Die Verwendung von Stegleitungen (NYIF) ist nach der DIN VDE 0100-520, Abschnitt 521.7.2.3 in trockenen Räumen zulässig. Die Leitung muss vollständig im oder unter Putz verlegt sein. Sie müssen in ihrem ganzen Verlauf mit mind. 10 mm dickem Putz
bedeckt sein. Stegleitungen dürfen nicht auf...