Hallo Nordmann,
die Höhe der Schallschutzwand ist grundsätzlich abhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan und/oder der diesbezüglichen Gemeindesatzung. Wenn dort nichts angegeben ist bzw. diese Rechtsquellen nicht existieren, gilt das Nachbarrecht NRW etwaig in Verbindung mit weiteren...