Hallo,
wie ist es zu beurteilen, wenn ein Festpreis unter der Voraussetzung gilt, dass "durch Corona keine direkten oder indirekten Verzögerungen des Baubeginns" eintreten - und der Baubeginn im Werkvertrag zwar angegeben ist, aber lediglich als "geplant"?
Vielen Dank im Voraus für alle...