Ich habe eine Frage zu Definition des Kellergeschosses.
Und zwar lautet die Definition in Niedersachsen wie folgt:
Niedersächsische Bauordnung vom 3.12.2012, § 2 Begriffe, Abs. 6, 7
(6) Ein oberirdisches Geschoss ist ein Geschoss, dessen Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die...