Hauskauf: Worauf bei Gastherme achten?

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LutzBLK

Hallo,

wenn ich ein Haus kaufen möchte, das mit einer Gastherme beheizt wird, worauf sollte ich achten?

Gibt es irgendwelche Vorschriften, die mich zu einer Erneuerung oder Renovierung der Therme / des Brenners zwingen?

Danke und Grüße

Lutz
 
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ypg

Das Alter ist zum Beispiel ausschlaggebend, genauso wie regelmässige Wartungen.
Die Wartungen sollten protokolliert sein, ggf. durch einen Wartungsvertrag oder jährliche Rechnungen. Auch der Schornsteinfeger muss seine Arbeit dokumentieren, die ein Hausherr normalerweise ablegt.
Außerdem würde ich mir, falls kein Energieausweis vorhanden ist, mir die letzten drei Abrechnungen vom Verbrauch geben lassen.
Wenn die Anlage im Keller steht, sollten die Warmwasser-Rohre gut gedämmt sein.

Diese Tipps kann ich Dir als Ex-Gebrauchthaus-Käuferin sowie Verkäuferin mit auf den Weg geben.
Mehr weiss ich nicht ops:
 
E

ErikErdgas

Hallo,

Eine verbindliche Pflicht zur Erneuerung bzw. Tausch der bestehenden Anlage besteht nach der Energieeinsparverordnung 2014 ab 2015 für alle Heizungsanlagen die vor dem 01.01.1985 installiert worden sind. Ab diesem Zeitpunkt sind Heizungsanlagen, die ein Betriebsalter von 30 Jahren erreicht haben, zu ersetzen. Innerhalb der 30 Jahre sind Maßnahmen erforderlich, wenn diese durch den Schornsteinfeger und/oder dem Heizungsbauer gefordert werden, wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist z.B. die Gefahr eines Kohlenmonooxidaustritts gegeben sind.


Grundsätzlich steht jedoch in Frage, ob losgelöst von einer Verpflichtung zur Erneuerung oder Tausch, bereits vorher eine Anlage aufgrund einer möglichen Heizenergieeinsparung, die neben einer Kostenreduzierung immer auch mit einer Kohlendioxidreduktion einhergeht, realisiert werden sollte.


Je nach Alter der Anlage sowie der im Verlauf der Nutzung realisierten Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie und damit verbundenen Überdimensionierung der Anlage, können erhebliche Einsparungen erzielt werden, die Amortisationszeiten von wenigen Jahren ermöglichen.


Neben einem reinen Anlagentausch gegen eine leistungsmäßig kleineren Anlage, die in der Lage ist, durch Modellierung sich auf den Bedarf einzustellen, besteht auch die Möglichkeit entsprechend der vorliegenden Ausgangsbedingungen auch ein gasbetriebenes Mikro-Blockheizkraftwerk zum Einsatz kommen kann, das neben dem Wärmebedarf, auch die Stromgrundlast abdecken kann. Infos zum Blockheizkraftwerk u.a. auf der Seite „ZukunftHaus“ der DENA.

Grundsätzlich sind die beschriebenen Maßnahmen förderfähig, die Programme der BAFA und KfW unterscheiden in Zuschüssen und zinsgünstige Kredite. Infos auch unter den oben beschrieben Seiten.

Beste Grüße, Erik
 
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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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