Abbruch Zusammenarbeit Architekt - verlangt überzogenes Honorar

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S

Slintrebla

Hallo liebe Teilnehmer des Forums,

vielen Dank,dass ihr euch die Zeit nehmt, mir zu helfen.

Folgendes Problem:
Ich beabsichtige mit meiner Freundin ein Einfamilienhaus zu bauen. Auf Grund der starken Einschränkung durch den Bebauungsplan und den Schnitt des Grundstücks, haben wir uns dazu entschieden, mit einem Architekt zu bauen.

Bereits in dem ersten Gespräch hatte der Architekt schon einen fertigen Entwurf eines Hauses (welches er vermutlich schon einmal gebaut/geplant hat) auf unser Grundstück gesetzt. Wir hatten nur noch folgende Änderungen an dem Haus:

- das Haus um 0,5m erweitern
- einen Erker an die Westseite setzen
- das Gästeklo an eine Außenwand verschieben
- den Keller (Garage unter dem Haus im Keller) um 0,5m einziehen

Außer den oben genannten Änderungen, sind wir sonst bei seinem Standardhaus geblieben. Es wurden nur noch ein paar Fenster/Glaselemente eingesetzt.

Anhand dieser Änderungswünsche hat der Architekt uns dann eine Bau- und Leistungsbeschreibung erstellt und den Bauvertrag aufgesetzt. Alle Dokumente und auch der Schriftverkehr per Email mit dem Architekten waren sehr fehlerbehaftet. Sowohl formell als auch sachlich, was teilweise sogar für mich als Laien ersichtlich war. Ferner ist der Architekt nicht unbedingt auf unsere Wünsche eingegangen und wir mussten wirklich dafür kämpfen, ein Fenster in das Kinderbad und das Gästeklo zu bekommen. Zu guter Letzt hat er unsere Wünsche nach einem guten Schallschutz (Röhrenspanstegtüren und nicht isolierte Abflussrohre -> Standard im sozialen Wohnungsbau) und geschlossenen Räumen (Kellertreppe kommt zw. Wohn- u. Essbereich rau) nicht berücksichtigt.

Aus diesem Grund haben wir den Bauherren-Schutzbund eingeschaltet. Dieser hat zudem noch ermittelt, dass die reinen Baukosten des Hauses bei ca. 271.000€ liegt. Der Architekt möchte 320.000€ für das 'schlüsselfertige' Haus ohne Böden und Maler-/Putzarbeiten.

Nach dem Gespräch mit einem Bausachverständigen haben wir uns dazu entschieden, noch weitere Angebote von anderen Architekten einzuholen. Daher teilten wir dem Architekt mit, dass wir ihm aktuell noch keinen Zuschlag geben, sondern noch mal weitere Angebote einholen möchten. Uns ist natürlich klar, dass wir Architekt 1 ein Honorar nach HOAI zu zahlen haben und dies habe ich ihm auch in meiner letzten Mail mitgeteilt.

Nun teilt uns der Architekt folgendes bzgl. seinem Honorar mit:

"Gerne nehme ich Ihr Angebot in Anspruch und werde mit Ihnen gerne einen Vertrag über Architektenleistungen für die Erstellung des Einfamilienhauses abschließen. Die “Mindestbeauftragung “ die ich akzeptiere ist HOAI §33 /34 Leistungsphase 1-4.
Als Grundlage würde ich überschlägig 300.000 Euro Baukosten annehmen.
Architektenvertrag und HOAI. (Auszug) Honorarbasis nach § 35 HOAI : 300.000 Euro , Honorarzone III Hochsatz (Kfw 70 Gebäude) 300.000 Euro = 49.864 Euro , Leistungsphase 1-4 nach §34 = 27% = 13.463,28 Euro Netto+ 19% Mwst = 16.021,30 Euro Brutto"

Er will also 16.021,30€ (!!!) als Honorar haben für ein Standardhaus (Baubeschreibung und Bauvertrag),schlechte Beratung, unvollständige Unterlagen und ein Haus, was zum Teil unter dem Standard (Elektronik, Isolierung...) gebaut werden soll. Laut meiner Einschätzung hatte er einen Aufwand von vielleicht 40 Stunden +/- 10 Std.

Was meint ihr dazu? Ich bin über jede Antwort dankbar und reiche gerne weitere Infos nach, wenn dies dem Sachverhalt dient.

Gruß
Nils
 
T

toxicmolotof

Ich empfehle einen auf Baurecht/HOAI spezialisierten Anwalt, falls ihr dagegen vorgehen wollt.

