Ja, also wie gesagt, ich halte beide Sichtweisen für juristisch vertretbar. Wie so oft in der Juristerei ist die Angelegenheit nicht eindeutig.
Mir ist jetzt aber noch ein ganz anderer Aspekt eingefallen:
Unter Umständen gibt es die Möglichkeit ganz aus dem Forwarddarlehen rauszukommen und zwar...