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  1. E

    Fassade glätten und Energieeinsparverordnung 4,70 Stern(e) 3 Votes

    Habe die Lösung gefunden. Für Energieeinsparverordnung ist das abschlagen des alten Putz maßgebend, daher kein Energieeinsparverordnung. Glätten geht mit einer neuen Schicht Putz.
  2. E

    Fassade glätten und Energieeinsparverordnung 4,70 Stern(e) 3 Votes

    Halle Zusammen, wir haben ein neues Haus (30er Jahre) erworben. Werde daher bestimmt noch einige Fragen (hoffentlich nicht zu doofe) stellen. Das Haus wird vollständig saniert bis auf die Außenwände (neues Dach, Strom, Wasser, Heizung etc.). Die Fassade sieht mir zu rau aus. Ich würde gerne die...
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