Dazu gibt es einfach zu viele Ansatzpunkte, die ggf.. angreifbar sind.

Ein paar davon wären:
*geschätzte Baukosten
*Honorarzone 3 Hochsatz für KFW70
*Abzurechnende LP's bis zu Eurem "Abbruch"...

Andererseits kann er daneben noch pauschal 5% für sonstige Auslagen geltend machen. Darauf hat rr wohl verzichtet.
 
Y

ypg

Ein Architekt wird nicht nach Std bezahlt! Deshalb interessiert deine Meinung nicht, wie viel stunden er wirklich gearbeitet hat, noch wie viel deine Wertschätzung für eine theoretische Arbeitsstunde wäre. Verstehe ich es so, dass er erst ein Angebot erstellt hat ? Müsst ihr doch nicht nehmen, oder ? Für die 300000 muss er eine Kostenaufstellung vorlegen, denke ich
 
S

Slintrebla

Ein Architekt wird nicht nach Std bezahlt! Deshalb interessiert deine Meinung nicht, wie viel stunden er wirklich gearbeitet hat, noch wie viel deine Wertschätzung für eine theoretische Arbeitsstunde wäre. Verstehe ich es so, dass er erst ein Angebot erstellt hat ? Müsst ihr doch nicht nehmen, oder ? Für die 300000 muss er eine Kostenaufstellung vorlegen, denke ich
Hallo YPG,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich dachte, ein Architekt wird auch nach Aufwand abgerechnet, aber dann lag ich wohl falsch.

Ja, er hat uns ein Angebot über ein schlüsselfertiges Haus zum Preis von 311.500€ vorgelegt, welches wir nun abgelehnt haben. Daraufhin erhielten wir nun die Kostenaufstellung für sein Honorar über 16.000€.

Kannst Du mir sagen nach welchen Vorgaben ein Architekt die Honorarzone auswählen kann? Da gibt es mit Sicherheit doch auch Voraussetzungen oder?

Viele Grüße
Nils
 
S

Slintrebla

Ich empfehle einen auf Baurecht/HOAI spezialisierten Anwalt, falls ihr dagegen vorgehen wollt.

Dazu gibt es einfach zu viele Ansatzpunkte, die ggf.. angreifbar sind.

Ein paar davon wären:
*geschätzte Baukosten
*Honorarzone 3 Hochsatz für KFW70
*Abzurechnende LP's bis zu Eurem "Abbruch"...

Andererseits kann er daneben noch pauschal 5% für sonstige Auslagen geltend machen. Darauf hat rr wohl verzichtet.
Hallo toxicmolotow,

vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe heute den Bauherren-Schutzbund darüber informiert. Ein Gespräch steht nach meinem Urlaub noch aus. Um einen Anwalt der sich auf das Baurecht spezialisiert hat, werde ich wohl nicht herum kommen.

Verstehe ich Dich richtig das für ein KFW70-Haus die Honorarzone III das höchst mögliche Honorar ist, welches her für ein Haus dieser Klasse ansetzen kann? Wenn ja, welches in das mindeste was er gemäß HOAI dafür ansetzen kann/soll/musste?

Muss er bei der Bausumme dann alle einzelnen Gewerke/Materialkosten aufschlüsseln oder reicht es, wenn er die Bau- und Leistungsbeschreibung zuzüglich dem Bauvertrag mit einer Gesamtsumme von 311.500€ aufführt?

Vielen Dank schon mal im Voraus für deine Antwort!

Gruß
Nils
 
G

gunjun

Hattest Du denn den Architekt schon beauftragt? Gibt es einen Vertrag, wenn auch mündlich, in dem er gesagt hat oder geschrieben hat, dass die Architektenleistungen gemäß HOAI zu vergüten sind.
Wir haben uns auch von verschiedenen Architekten Vorschläge machen lassen, haben aber gleich im ersten Gespräch jeweils vereinbart, dass diese Leistungen, bis zum Entschluss für wen wir uns entscheiden, nicht zu vergüten sind.
Dann haben wir uns für den besten Entwurf entschieden.
Sicherlich hatten die Architekten, die leer ausgegangen sind, einige Arbeitsstunden, aber so ist das Leben.
ich mache auch viele Angebote und erhalte nur jeden 10ten Auftrag.

Letztendlich wird es bei ungenauer Sachlage vor Gericht auf einen Kompromiss hinauslaufen, man wird sich dann auf etwas einigen, das sollte man dann schon im voraus versuchen, dann spart man sich Kosten für RA und Gericht.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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