Mauerwerk (Sichtschutz) an Fassade anbinden

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F

FrankHund

Hallo liebes Häuslebauer Team

Ich habe eine Doppelhaushälfte erworben und möchte gerne eine Trennmauer zwischen den Terrassen aufmauern. Diese sollte ca 9 m lang sein und von ca 2,80m abfallend bis zur Grundstücksgrenze gehen.
Meine Frage ist nun die:
Muss ich die Fassadendämmplatten entfernen oder kann ich die Mauer, was mir lieber wäre an die Dämmplatten anbinden? Mauerbreite zw 26-30 cm
Bin für jeden Tipp dankbar.

Lieber netter Gruß
 
H

hbf12

Ich würde dass gar nicht anbinden sondern nen Luftschlitz lassen.

Aber: afaik darfst du keine 2,80 Meter hohe Mauer auf die Grenze stellen.
 
D

DerBjoern

Auf jeden Fall nicht die Dämmplatten abnehmen. Damit konstruierst du dir eine derbe Kältebrücke!!.
 
D

Doc.Schnaggls

Da kann ich hbf12 nur zustimmen.

Zum Haus hin eine kleine Lücke lassen, die Du ja dann eventuell mit einer Pflanze blickdicht verschließend kannst.

Mach Dich aber bitte vorher schlau, was es für Regelungen zum Thema Grenzbebauung gibt - ich glaube nämlich auch nicht, dass eine bis zu 2,80 m hohe Mauer direkt auf der Grenze zulässig ist.

Grüße,

Dirk
 
B

Bauexperte

Hallo,

Ich habe eine Doppelhaushälfte erworben und möchte gerne eine Trennmauer zwischen den Terrassen aufmauern. Diese sollte ca 9 m lang sein und von ca 2,80m abfallend bis zur Grundstücksgrenze gehen.
Wir wissen nicht, wo im Ausland Du eine Immobilie gekauft hast, wohl aber weiß ich, daß Du in Deutschland eine Grenzbebauung dieser Länge und Höhe nicht genehmigt bekämst. Insofern - und falls Du es noch nicht getan hast - bitte zuvor klären, in welcher Höhe und Länge eine solche Grenzmauer gebaut werden darf.

Muss ich die Fassadendämmplatten entfernen oder kann ich die Mauer, was mir lieber wäre an die Dämmplatten anbinden? Mauerbreite zw 26-30 cm
Immer das System unberührt lassen und die Mauersteine vor die Dämmung setzen.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Um es ganz korrekt zu sagen und auf die Spitze zu treiben:

In den meisten Bundesländern oder Gemeindesatzungen ist eine Grenzbebauung bis 1,8m oder 2m genehmigungsfrei.
Abhängig von weiteren Bestimmungen kann man aber auch eine Genehmigung für eine 2,8m hohe Mauer bekommen, sei es zB durch eine Nachbarzustimmung und/oder per Baulasteintragung.

Ebenfalls ist es so, dass der Nachbar einer zu hohen Mauer zeitnah widersprechen muss. Wenn Du die Mauer 2,8m hoch baust und der Nachbar kommt nach 3 Jahren auf die Idee, dass ihm die Mauer dann doch zu hoch ist, kann es sein, dass seine Einwände nicht mehr fruchten.

Bei der Höhe solltest Du also vorher mal mit dem Nachbarn und dem Bauamt sprechen, ob das möglich ist.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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