kann ist ein alter Hut.
 
T

toxicmolotof

Und noch etwas Feuer in die Wunde...

Die erste Bank hat einem Kunden die komplette Geschäftsbeziehung gekündigt, nachdem dieser die Gebühren zurückgefordert hat.

Zur Rückzahlung der Gebühr ist die Bank verpflichtet, aber keine Bank ist verpflichtet eine Geschäftsbeziehung weiterzuführen, wenn keine anderen vertraglichen Pflichten dies vorsehen.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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