Eigenmächtige Änderung der Bodeneinschubtreppe

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S

steffima

Liebe Forums-Mitglieder,

unser Fertighaus wird gerade gebaut. Wir haben in den Spitzboden eine Bodeneinschubtreppe. Im Vorfeld haben wir uns große Gedanken gemacht, wo genau wir diese im Obergeschoss positionieren. Da wir keine Keller haben und der Spitzboden eine Höhe von ca. 1,6m hat, wollen wir diesen nicht nur als Abstellraum nutzen sondern z.B. auch für eine Modelleisenbahn.

Nun zu unserem Problem: Die Position der Bodeneinschubtreppe wurde seitens unseres Hausherstellers eigenmächtig um 90 Grad gedreht. Eigentlich sollte die Treppe in den Flur im Obergeschoss aufgehen. Leider geht sie jetzt Richtung Treppe (Treppe zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss) auf. Der Platz zwischen der letzten Stufe der Bodeneinschubtreppe und der Treppe ins Erdgeschoss beträgt lediglich ca. 45cm. D.h. insbesondere wenn man vom Spitzboden die kleine Treppe rückwärts runtergeht, muss man extrem aufpassen, dass man den Fuß nicht zu weit nach hinten setzt. Oder beim Abnehmen von Kisten aus dem Spitzboden darf man nicht ins Straucheln kommen. Denn sonst tritt man ins Leere und fällt die Treppe zum Erdgeschoss hinunter. Ein weiterer Punkt ist, dass man nun bei geöffneter Treppe nur schwer ins Obergeschoss kommt. D.h. man kann die Treppe nicht offen stehen lassen.

Auf Rückfrage bei unserem Haushersteller wurde uns mitgeteilt, dass im unterzeichneten Bemusterungsprotokoll vereinbart ist, dass die Lage der Einschubtreppe jeweils den statisch optimalen Verhältnissen angepaßt wird. Und die Änderung somit rechtmäßig ist. Allerdings ist die Lage in allen Plänen, die wir unterzeichnet haben immer so wie ursprünglich vereinbart. Die Positionsänderung wurde somit nicht mit uns abgesprochen und nicht von uns freigegeben.

Daher nun meine Fragen: Ist es bautechnisch in Ordnung, dass lediglich 45 cm zwischen den Treppen Platz ist? Wir sehen hier eine extreme Unfallgefahr. Stellt die Änderung der Treppe einen Mangel dar? Schließlich war die jetzige Position nicht mit uns durchgesprochen und die vorgenommenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen für uns für die Nutzung des Spitzbodens. Können wir den Kaufpreis mindern, falls die Treppe so verbleibt/verbleiben muss?

Viele Grüße
Stefanie
 
M

Milambar

Moin.. bitte suche Dir mal Deinen letzten Statischen Plan raus, den Ihr Unterschrieben habt.
Ist Die Treppe da so wie Ihr sie wolltet oder so, wie jetzt vorhanden?

Wenn b) hat der Vertrieb recht.
Wenn a) dann weder weiter Geld bezahlen, noch abnehmen, da es nicht den vereinbarten Statischen Plänen entspricht.
 
S

steffima

Vielen Dank für Deine Rückmeldung. Die Änderung der Bodeneinschubtreppe ist in keinen Plänen vermerkt. Selbst der Bauleiter wusste von der Änderung nichts.
 
B

Bauexperte

Hallo Stefanie,

Daher nun meine Fragen: Ist es bautechnisch in Ordnung, dass lediglich 45 cm zwischen den Treppen Platz ist?
In vergleichbaren Situationen ist ein "Auftritt" von 1,00 m Pflicht; sehe ich bei einer BET jetzt nicht anders ... hatte diesen Fall aber auch noch nicht, als das ich es genau wüßte.

Schließlich war die jetzige Position nicht mit uns durchgesprochen und die vorgenommenen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen für uns für die Nutzung des Spitzbodens. Können wir den Kaufpreis mindern, falls die Treppe so verbleibt/verbleiben muss?
Weshalb geht die erste Frage immer in Richtung Minderung?

Es dürfte zwar nicht ganz einfach werden, die BET an den vorgesehenen Platz zu bringen - entsprechende Ausschnitte aus der Kehlbalkendecke wurden ja vorgenommen - ich würde dennoch diese Variante favorisieren. Schon allein deshalb, da ich keine Lust hätte, mir den Hals zu brechen; bedeutet natürlich für Deinen Vertragspartner, daß er Geld in die Hand nehmen muß.

Im 1. Schritt solltest Du Dir die "statische Erfordernis" zur Veränderung der Lage vorlegen/beweisen lassen - hier ist Dein Vertragspartner in der Pflicht - und dann siehst Du weiter; es könnte ja sein, daß er tatsächlich richtig gehandelt hat. Bis zur Klärung sollten natürlich weitere Arbeiten im Bereich Verkleidung/Gipskartonarbeiten/Innenputz unterbrochen werden.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
S

steffima

Wir haben von unserem Fertighaushersteller eine Rückmeldung erhalten: Die Bodentreppe wurde von der Planungsabteilung ohne Rücksprache mit der Statikabteilung geändert. Nach Prüfung durch die Statikabteilung haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die ursprüngliche Position der Bodentreppe doch möglich ist. Dies wird nun noch geändert. Wir sind sehr erleichtert.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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