[ bebauungsplan] in Foren - Beiträgen

Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?

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Hallo zusammen. Bisher immer still mitgelesen, nun meine erste Frage, da ein Grundstück in Aussicht steht. Das Grundstück wird im bebauungsplan als "Kettenhaus" definiert aber nur sehr spärlich beschrieben: H = besondere Bauweise – Kettenhäuser Das Hauptgebäude muss an der seitlichen, nördlich ...

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... bisher sowieso seit 8 Jahren nichts), sondern einfach um eine zweite befestigte Outdoor-Fläche zu haben. Der Garten wird ja klein genug Der bebauungsplan sagt bei uns dazu explizit folgendes: und In der Begründung: Nachdem die Nulllinie bei 410m liegt, und die Höhe von Garagen auf 414m ...

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Leider nicht. Kettenhaus ist nicht Fisch, nicht Fleisch, sondern §22 (4) Baunutzungsverordnung. Der bebauungsplan hebelt die üblichen Mechanismen der Landesbauordnung aus (in BW §5 (1) Satz 3) und muss genau beschreiben, was gewollt ist. Und wenn hier die Stadtplaner unsauber gearbeitet haben, z ...

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So, die Rückmeldung vom Stadtplanungsamt ist da, leider negativ. Ich finde es etwas befremdlich, dass im bebauungsplan erst explizit etwas geschrieben steht ("4m Garagenhöhe möglich", "Dachterrasse möglich"), was dann durch andere Vorschriften wieder ausgehebelt wird. Dann kann man sich doch die ...

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Setzt der bebauungsplan diesbezüglich nichts weiter fest? Dann gilt die Baunutzungsverordnung, so wie Du es beschrieben hast, sofern eine Fassung nach 1990 anzuwenden ist, was, nach dem bebauungsplan-Ausschnitt zu urteilen, hier sicher zutrifft. Da gruselt es den Mathematiker. Mein Vorschlag ...



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